Guten Abend zusammen
Ich befinde mich derzeit als Offiziersordonanz Gruppenführer in der RS (die am Montag startet).
Da ich zu 90% drinnen sein werde, werde ich leider kaum zum Schiessen kommen, was mir aber viel Spass bereitet.
Nun wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht wenn ich mit meinem STGW am Wochenende in einen zivilen Schiessstand (300m) schiessen gehen möchte. Ich besitze ja keinen Waffenschein o.Ä und habe vor dem Militär noch nie geschossen.
Ist das überhaupt möglich? Wenn ja wie stelle ich das an?
Gruss Naethu ?
Ich befinde mich derzeit als Offiziersordonanz Gruppenführer in der RS (die am Montag startet).
Da ich zu 90% drinnen sein werde, werde ich leider kaum zum Schiessen kommen, was mir aber viel Spass bereitet.
Nun wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht wenn ich mit meinem STGW am Wochenende in einen zivilen Schiessstand (300m) schiessen gehen möchte. Ich besitze ja keinen Waffenschein o.Ä und habe vor dem Militär noch nie geschossen.
Ist das überhaupt möglich? Wenn ja wie stelle ich das an?
Gruss Naethu ?