Schweizer in der Fremdenlegion?

13erINF

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20. Dez. 2019
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Neulich habe ich eine Doku über einen Schweizer bei der Fremdenlegion gesehen. darauf hin Interessierte ich mich für das Thema und habe ein wenig nach recherchiert. 

Ich stelle mir folgende fragen:

-Wird man wirklich strafrechtlich verfolgt wenn man in der Fremdenlegion Dient?

-Gibt es Grau Zonen?

-Habt ihr von Schweizer Legionären gehört die aktuell dienen oder gedient haben?

-Mussten diese alle eine neue Identität erhalten?

Die Gerüchte Küche ist natürlich riesig bei diesem Thema. BITTE KEINE HAFENSÄNGEREI!

vielleicht kann ich ja einen Diskussion anregen ich finde das Thema viel zu unterbewertet.

 
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Sali @13erINF

Wird man wirklich strafrechtlich verfolgt wenn man in der Fremdenlegion Dient?
Ja man wird in der Tat für Fremden Militärdienst im Sinne von Art. 94 Abs. 1 MStG mit einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren rechnen müssen, was es zu einem Vergehen im Sinne von Art. 12 Abs. 3 MStG macht. Man kann aber in diesem Fall nach Art. 36 Abs. 1 MStG auch "nur" eine Bedingte Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten.

Spannend und nicht so bekannt ist auch Art 94 Abs. 3 MStG nach welchem auch jeder, (welcher der Militärstrafbarkeit überhaupt unterliegt) der einen Schweizer Bürger für den Militärdienst in einer fremden Armee anwirbt auch strafbar ist.

Eine "Grauzone könnte sich vieleicht aus Art. 94 Abs. 2 MStG ergeben, wonach ein Schweizer, der einen Französischen Pass hat und in Frankreich lebt dort dienstleisten dürfte.

Ausserdem weis ich von einem Militärrichter, dass solche Fälle in der Praxis durchaus vorkommen.

Freundliche Grüsse 

Lt ARHZ

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/43/359_375_369/de

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Ich kann aus persönlicher Erfahrung bestätigen, solche Fälle kommen vor und werden tatsächlich bestraft. Aufgrund letzterer Entscheide des Militärkassationsgericht ist aber in die Zukunft eine mildere Handhabung zu erwarten.

Eine neue Identität bekommt man im ersten Jahr, danach kann man wählen, die eigene echte zurück zu bekommen oder die neue zu behalten. 

 
Ich kann aus persönlicher Erfahrung bestätigen, solche Fälle kommen vor und werden tatsächlich bestraft.
Wie hoch ist denn die Strafe in den dir bekannten Fällen ausgefallen (ich frage nur weil es mich Wunder nimmt)? Ich habe einmal gehört, dass ein Schweizer Fremdenlegionär von der Militärjustiz mit zusätzlicher Dienstpflicht "bestraft" worden ist. Wobei ich mir auch gut vorstellen kann, dass es sich bei dieser Geschichte um ein Märchen handelt.

 
Wie hoch ist denn die Strafe in den dir bekannten Fällen ausgefallen (ich frage nur weil es mich Wunder nimmt)? Ich habe einmal gehört, dass ein Schweizer Fremdenlegionär von der Militärjustiz mit zusätzlicher Dienstpflicht "bestraft" worden ist. Wobei ich mir auch gut vorstellen kann, dass es sich bei dieser Geschichte um ein Märchen handelt.
Da ist durchaus was dran. Ich weiss aus vertrauenswürdigen Quellen, dass ende 20. Jh. viele Schweizer Fremdenlegionäre einer Verurteilung entgiengen, indem sie dem Instruktionskorps der Schweizer Armee beitraten. Diese Gerichtsentscheide sind im Momment noch klassifiziert sollten jedoch in den nächsten Jahren veröffentlicht werden.

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ

 
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Wie hoch ist denn die Strafe in den dir bekannten Fällen ausgefallen (ich frage nur weil es mich Wunder nimmt)? Ich habe einmal gehört, dass ein Schweizer Fremdenlegionär von der Militärjustiz mit zusätzlicher Dienstpflicht "bestraft" worden ist. Wobei ich mir auch gut vorstellen kann, dass es sich bei dieser Geschichte um ein Märchen handelt.
Im letzteren Fall war eine Geldstrafe (40 Tagessätze, wenn ich mich richtig erinnere). Dazu wurde im 2016 jemand auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt (publizierte Entscheid des Kassationsgerichts). Es muss aber vollständigkeitshalber gesagt werden, dass der Tatbestand von Art. 94 MStGB nur selten "alleine" kommt. Meistens ist es mit anderen Taten verbunden, wie Missachtung der Dienstvorschriften (keine Meldung des Auslandsaufenthaltes u.a.) oder Dienstversäumnis/Verweigerung.

