Stgw 90 kastrierung rückgängig machen

haniball smith

Neuer Benutzer
13. Sep. 2010
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ich habe eine frage.... :D

kann man ein sturmgewehr das kastriert ist also zu halbautomat abgeändert

wieder rückgängig machen zu vollautomat und 3-schuss.???????

:?: :?: :?: :?: :?:

 
Man nicht.

PS:

http://www.metafrage.de/

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Deine Interpunktion zeigt dem Leser bereits, dass du eine Frage zu stellen versuchst. Es wird nicht interessanter darauf zu antworten, wenn du es mit Fragezeichen garnierst.

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Smilies machen es an dieser Stelle noch schlimmer

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Troll wo anders.

 
ich habe eine frage.... :D kann man ein sturmgewehr das kastriert ist also zu halbautomat abgeändert

wieder rückgängig machen zu vollautomat und 3-schuss.???????

:?: :?: :?: :?: :?:
Und für was willst du das????

Brauchst du fürs Obligatorischen/ Feldschiessen ja nicht wirklich.............

 
ich möchte das sturmgewehr im orginalen zustand haben

darum und wenn man es schon so kaufen will braucht man eine Kantonale ausnahmebewilligung für seriefuerwaffen die ist sehr schwer zu bekommen.

 
ich möchte das sturmgewehr im orginalen zustand habendarum und wenn man es schon so kaufen will braucht man eine Kantonale ausnahmebewilligung für seriefuerwaffen die ist sehr schwer zu bekommen.
Das ist aber nicht wirklich ein Grund...

Oder bist du einfach geil auf ein Gewehr, wo Serien schiessen kann?

Dann sollte man dir das Gewehr sowiso wegnehmen... Sorry, aber das kann ich nicht kapieren..

 
ich möchte ein Orginales stgw90

also es geht mir nicht darum irgendwie rumzuballern

sonder ich möchte es im orginalen armee zustand

also könnte mir jetzt bitte jemand meine frage beantworten

danke

 
Ich schrieb doch bereits, dass er nur rumtrollt. Vermutlich ein Verwirrter oder einer, der prüfen will, ob man einfach an Information XY kommt. Such dir für diesen Mist jemand anderes*...

Geh aufs Kantonale Waffenbüro* und frag dort.

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen/kantonale_waffenbueros.html

Solltest du, aus welchen Gründen auch immer, Probleme damit haben, dich im Waffenbüro zu zeigen, dann vergiss deine Idee am Besten schnell wieder.

Zumindest dem Forum kannst du gerne fern bleiben.

 
Auch wenn das Stgw "kastriert" ist , ist es ja trotzdem im Originalzustand. Dein Argument ist mehr als fragwürdig :roll:

 
wenn du es zurückbauen lassen würdest, verliert es den ordonnanzstatus.

das heisst, dass DU das gewehr gar nicht mehr haben dürftest, da es wieder ein vollautomat wird.

generell: vollautomaten und zu halbautomaten umgebaute vollautomaten sind VERBOTEN!

ausnahme: stgw.90 da dies eine ordonnanzwaffe ist (zu halbauto umgebaut ist es möglich diese waffe nach dem dienst zu behalten)

willst du einen vollautomaten oder einen zum halbautomaten umgebauten vollautomaten kaufen, musst du eine ausnahmebewilligung einholen. (so wie ich deine situation aufgrund deiner threads einschätze, erhälst du diese niemals) - allerdings hörts da mit den bewilligungen nicht auf!

solltest du dann auch noch damit schiessen wollen, kommen weitere TAGESbewilligungen dazu welche mitnichten günstig sind.

solltest du einen vollautomaten erwerben dürfen (siehe oben) wird sich dein kontakt zur polizei dramatisch intensivieren: regelmässige behördengänge deinerseits, unangekündigte "kaffeebesuche" der polizei bei dir (waffe richtig gelagert, noch alles da?)

ob du ausserdem die sicherheitsprüfung über dich ergehen lassen willst und bestehst...

ausserdem gibt es spezielle aufbewahrungsvorschriften für vollautomaten (...auch panzerschränke sind teuer...)

...soll ichs kurz sagen? VERGISS ES!

...sind eigentlich ferien, oder schon wieder ein actionfilm im kino?!

geh erstmal in einen schützenverein, da lehrst du schiessen - das hat mit rambo oder männlichkeitskompensation nichts zu tun!

 
Er soll bloss nicht in einen Schützenverein... am besten Angeln als Hobby oder Däumchen drehen.

Ansonsten gilt: Don't feed the Troll!