Muss ich mein Stgw90 abgeben?

Simon

Benutzer
26. Juli 2010
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Hallo Zusammen

Ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage im richtigen Themenbereich bin, trotzdem:

Ich habe dieses Jahr bei der Inf RS 12-1 meinen Wachtmeister abverdient und werde, sofern ich es schaffe, bald mit der Polizeischule beginnen.

Jetzt ist es ja so, dass man als Polizist von der Dienstpflicht "befreit" wird.

D.h. ich muss mein Material der Armee abgeben, da ich keine WK's mehr leisten muss/darf.

Wie sieht dies aus, darf ich da mein Stgw90 behalten, sprich kann ich es kaufen oder muss ich dies abgeben?

Vielleicht verstehen dies nicht alle, aber als Füsilier hänge ich ziemlich an meiner Waffe.

Vielen Dank für eure Antworten und das Unterlassen von unseriösen Antworten.

Gruss Simon

 
auf dem aufegbot für das obligatorische schiessen steht, dass wen man das gewehr kaufen möchte muss man in den letzten 3 jahren öfters schiessen.. ich glaub nicht dass du es behalten darfst..

obwohl eine befreiung vom dienst.... als dd muss man ja auch noch schiessen ...

aber ich habe keine antwort gestüzt auf ein reglement oder erfahrung.. aber ich glaube das du es abgeben musst.

 
Ganz klare Sache!

Wenn du Dienstfrei wirst, also zur Polizei, Bahn, Feuerwehr wechselst, dann kannst Du deine Waffe nicht zu Eigentum übernehmen!

Höchstens als Leihwaffe, wobei ein gültiger Waffenerwerbsschein erforderlich ist und zudem muss in den letzten 3 Jahren das OP sowie das Feldschiessen min. 2x geschossen worden sein!

Gruss

 
Da musst du mal im Zeughaus oder beim Sektionsschef nachfragen.

Ich weiss von einem Fall, wo der Polizeiaspirant (Korporal der Infanterie) sein Stgw behalten durfte, da er ja seine Dienstpflicht erfüllt hätte.

Das war allerdings auch schon vor ein paar Jährchen.

Als Leihwaffe darfst du die Waffe behalten, wenn du z.B. den Schützenmeisterkurs absolviert hast.

 
Wenn du in einem Schützenverein bist ( Aktiv-Mitglied), solltest du es auch behalten dürfen.

Ob du da aber auch einen Waffenerwerbsschein brauchts kann ich dir nicht sagen.