Schreckschuss Transport

Carturix

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13. Aug. 2019
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Hallo zusammen. 

Ich habe ein frage bezüglich des transportes und des "tragens" von Schreckschusswaffen. 

Ich kaufe mir am 22 diesen Monat eine 8mm Schreckschusswaffe und ich weiss das man Schreckschusswaffen in der Schweiz nur auf privatem Boden dabei haben darf, aber wie ist das wenn ich mit der Schreckschuss zum beispiel auf das land meines Grossvaters will? Darf ich sie z.b im Rucksack dahin transportieren? und darf ich sie auf seinem Land überhaubt dabei haben wie auf meinem eigenen? 

Ich weiss nicht wie das Gesetzlich ist, es ist ja nich mein Land, sondern seines  aber ich hätte natürlich seine erlaubnis sie auf seinem Land dabei zu haben...

Und wenn ich sie dahin transportieren darf, was sind die Transportforschriften für Schreckschusspistolen?

Ich hoffe jemand von euch weiss bescheid, online habe ich nämlich nichts gefunden. 

 
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https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf

Eine Waffentragebewilligung ist erforderlich für das Tragen einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten
Bewilligung beim kantonalen Waffenbüro beantragen
Keine Bewilligung nötig für den Transport von Waffen
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[SIZE=13.3333px]von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von [/SIZE][SIZE=13.3333px]Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von [/SIZE][SIZE=13.3333px]militärischen Vereinigungen oder Verbänden[/SIZE]
[SIZE=13.333333333333332px]- [/SIZE][SIZE=13.3333px]von und zu einem Zeughaus[/SIZE]
[SIZE=13.333333333333332px]- [/SIZE][SIZE=13.3333px]von und zu einem Inhaber oder einer Inhaberin einer [/SIZE][SIZE=13.3333px]Waffenhandelsbewilligung[/SIZE]
[SIZE=13.333333333333332px]- [/SIZE][SIZE=13.3333px]von und zu Fachveranstaltungen[/SIZE]
[SIZE=13.333333333333332px]- [/SIZE][SIZE=13.3333px]bei einem Wohnsitzwechsel[/SIZE]

 
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