Eine Bestrafung mit zusätzlicher Dienstpflicht würde ich ausschliessen, da im Gesetz nicht vorgesehen. 

Da ist durchaus was dran. Ich weiss aus vertrauenswürdigen Quellen, dass ende 20. Jh. viele Schweizer Fremdenlegionäre einer Verurteilung entgiengen, indem sie dem Instruktionskorps der Schweizer Armee beitraten. Diese Gerichtsentscheide sind im Momment noch klassifiziert sollten jedoch in den nächsten Jahren veröffentlicht werden.

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ
Ich bezweifle die Vertrauenswürdigkeit deiner Quellen sehr, da dafür keine gesetzliche Grundlage gibt (und gab). Ausserdem wäre ein Legionär für die Ausbildung in der Schweiz ziemlich unbrauchbar...

 
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Hallo @Pingu

Ich bezweifle die Vertrauenswürdigkeit deiner Quellen sehr, da dafür keine gesetzliche Grundlage gibt (und gab).
Du hast natürlich schon recht, auch wenn ich sagen kann, dass ich diese Informationen bei einem Referat erhalten habe, habe ich keine Quelle dafür und sie sind darum mit vorsicht zu geniesen, ich denke, da ist aber was dran. Alle, die in den letzten 2-3 Jahren in Airolo Dienst getan haben, haben vieleicht auch den Fremdenlegionaufkleber auf dem Fahrzeug eines älteren BU bemerkt. Mir ist aber klar, dass dies keine Beweise sondern nur mutmassungen sind.

Ausserdem wäre ein Legionär für die Ausbildung in der Schweiz ziemlich unbrauchbar...
Hier muss ich dier jedoch wiedersprechen ein Soldat mit Kriegserfahrung hat logischerweise imensen Wert in der Ausbildung zukünftiger Soldaten, da er besser versteht, was es bedeutet beschossen zu werden. Wieso denkst du, dass dies nicht der Fall ist?

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ

 
Eine Bestrafung mit zusätzlicher Dienstpflicht würde ich ausschliessen, da im Gesetz nicht vorgesehen. 
Was aber sicher möglich wäre, ist eine Degradation im Sinne von Art. 35 Abs. 1 MStG als Nebebstrafe zur Geld- oder Freiheitsstrafe.

Im gegensatz zum Zivilen Strafegesetzbuch (StGB) hat die Militärische Abkürzung kein B also nur MStG.

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/43/359_375_369/de

Freundliche Grüsse 

Lt ARHZ

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Hallo @Pingu

Du hast natürlich schon recht, auch wenn ich sagen kann, dass ich diese Informationen bei einem Referat erhalten habe, habe ich keine Quelle dafür und sie sind darum mit vorsicht zu geniesen, ich denke, da ist aber was dran. Alle, die in den letzten 2-3 Jahren in Airolo Dienst getan haben, haben vieleicht auch den Fremdenlegionaufkleber auf dem Fahrzeug eines älteren BU bemerkt. Mir ist aber klar, dass dies keine Beweise sondern nur mutmassungen sind.
Nicht unmöglich ist, dass jemand verurteilt worden ist und danach als Instruktor trotz Verurteilung aufenommen worden ist. Es muss übrigens auch nicht unbedingt eine verurteilung gegeben haben (z.B. wenn überhaupt keine Untersuchung eröffnet worden ist, was auch der Fall sein kann. Die Behörden wissen nicht alles). Dazu, dass "klassifizierte" Gerichtsentscheide existieren fällt mir schwer zu glauben. Die Verhandlungen sind alle öffentlich, ausser in sehr seltene Fälle (was aber hier nicht zutrifft). Die Entscheide des Kassationsgerichts werden alle publiziert.

Hier muss ich dier jedoch wiedersprechen ein Soldat mit Kriegserfahrung hat logischerweise imensen Wert in der Ausbildung zukünftiger Soldaten, da er besser versteht, was es bedeutet beschossen zu werden. Wieso denkst du, dass dies nicht der Fall ist?
Das Niveau der Fremdenlegion ist nicht allzu hoch, so wurde mir eben von einem ex-Legionär erzählt. Kampferfahrung haben die meistens nicht. Sehr viel, was da gelernt wird kann man sowieso nicht auf der schweizer Armee übertragen. Legionäre sind ja nicht navy seals.

Was aber sicher möglich wäre, ist eine Degradation im Sinne von Art. 35 Abs. 1 MStG als Nebebstrafe zur Geld- oder Freiheitsstrafe.
Das wäre tatsächlich denkbar, ist aber nicht die Praxis und war meines wissens auch nie der Fall. Es ist eher eine seltene Strafe.

