Obligatorisches schiessen - Eintrag in Militärischen Leistungsausweis fehlt

Gr33nsurfer

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10. Aug. 2019
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Hallo Zusammen

Ich habe dieses Jahr das obligatorische Schiessen bereits erfolgreich absolviert und musste nun feststellen, dass der Typ vom Schützenverein mir dies nicht in den militärischen Leistungsausweis übertragen hat :-(

Ich habe eine Anerkennungskarte mit Datum, Name und dem Stempel des Schützenvereins ausgefüllt bekommen.

Wie würdet ihr nun vorgehen? Kann ich mich an einen lokalen Schiessverein widmen und ihn bitten den Eintrag zu machen?

Besten Dank für eure Feedback.

 
Dass du das obligatorische Schiessen absolviert hast, wird in einer Datenbank eingetragen. Es ist also nicht weiter schlimm, wenn der Eintrag im Leistungsausweis fehlt.

Willst du den Eintrag trotzdem, wende dich erstmal an den Schützenverein, bei dem du das Schiessen absolviert hast. Bist du dort erfolglos, kannst du dich ans Kreiskommando deines Wohnortkantons wenden.

 
Vielen Dank für deine Antwort.  Dachte mir schon, dass das ja irgendwo noch "digital" festgehalten werden muss, aber jetzt bin ich beruhigt :)

 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aber jetzt bin ich beruhigt
In der Theorie ist das richtig. In der Praxis empfehle ich Dir aber, dass Du die Anerkennungskarte behältst und nächstes Jahr auf einem Eintrag bestehst. Dies vor allem darum, weil Du nach der Dienstpflicht vielleicht Dein Stgw behalten willst. Damit kannst Du dann nachweisen, dass Du die nötigen Übungen erfüllt hast. Die Datenbank der Armee ist diesbezüglich nämlich nicht sehr vertrauenswürdig. Dies zumindest nach meiner Erfahrung.

 
Dass du das obligatorische Schiessen absolviert hast, wird in einer Datenbank eingetragen. Es ist also nicht weiter schlimm, wenn der Eintrag im Leistungsausweis fehlt.
Achtung!

Dies vor allem darum, weil Du nach der Dienstpflicht vielleicht Dein Stgw behalten willst. Damit kannst Du dann nachweisen, dass Du die nötigen Übungen erfüllt hast. Die Datenbank der Armee ist diesbezüglich nämlich nicht sehr vertrauenswürdig. Dies zumindest nach meiner Erfahrung.


Es ist in der Tat so, dass in der digitalen Datenbank (VVA) drinstehen kann, was will. Wenn der Eintrag im MLA fehlt -> Pech gehabt. Man MUSS mittels MLA-Einträgen die Obli und FS nachweisen. 

Aber man kann jederzeit die Übungen nachtragen lassen. Der durchführende Schützenverein wird das schon machen, kommt realtiv oft vor. Muss nicht chronologisch sein, einfach eingeschrieben.