Lohn

GTI-Kurmann

Neuer Benutzer
30. März 2010
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Hallo,

Komme leider auch noch nicht ganz schlau mit dem Lohn? Ich sehe soeben das ich hier richtig bin und hoffe das mir geholfen wird.

Folgendes:

Ich habe soeben meine Lehre als Carrossierspengler fertig. Mein Brutto Lohn war 1100.-

Falls ich weiter als Carrossier-Spenglerei arbeiten kann verdiene ich min. 4000.- eher aber mehr!

Habe mich jetzt bei der Securitas als Hundeführer beworben. Falls ich dies wirklich möchte, stellen sie mich an. Jedoch nur im Stundenlohn. Ca. 25.- Brutto

Weiss jedoch nicht wieviele Stunde ich machen kann... Je nach Einsatz.?.?

Im Juni 2011 werde ich die RS als DD machen. Wie siehts jetzt mit dem Lohn aus?

Vielen Dank für die Hilfe. Gruss Martin

 
Hi

Also Grundsätzlich bekommst du die ersten 18-21 Wochen (je nach dem wielange deine Grundausbildung dauert) 62.- Eo pro tag und als Rekrut 4.- Sold!

Sobald du zum Soldat befördert wirst bekommst du 5.- Sold. Diese Beträge sind unabhängig davon ob du vorher Erwerbstätig warst oder nicht und wieviel du verdient hast. Einzig wenn du Kinder hast bekommst du EO-Zulagen! Wie die EO nach der Grundausbildung ist kann ich dir leider nicht sagen :cry:

lg thomy

 
Hi, vielen Dank! Hat mich sehr gefreut.

Nun s gibt schon viele. Wollte es jedoch genau auf meine Situation wissen. Finde es so irgendwie persönlicher und schneller. Sorry, wenn ich da ein paar nerve. :oops:

Also mit anderen Worten ist es nicht relevant ob ich 3000.- oder sogar 6000.- verdienen würde.

Noch mehr interessiert mich ob es auch egal ist ob ich angestellt bin oder so wie in meiner Situation nur im Stundenlohn bis zur RS und dann nichts mehr habe. Macht das wirklich keinen Unterschied. Habe von vielen schon gehört das sie weil sie eben angestellt sind mehr verdienen. Danke für die Aufklärung. Und nochmals SORRY

Gruss Martin

 
Hi, vielen Dank! Hat mich sehr gefreut.Nun s gibt schon viele. Wollte es jedoch genau auf meine Situation wissen. Finde es so irgendwie persönlicher und schneller. Sorry, wenn ich da ein paar nerve. :oops:

Also mit anderen Worten ist es nicht relevant ob ich 3000.- oder sogar 6000.- verdienen würde.

Noch mehr interessiert mich ob es auch egal ist ob ich angestellt bin oder so wie in meiner Situation nur im Stundenlohn bis zur RS und dann nichts mehr habe. Macht das wirklich keinen Unterschied. Habe von vielen schon gehört das sie weil sie eben angestellt sind mehr verdienen. Danke für die Aufklärung. Und nochmals SORRY

Gruss Martin
Kein Problem. Wir wollen nur vorbeugen, zumal das Forum immer umfangreicher wird und die Fragen nicht mehrmals beantwortet werden sollten... Zeit ist Geld :wink:

Auf jedenfall steht so ziehmlich alles was du wissen musst hier:

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

 
hallo zusammen,

ich nehme an, dass ich mit lohnfragen in diesem thread richtig sein sollte.

natürlich habe ich mich vorab über die offizielle armee website informiert - allerdings bin ich mit den erhaltenen antworten nicht ganz zufrieden.

daher stelle ich meine fragen mal hier und hoffe, dass mir die user hier besser auskunft geben können, als die website der schweizer armee:

- wie viele (zahlungsberechtigte) Tage werde ich insgesamt leisten müssen (21 Wochen Dienst) (zur Berechnung des Erwerbsersatzes)?

- so viel ich weiss erhalten alle Rekruten 62.- pro Tag, auch diejenigen die bereits mehrjährige Berufserfahrung haben und somit unter Umständen einen relativ guten Lohn erarbeitet haben. Ist das korrekt, oder wird dies anders berechnet?

- mein Arbeitgeber zahlt 50% des Lohnes fort, während ich die RS absolviere. Bedeutet das Erwerbsersatz + 50% Lohn + Sold = totale finanzielle Entschädigung?

info zu meinen fragen:

- ich habe meine rs zwei jahre verschoben und bin somit normal erwerbstätig mit wohnung und auto und allem drum und dran was so zum leben gehört, was ich natürlich weiterhin bezahlen müsste.

- ich muss am 28.10.2013 als inf / fahrer c1 einrücken

vielen dank für eure hilfe! ;-)

 
Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, erhält dein Arbeitgeber via deiner EO-Karte 80% deines alten Lohns. Diese 80% muss er dir mindestens ausbezahlen.

Sollten keine längeren Urlaube dazwischenfallen, leistest du 147 Tage (21 x 7) Dienst.