Im gegensatz zum Zivilen Strafegesetzbuch (StGB) hat die Militärische Abkürzung kein B also nur MStG.
Danke für die Korrektur. Brauche die Deutsche Abkürzung eben nicht oft.

 
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Nicht unmöglich ist, dass jemand verurteilt worden ist und danach als Instruktor trotz Verurteilung aufenommen worden ist. Es muss übrigens auch nicht unbedingt eine verurteilung gegeben haben (z.B. wenn überhaupt keine Untersuchung eröffnet worden ist, was auch der Fall sein kann. Die Behörden wissen nicht alles). Dazu, dass "klassifizierte" Gerichtsentscheide existieren fällt mir schwer zu glauben. Die Verhandlungen sind alle öffentlich, ausser in sehr seltene Fälle (was aber hier nicht zutrifft). Die Entscheide des Kassationsgerichts werden alle publiziert.
Es kann nütrlich sein, dass damit auch so etwas gemeint war... Ich kann nur das berichten, was mir gesagt wird.

Das Niveau der Fremdenlegion ist nicht allzu hoch, so wurde mir eben von einem ex-Legionär erzählt. Kampferfahrung haben die meistens nicht. Sehr viel, was da gelernt wird kann man sowieso nicht auf der schweizer Armee übertragen. Legionäre sind ja nicht navy seals.
Ich denke doch, dass Golfkrieg-Veteranen ein höheres Niveau haben als Infanterie Rekruten aus den 90ern... Aber ja da kenne ich mich zu wenig aus...

Danke für die Korrektur. Brauche die Deutsche Abkürzung eben nicht oft.
Kein Problem...

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ

 
Ich denke doch, dass Golfkrieg-Veteranen ein höheres Niveau haben als Infanterie Rekruten aus den 90ern... Aber ja da kenne ich mich zu wenig aus...
Vielleicht. Mir scheint trotzdem eher eine von den vielen "Legenden" zu sein, welche im MIlitär leider oft zu treffen sind.

 
Also zu dem Thema; Ich habe von einem Kameraden am Höheren Uof Lehrgang erfahren das bei der MP in Sion, es einen Adjudanten gibt, welcher in der Fremdenlegion gedient hat. Er war als Instruktor für Nahkampf und festnahmetechniken.

Ich denke dies ist so, weil das Schweizer Justizsystem denkt sich: wenn wir jemanden in den Knast tun, der einer Tätigkeit nach gehen könnte, dann verwenden wir ihn für das, denn in den 3 Jahren Gefängnis würde so eine Person Kontakte knüpfen die sie/er dann vielleicht in ein kriminelles Umfeld treiben. Dies würde den Staat dann viel  mehr kosten als Wenn sie ihm/ihr einen Platz in der "normalen" Gesellschaft ermöglichen. Ich habe diese Geschichten schon oft gehört aber diese Ex-Legionäre waren häufig auch im 2ème R.E.P. (Regiment Etrangère Parachutiste) bei den Fallschirmjägern das 2. Regiment zählt auch zu der Elite. Sprich die besten von den besten werden wahrscheinlich Instruktor die anderen vielleicht auch mehr nach Bedarf in der Armee verwendet. Ich "persönlich" denke, dass die meisten Instruktoren beim KSK-, Infanterie-, Panzertruppen landen würden (Kampfverbände halt) Sanis kriegen vielleicht ein paar Einheitssanitäter Legios ab. 

Außerdem habe ich mal gelesen das viele Fremdenlegionäre, ein Schweizer Beispiel Legionär Sonderegger , von diesem Herrn gibt es im Internet einen Bericht und ein deutscher Youtuber Thomas Gast eine Zeit lang oder immer noch als Personenschützer arbeiten, diese waren jedoch beide bei den Fallaschirmjägern. Aber trotz allem genießt die Fremdenlegion einen exellenten Ruf im Thema Kameradschaft und Verbundenheit (Die Legion kann auswählen wer sie möchte). Es gibt auch Anlaufstellen für Legionäre das sie wieder in der normalen Welt Fuss fassen können. (in Frankreich)

Ich  persönlich habe in Nizza auch schon mit Legionären gesprochen die mir sagten die Legion hätte eine der besten Wiedereingliederungssysteme für die Gesellschaft für Legionäre. 

Sorry fürs Abschweiffen musste einfach erzählt werden 😁 die Antwort liegt in Abschnitt 1+2

 
Es gibt schweizer Legionäre. Sind aber selten geworden. Früher waren es mehr. Die Farben Grün und Rot kommen vom Schweizer Fremdenlegionsregiment