Schiesspflicht: welches Tenue?

-FULW-

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24. Feb. 2010
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Hallo zusammen

Die RS habe ich hinter mir, nun beginnen die jährlichen Verpflichtungen, die die Armee für jeden AdA bereithält. Den ersten WK musste ich wegen des Studiums bereits verschieben, verlief aber ohne Probleme.

Der Schiesspflicht muss aber dennoch nachgekommen werden. Dazu habe ich folgende Fragen, da es für mich das erste Mal ist (ihr wisst schon, wie ich das meine :wink: )

1) Welches Tenue ist vorgeschrieben? Ich hätte jetzt meinen PA-TAZ genommen, da ich zivil vermeiden möchte (schliesslich liegt man auf diesen Matten und bekommt sicher ein wenig Schwarzpulver auf die Kleidung ab). Aber was ist üblich bzw. (nicht) erlaubt?

2) Muss man sich für einen Termin, an dem in einem Schiessstand das Obligatorische durchgeführt wird, irgendwie anmelden, oder geht man einfach einmal hin und sieht erst dann, ob es überhaupt noch Platz hat oder eben nicht?

3) Dient das Strichcode-Brieflein sozusagen als Marschbefehl? D.h.: berechtigt mich dieses Schreiben, mit einer Armee-Waffe in einer offiziellen Armee-Uniform herumzulaufen?

Dann sage ich schon einmal vielen Dank für die Antwort und ... gute Nacht (ist ja schon wieder so spät =) ).

Gruss

 
sali Fulw

also zu 1 :üblicherweise geht mann im Tenüe zivil an das obli schiessen und an das Feldschiessen

zu 2 :Nein du musst dich nicht anmelden in deiner gemeinde werden die daten die zum schiessen zur verfügung stehen angeschlagen und du gehst dann und dort wo du willst nimm einfach genug zeit mit .

zu3 :Der Strichcode ist einzig und alleine um deine erfüllung der schiesspflicht nach Bern zu melden und gibt dir keine Sonderrechte

MFG Tech_FW