Guten Tag zusammen
Letzten Winter habe ich als Wachtmeister die SVF-Modulprüfungen in Luzern abgeschlossen (inklusive derer, die man als Offizier macht). Einzig der Selbstkenntnisbericht habe ich noch nicht verfasst. Auf dem Schreiben, dass mir mit den Zertifikaten geschickt wurde, ist die Abgabefrist für diesen Bericht etwas schwammig formuiliert. Es steht es sei jeweils "Anfang März / August des laufenden / folgenden Jahres".
Welcher Termin gilt nun für mich?
Wenn März für mich gilt: Kann ich auch eine Verlängerung für diesen Bericht beantragen, da ich jetzt den Fourier abverdiene und keine Zeit habe, diesen bis März zu schreiben?
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag
Letzten Winter habe ich als Wachtmeister die SVF-Modulprüfungen in Luzern abgeschlossen (inklusive derer, die man als Offizier macht). Einzig der Selbstkenntnisbericht habe ich noch nicht verfasst. Auf dem Schreiben, dass mir mit den Zertifikaten geschickt wurde, ist die Abgabefrist für diesen Bericht etwas schwammig formuiliert. Es steht es sei jeweils "Anfang März / August des laufenden / folgenden Jahres".
Welcher Termin gilt nun für mich?
Wenn März für mich gilt: Kann ich auch eine Verlängerung für diesen Bericht beantragen, da ich jetzt den Fourier abverdiene und keine Zeit habe, diesen bis März zu schreiben?
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag