Hallo zusammen.
Ich habe ein frage bezüglich des transportes und des "tragens" von Schreckschusswaffen.
Ich kaufe mir am 22 diesen Monat eine 8mm Schreckschusswaffe und ich weiss das man Schreckschusswaffen in der Schweiz nur auf privatem Boden dabei haben darf, aber wie ist das wenn ich mit der Schreckschuss zum beispiel auf das land meines Grossvaters will? Darf ich sie z.b im Rucksack dahin transportieren? und darf ich sie auf seinem Land überhaubt dabei haben wie auf meinem eigenen?
Ich weiss nicht wie das Gesetzlich ist, es ist ja nich mein Land, sondern seines aber ich hätte natürlich seine erlaubnis sie auf seinem Land dabei zu haben...
Und wenn ich sie dahin transportieren darf, was sind die Transportforschriften für Schreckschusspistolen?
Ich hoffe jemand von euch weiss bescheid, online habe ich nämlich nichts gefunden.
Ich habe ein frage bezüglich des transportes und des "tragens" von Schreckschusswaffen.
Ich kaufe mir am 22 diesen Monat eine 8mm Schreckschusswaffe und ich weiss das man Schreckschusswaffen in der Schweiz nur auf privatem Boden dabei haben darf, aber wie ist das wenn ich mit der Schreckschuss zum beispiel auf das land meines Grossvaters will? Darf ich sie z.b im Rucksack dahin transportieren? und darf ich sie auf seinem Land überhaubt dabei haben wie auf meinem eigenen?
Ich weiss nicht wie das Gesetzlich ist, es ist ja nich mein Land, sondern seines aber ich hätte natürlich seine erlaubnis sie auf seinem Land dabei zu haben...
Und wenn ich sie dahin transportieren darf, was sind die Transportforschriften für Schreckschusspistolen?
Ich hoffe jemand von euch weiss bescheid, online habe ich nämlich nichts gefunden.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: