Hallo Zusammen
Ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage im richtigen Themenbereich bin, trotzdem:
Ich habe dieses Jahr bei der Inf RS 12-1 meinen Wachtmeister abverdient und werde, sofern ich es schaffe, bald mit der Polizeischule beginnen.
Jetzt ist es ja so, dass man als Polizist von der Dienstpflicht "befreit" wird.
D.h. ich muss mein Material der Armee abgeben, da ich keine WK's mehr leisten muss/darf.
Wie sieht dies aus, darf ich da mein Stgw90 behalten, sprich kann ich es kaufen oder muss ich dies abgeben?
Vielleicht verstehen dies nicht alle, aber als Füsilier hänge ich ziemlich an meiner Waffe.
Vielen Dank für eure Antworten und das Unterlassen von unseriösen Antworten.
Gruss Simon
Ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage im richtigen Themenbereich bin, trotzdem:
Ich habe dieses Jahr bei der Inf RS 12-1 meinen Wachtmeister abverdient und werde, sofern ich es schaffe, bald mit der Polizeischule beginnen.
Jetzt ist es ja so, dass man als Polizist von der Dienstpflicht "befreit" wird.
D.h. ich muss mein Material der Armee abgeben, da ich keine WK's mehr leisten muss/darf.
Wie sieht dies aus, darf ich da mein Stgw90 behalten, sprich kann ich es kaufen oder muss ich dies abgeben?
Vielleicht verstehen dies nicht alle, aber als Füsilier hänge ich ziemlich an meiner Waffe.
Vielen Dank für eure Antworten und das Unterlassen von unseriösen Antworten.
Gruss Simon