Rekrut Lanz

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will ja kein Pessimist sein, aber ist das Filmen von Militärgebäuden ect. nicht verboten?

Muss er nicht Konsequenzen fürchten?

Gruss

PS. ICh find das Video toll:)

 
Das Gesetz sagt:

Landesrecht SR 510.518.1

Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben. => http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_518_1/a4.html

Gruss

Varga

 
Das Gesetz sagt:Landesrecht SR 510.518.1

Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben. => http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_518_1/a4.html

Gruss

Varga
Und jeder weiss, wo das dieses Video gedreht wurde... In diesem Falle wurde der Standort und die Bestimmung der Anlage verraten... ;) ...

Oder sehe ich das so falsch?^^

 
Na wenn dort gleich vor dem Eingangstor eine Bushaltestelle mit der Aufschrift "Kloten, Kaserne Ost" steht, dürfte sich das mit der Identifizierung und Zweckbestimmung erledigt haben. ;)

Unter "militärische Anlage" versteht man meist klassifizierte Bunkeranlagen. Und nein, dort hat es dann mit Sicherheit keine Bushaltestellen mit der Aufschrift "Bundesratsbunker Süd". :D