Nachträglicher waffenloser dienst

star90

Neuer Benutzer
01. Feb. 2011
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Hallo zäme,

Ich habe eine frage bzgl. waffenlosem dienst nach ende der militärdienstpflicht: gibt es eine möglichkeit, das obligatorische schiessen aus gewissensgründen nicht mehr zu machen, nachdem man in die reserve eingeteilt wurde? Kann man ein gesuch um waffenlosen militärdienst noch einreichen?

Danke für eure antworten,

Lg star90

 
Hallo zäme,Ich habe eine frage bzgl. waffenlosem dienst nach ende der militärdienstpflicht: gibt es eine möglichkeit, das obligatorische schiessen aus gewissensgründen nicht mehr zu machen, nachdem man in die reserve eingeteilt wurde? Kann man ein gesuch um waffenlosen militärdienst noch einreichen?

Danke für eure antworten,

Lg star90
ich glaub ich spinn!!

 
Kannst du es nicht verkraften, auf die armen A- und B-scheiben zu feuern, welche so schutzlos das Dasein im Schiessstand fristen müssen? Dann wäre der nächste Schritt nicht der waffenlose Dienst, sondern ein freundliches Gespräch mit dem Onkel vom PPD.

Ich glaube nun habe ich alles gesehen.

 
Danke euch für die Antworten!

Klar, meine Frage klingt vielleicht schon ein bisschen albern, trotzdem will ich wissen, wie das hierzulande geregelt ist. Es darf doch nicht sein, dass man jetzt Bürger zum Schiessen zwingt, wenn diese einen ethischen Konflikt darin sehen.

Klar habe ich 300 Tage "geschossen" und hatte kein Problem damit. Jetzt aber schon. Menschen ändern sich und ihre Meinung.

Den PPD so einfach kontaktieren wird wohl nicht funktionieren. Ich will die dafür zuständige Stelle wissen.

Gruss, star90

 
ganz ehrlich: ich helf gern AdAs und denen dies werden wollen. Aber was ich hier in diesem Forum ganz bestimmt nicht mache ist tips zu geben wie man um seine wehrpflicht / schiesspflicht herumkommt ohne etwas zu bezahlen. Ich kauf dir deinen "persönlichen wandel" nicht ab und somit bin ich nicht bereit auf diese frage auskunft zu geben.

ich hoffe du überlegst es dir bald anderst und wünsche dir bis dahin eine gute zeit.

gruss

crash

 
hallo crash. Ich verstehe dich absolut,danke trotzdem. Es geht bei mir um ein persönliches problem,ich weiss. Deshalb formulierte ich die frage so,dass vlt. jemand generell für alle benutzer/innen antworten kann. Es geht nur um die rechtliche regelung in einem rechtsstaat.

Gruss,star90

 
Es geht nur um die rechtliche regelung in einem rechtsstaat.
das stimmt natürlich auch wieder..

hm.. naja bestünde ja möglicherweise die möglichkeit dass es so ist und dann würde ich dir natürlich unrecht antun xD

naja die in bern werden schon wissen wen sie "davonkommen" lassen und wen nicht:

Hier findest du alle Informationen die du brauchst:

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/rekrutierung/spezielles/waffenloser.html

da steht folgendes:

Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen. .... .... Wer sein Gesuch fristgerecht einreicht, leistet den Miliärdienst ohne Waffe und ist von der ausserdienstlichen Schiesspflicht dispensiert, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist. Die Inspektionspflicht bleibt jedoch bestehen.
Wenn du also dein Gesuch bis spätestens 3 Monate vor deinem nächsten WK einreichst, bist du von dem Obligatorischen befreit bis über dein Gesuch entschieden wurde. Wenn deinem Gesuch nachher stattgegeben wird, bist du endgültig von deiner Schiesspflicht befreit.

alles klar?

gruss

crash

 
Hallo

Gemäss der Verordnung über die Rekrutierung (VREK) (Art. 17 ff.) solltest Du grundsätzlich in der Lage sein, nachträglich ein Gesuch zur Umteilung in den waffenlosen Militärdienst einzureichen...

Zusammenfassung: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/rekrutierung/spezielles/waffenloser.html

Falls es Dir nur darum geht, das obligatorische Schiessen zu vermeiden (was ich doch stark annehme), würde ich auf das Gesuch eher verzichten. Für dieses musst Du doch ziemlich viel Zeit aufwenden (Führungsbericht anfordern, Strafregisterauszug anfordern, Berichte von Bekannten sammeln, Gesuch schreiben, Anhörung, etc.). Zudem denke/hoffe ich nicht, dass Dir dein Kadi ohne weiteres deine Gewissensgründe bestätigen wird...

