RS nachholen

ch87

Neuer Benutzer
14. Sep. 2009
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Ich hab folgendes Problem:

Bei meiner Rekrutierung wurde ich als untaglich (Zivilschutz tauglich) ausgehoben - Zu dieser Zeit wollte ich die RS nicht machen, weil ich einen guten Job hatte und habe als Grund das Asthma angegeben. Bei den Tests habe ich mich logischeweise nicht besonders angestrengt.

Nun will ich jedoch die Polizeischule besuchen und daher wäre die RS ein entscheidender Vorteil obwohl sie nicht mehr in allen Kantonen verlangt wird.

Nun zu meiner Frage: ist es möglich die Rekrutierung nachzuholen, obwohl man bereits als UT ausgehoben wurde?

 
Warum auch? In deinem Fall kann ich nur sagen, wer sich dermassen idiotisch verhält (ich hoffe, das darf man hier schreiben?!?) hat keine zweite Chance verdient.

Ich persönlich verachte Leute, die an der Aushebung körperliche Beschwerden vorspielen, nur weil ihnen das Militär zu unbequem ist. Fast jeder ist mal in einer Situation, in der ihm die Dienstpflicht gerade nicht in den persönlichen Fahrplan passt. Dennoch, es ist machbar.

Zudem kommt die Simulantitis auch für jene, die wirklich ernst zu nehmende Beschwerden haben, nicht wirklich gut!

 
Ein seit Jahren untauglicher Mann möchte - und könnte nach Ansicht des behandelnden Arztes - wieder Dienst leisten. Wie ist das Vorgehen?

Untaugliche Angehörige der Armee (UC-Entscheid älter als 30 Tage), die wiederum Dienst leisten möchten, können eine Revision beantragen. Einer Revision muss, damit sie Gültigkeit hat, eine fachärztliche Bestätigung mit neuen medizinischen Tatsachen beigelegt werden.

Ist der Angehörige der Armee mit einem UC-Entscheid nicht einverstanden, kann er innert 30 Tagen eine Beschwerde einreichen. Der Beschwerde kann ein ärztliches Zeugnis beigelegt werden.

Die Beschwerde oder die Revision muss dem Militärärztlichen Dienst in der LBA Sanität zugestellt werden. Diese bestimmt das weitere Vorgehen (zuständige UC, welche den Angehörigen der Armee zu beurteilen hat).

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/diensttauglichkeit/administrative.0012.html#faq0012

Kontakt bei Fragen:

http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/sanit/milit/kontakte0/kreis_ost.html