Mit TAZ in der Stadt.

dr.pepper

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18. Mai 2011
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Guten Abend

Mal ne Frage, ist es erlaubt, mit dem Taz in der Stadt rumzulaufen? Wohne in St.Gallen und möchte morgen Nachmittag mit ein paar Kollegen die Auto Zürich besuchen, da diese auf dem Weg liegt, würde ich mit dem Tenue B dorthin gehen und anschliessend direkt weiter zur Kaserne, nun die Frage ob dies erlaubt ist oder nicht.,

 
Guten AbendMal ne Frage, ist es erlaubt, mit dem Taz in der Stadt rumzulaufen? Wohne in St.Gallen und möchte morgen Nachmittag mit ein paar Kollegen die Auto Zürich besuchen, da diese auf dem Weg liegt, würde ich mit dem Tenue B dorthin gehen und anschliessend direkt weiter zur Kaserne, nun die Frage ob dies erlaubt ist oder nicht.,
Ich würde sagen eher nicht, da man eigentlich den direktesten Weg in die Kaserne mit der Uniform nehmen soll. Aber an der Auto Zürich werden wohl kaum MP's rumlaufen.

 
Das ist nicht das DR, das ist das Reglement "Packung und Bekleidung". Das DR findest du hier.

Soviel ich weiss, gibt es keine Regeln, die besagen, man muss direkt von zu Hause einrücken. Zudem ist man auch während dem Wochenende grundsätzlich im Dienst und das verwenden der PA wäre auch ausserhalb der Dienstzeit erlaubt.

Was du aber sicher nicht machen darfst ist dich in der Öffentlichkeit (z.B. auf dem Bahnhof) umzuziehen. Dementsprechend sehe ich kein Problem, wenn du zuerst noch zur Auto Zürich gehen willst. Teilweise bekommt man mit der Uniform sogar Rabatt... (allerdings eher selten).

 
Danke für die Antworten, denke ich werde einfach mit dem TAZ dahin gehen, wird schon niemanden stören, eine Alternative wäre es auch sich im Parkhaus umzuziehen

 
Während der Dienstzeit (also im Zeitraum, der auf dem Marschbefehl angegeben ist) darfst du grundsätzlich in Uniform in der ganzen Schweiz herumreisen und den Marschbefehl als GA ausnützen. Wie schon erwähnt wurde ist allerdings das Umziehen in der Öffentlich ausdrücklich verboten! Theoretisch musst du, wenn nichts anderes befohlen wurde, im Tenue A ein- und ausrücken (ausser Dienstbeginn und Entlassung, dort Tenue B). Daher könnte TAZ ein Problem sein, wenn du dich nachher ohne passende Umziehmöglichkeit in Schale werfen musst.

 
@gnägi: danke für die Ergänzugen

@dr.pepper: das befohlene Tenu ist zu tragen (bei gewissen Truppen insb. während WK oft das Tenu B).

Das Parkhaus ist wirklich keine gute Garderobe. Es sieht einfach nicht gut aus, wenn ein halbnackter AdA irgendwo versucht eine Armee-Uniform anzuzieht. Aber ev. hat es irgendwo eine Toilette?

PS: wahrscheinlich kommt dieses Post zu spät, aber ich war schon mit schreiben fertig als mir das bewusst wurde

 
Je nach dem wo die Ausstellung ist und wo dein Wohnort ist kann (er wird nicht) der Kontrolleur im Zug dir Probleme machen da der MB theoretisch von Wohnort bis Kaserne gilt. Steht afaik auch auf dem MB.

 
Das Zugbillet ist für die ganze Schweiz gültig. In Übungen nimmt man nicht selten die ÖV. Auch werden neuerdings sogar Trsp Aufträge mit dem Zug erledigt. (ob das für den Motf cool ist, ist ein anderes Thema)

Nun, Kirsh. Du sprichst ja eigentlich aus erster Hand. Ist es offiziell verboten aber einfach von der SBB tolleriert?

 
Verschiebungen mit den ÖV gab es bei meinem letzten WK im Oktober immer wieder. Da wir im Oberwallis waren und zum Teil Ausbildungen und die Mat- und Fzfassung/abgabe in Bière hatten.

 
Leute, nehmt einfach den MB in die Hand und lest das Kleingedruckte ::D

Grundsätzlich berechtigen der Marschbefehl (MB) und das gleichzeitige Tragen der Uniform zur unentgeltlichen Beförderung auf allen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Dies gilt vom Einrückungs- bis zum Entlassungsdatum, sowohl für allgemeinen und persönlichen Urlaub als auch für den Ausgang (Offiziere und höhere Unteroffiziere 1. Klasse, alle übrigen AdA 2. Klasse).
Was wollt ihr mehr, das ist doch eindeutig genug! Da steht nix von Wohnort, Einrückungsort, Entlassungsort (die sind alle auf dem MB vermerkt).

 
Leute, nehmt einfach den MB in die Hand und lest das Kleingedruckte ::D
Grundsätzlich berechtigen der Marschbefehl (MB) und das gleichzeitige Tragen der Uniform zur unentgeltlichen Beförderung auf allen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Dies gilt vom Einrückungs- bis zum Entlassungsdatum, sowohl für allgemeinen und persönlichen Urlaub als auch für den Ausgang (Offiziere und höhere Unteroffiziere 1. Klasse, alle übrigen AdA 2. Klasse).
Was wollt ihr mehr, das ist doch eindeutig genug! Da steht nix von Wohnort, Einrückungsort, Entlassungsort (die sind alle auf dem MB vermerkt).
Also zu meiner Dienstzeit (2004) haben wir oft den ÖV, genauer gesagt die Furka Oberalp Bahn genommen, wir waren in Rueras stationiert und nahmen meistens die Bahn nach Sedrun, manchmal auch zu Fuss in Marschtempo aber meistens mit der Bahn..

Damals gab es ja auch noch die Festungspioniere (Mineure)...

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LG

Obelix ::(