Gruss

/edit: Zu spät :/

 
hallo zusammen.danke euch herzlich für die ausführlichen antworten.

Mein zusätzliches problem ist,dass ich keine wk's mehr leiste und folglich keinen kadi mehr habe. Ich weiss,dass die einreichung eines gesuchs um waffenlosen dienst im nachhinein recht kompliziert werden könnte. Aber ich kann den marsch durch die institutionen mal angehen.., Ich werde euch informieren,sobald ich mehr weiss,damit diese frage für diejenigen,die in der gleichen situation sind wie ich,bescheid wissen.

Gruss,star90

 
hallo zusammen.danke euch herzlich für die ausführlichen antworten.Mein zusätzliches problem ist,dass ich keine wk's mehr leiste und folglich keinen kadi mehr habe. Ich weiss,dass die einreichung eines gesuchs um waffenlosen dienst im nachhinein recht kompliziert werden könnte. Aber ich kann den marsch durch die institutionen mal angehen.., Ich werde euch informieren,sobald ich mehr weiss,damit diese frage für diejenigen,die in der gleichen situation sind wie ich,bescheid wissen.

Gruss,star90
Spielt keine Rolle ob du noch einen Kadi hast oder nicht.

"einen Führungsbericht des Kommandanten, unter dem sie den letzten Militärdienst geleistet haben."

 
JEDER, aber auch JEDER AdA hat eine Vorgesetzte Stelle!!!!

(Der Chef der Armee hat z B den Bundesrat als Vorgesetzte Stelle)

Wenn Du also keine WK mehr machen musst, bist du wahrscheinlich in einer Reserve Einheit eingeteilt.

Auch eine Reserve Einheit hat einen Kommandanten.

Wenn Du im DB eine Einheit drin hast, dann Frage doch mal beim Büro Schweiz nach, wer denn dein Kommandant sei.

Grz

 
JEDER, aber auch JEDER AdA hat eine Vorgesetzte Stelle!!!!(Der Chef der Armee hat z B den Bundesrat als Vorgesetzte Stelle)
Ja, danke vielmals. Dann werde ich bei meinem Kommandanten den Führungsbericht anfordern für das Gesuch um waffenlosen Dienst.

Mal sehen, was sich machen lässt ... :eek:

lg star90

 
:lol: ich muss mir gerade das Gesicht von deinem Kadi vorstellen, der plötzlich ein Führungsbericht von Jemanden schreiben muss, von dem er vill nicht mal mer weiss, wie er aussieht....

Das wird wohl ne grössere Übung :lol:

Ich tippe mal auf PPD

 
Hallo zusammen,

an alle, die dasselbe Problem wie ich haben, d.h. Durchdiener gemacht haben und jetzt zum Oligatorischen Schiessen aufgeboten wurden und die es so wie ich für einen Blödsinn halten:

Man lässt sich einfach (pro forma) in den Zivildienst umteilen ... :D

Diesen weisen Ratschlag habe ich dem Verein zivildienst.ch zu verdanken. Dort steht nämlich unter Beratung-->Zivildienst-->Zulassung (http://www.zivildienst.ch/typo3/index.php?id=156) Folgendes:

"Sogar nach vollständiger Leistung aller Militärtage kann ein Zivildienstgesuch gestellt werden".

Wie man dieses Gesuch unter Einbezug der seit 1. Feburar 2011 vom Bundesrat neu auferlegten "Schikanen" genau einreichen soll, ist alles wunderbar auf www.zivildienst.ch beschrieben.

So wie ich dies interpretiere, würde das heissen, dass ich in meinem Fall mit 30 schon komplett mit dem Thema Militär fertig bin, da es auf http://www.zivi.admin.ch/themen/00502/00567/00568/index.html?lang=de heisst:

"Die Zivildienstpflicht beginnt. Sie dauert – sofern der Zivi alle Diensttage geleistet hat – bis zum Ende des Jahres, in dem er das 30. Altersjahr vollendet. " Und dies wäre dann jetzt schon längst der Fall.

Mit freundlichem Gruss an alle, die diesen Hinweis gebrauchen können oder vielleicht bereits schon kennen.

star90

 
Ich lach mich kaputt. Am Anfang hast du noch behauptet, es wären ethische Gründe und jetzt weil es einfach Blödsinn sein sollte. :roll:

 
Ich lach mich kaputt. Am Anfang hast du noch behauptet, es wären ethische Gründe und jetzt weil es einfach Blödsinn sein sollte. :roll:
Entschuldige, ich habe mich falsch ausgedrückt: Das Obligatorische Schiessen ist für mich aus ethischen Gründen ein Blödsinn. Sorry für meine Inkonsequenz.

lg, star90