Schiessen ausser Dienst

Naethu

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22. Nov. 2017
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Guten Abend zusammen

Ich befinde mich derzeit als Offiziersordonanz Gruppenführer in der RS (die am Montag startet). 

Da ich zu 90% drinnen sein werde, werde ich leider kaum zum Schiessen kommen, was mir aber viel Spass bereitet. 

Nun wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht wenn ich mit meinem STGW am Wochenende in einen zivilen Schiessstand (300m) schiessen gehen möchte. Ich besitze ja keinen Waffenschein o.Ä und habe vor dem Militär noch nie geschossen.

Ist das überhaupt möglich? Wenn ja wie stelle ich das an? 

Gruss Naethu ?

 
Option 1: 6.005 an Kdt zur Mitführung des Stgws zur zivilen Nutzung übers Wochenende. Soweit du dies einigermassen begründen kannst ("Schützenfest der Gemeinde" etc.), sollte dies angenommen werden.

Option 2: Antrag an Zfhr, ob man nicht zB. das Wachtschiessen durchführen könnte; nur weil ihr keinem "normalen" Zug angehört, müsst ihr immer noch selbst ausbilden und dürft auch trainieren. Ich habe selbst ebenfalls mit Mun C, Mat C und sogar der Küche und den Kdo Soldaten Schiessübungen durchgeführt. Ende RS hat unser Kdo Sdt (aufgrund seines "flexibleren" Zeitplans) wohl mehr geschossen wie die Kampftruppen ?

 
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@najiji

Danke für die Antwort! 

Einmal werde ich bestimmt noch schiessen gehen, um das Abzeichen zu holen. Und genau für das möchte ich üben ;-)

Das Problem liegt eher darin, dass ich alleine die Offiziersordonanzen übernehme, eigentlich wären 2 Wachtmeister geplant aber einer musste aus gesundheitlichen Gründen die Unteroffiziersschule abbrechen. Nun muss ich permament dort sein, deswegen gestaltet sich das Schiessen mehr als kompliziert ^^

 
6.005 dass du das Stgw zum Zwecke des ausserdienstlichen Schiessens mitnimmst.
Dann ab zur Übung des örtlichen Vereins. Die haben sicher nichts dagegen. Wenn du dad Stgw nicht mitnehmen darfst, trotzdem ab zum örtlichen Verein, irgendeiner gibt dir schon sein Gewehr.

 
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