Edit by Admin: Falsch, die 80% treffen NICHT auf Rekruten zu!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
- mein Arbeitgeber zahlt 50% des Lohnes fort, während ich die RS absolviere. Bedeutet das Erwerbsersatz + 50% Lohn + Sold = totale finanzielle Entschädigung?
Dem ist nicht so. Wie philton bereits erwähnt hat, müssen diese 80% ausbezahlt werden. Die restlichen 20 können, müssen aber nicht bezahlt werden. Lohn (EO + ev. 20%) + Sold = finanzielle Entschädigung

STI

Edit by Admin: Doch, dem ist genau so. 80% treffen nicht auf Rekruten zu.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dem ist nicht so. Wie philton bereits erwähnt hat, müssen diese 80% ausbezahlt werden. Die restlichen 20 können, müssen aber nicht bezahlt werden. Lohn (EO + ev. 20%) + Sold = finanzielle EntschädigungSTI
hi danke schon mal für die schnellen antworten. ;-)

leider verstehe ich das ganze trotzdem noch nicht wirklich...

können wir kurz ein beispiel machen?

ich verdiene monatlich brutto 5115.- und muss meine 21-wöchige rs leisten (anstellung bleibt erhalten!), wie viel verdiene ich da insgesamt und wie setzt sich der betrag zusammen?

info meines arbeitgebers dazu:

- Während der Rekrutenschule beträgt die Lohnfortzahlung 50% des bisherigen Salärs. (Mitarbeiterreglement)

ich verstehe das iwie nicht so wirklich.

wäre echt klasse wenn wir ein beispiel hinkriegen würden. :-D

danke schon mal für eure hilfe!

 
Vorsicht!

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht. Auch das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses während der RS ändert an der Höhe der EO-Entschädigung nichts. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).
In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag, wobei der Mindestbetrag 62 Franken beträgt.
Link:

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

Gemäss diesen Aussagen dürftest du also 30x62.- = 1860 + Sold (30x4.-= 120.-) = 1980.- verdienen.

Da du mit deinem Arbeitgeber die 50% "ausgehandelt" hast und du 5115.- verdienst (5115:2) 2557 bist du also gut bedient.

Die 80% des Lohnes trift nur bei Nichtrekruten, sprich WK zu.

Falls du keinen Job haben würdest, würde es bei den 62.- (1980.-) bleiben. Egal wie viel du bisher verdient hast.

Diese Ausssagen sind bestätigt durch ein soeben geführtes Tel mit dem Bundesamt für Sozialversicherung. Tel Nummer auf der Website (link)

 
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Reaktionen: bergersilvio
Ach, bevor jetzt Antworten kommen wie:

- Und wenn es nicht reicht?

- Und wenn meine Fixausgaben schon höher sind?

usw....

Spielt keine Rolle!

62.- bleibt. Einzige Ausnahme: Rekrut Mit Kinder. Also entweder vorplanen und Kinder bekommen, oder sich damit abfinden.

Falls es euch tatsächlich nicht reicht, müsst ihr mit dem Sozialdienst der Armee in Kontakt treten. Diese werden euch jedoch als erstes einen Budgetplan mit euch zusammen erstellen. Rechnet also nicht mit Geld vom Sozialdienst.

Ihr habt ja auch einen Vorlauf und müsst nicht in 2 Wochen einrücken. Somit kann man das auch einplanan.

Wenn ihr weiter macht, siehts ein wenig anders aus. Da spielen wieder die 80% eine Rolle.

Wenn jetzt ein frisch ausgelernter Lehrling in die RS geht und dann weiter macht, müssen die 80% erst noch ermittelt werden. Da nimmt man in der Regel die 80% des Mindestlohns vom "zukünfigen" Berufes.

Falls ihr jedoch den dicken Fisch an der Angel habt, und euer Verdienst ohne Kaderschule den Mindestlohn weit überschreiten würde (Vor der RS Arbeitsvertrag unterschrieben), könnt ihr ev mit 80% von diesem Lohn rechnen.

Noch Fragen? :8:

 
Danke Scarabani. Ich war falsch informiert.

62.- bleibt. Einzige Ausnahme: Rekrut Mit Kinder. Also entweder vorplanen und Kinder bekommen, oder sich damit abfinden.
Ermutige Ihn nicht noch zu einer Kurzschlussreaktion :D

STI

 
Wie sieht es aus wenn man student ist und in den Semesterferien arbeitet und dann in den WK geht? Kriegt mann dann 80% von diesem Lohn? Habe mal gelesen, dass dies so ist, wenn man in den letzten 3( oder warens12?) monaten vor dem WK eine gewisse Anzahl an Stunden gearbeitet hat.

 
Kann es sein, dass sich hier seit kurzem etwas geändert hat?

Auch das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses während der RS ändert an der Höhe der EO-Entschädigung nichts.
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg...nanzielle.html

Auf der Seite des "Beobachters" habe ich folgendes gefunden:

Anders wäre es, wenn das Arbeitsverhältnis über die RS hinaus weitergeführt würde. Dann müsste Ihnen der Arbeitgeber eine gewisse Zeit lang die EO-Leistungen auf 80 Prozent Ihres Lohnes aufstocken.
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/militaer_lohn-waehrend-der-rs/

Ebenfalls habe ich nochmals bei 2 Kollegen nachgefragt, welche während der RS einen laufenden Arbeitsvertrag hatten. Sie haben jeweils mind. 80% des Lohns erhalten. Was sich jedoch überhaupt nicht mit dem, was auf der Website der Armee steht.

 
Kann es sein, dass sich hier seit kurzem etwas geändert hat?http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg...nanzielle.html

Auf der Seite des "Beobachters" habe ich folgendes gefunden:

http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/militaer_lohn-waehrend-der-rs/

Ebenfalls habe ich nochmals bei 2 Kollegen nachgefragt, welche während der RS einen laufenden Arbeitsvertrag hatten. Sie haben jeweils mind. 80% des Lohns erhalten. Was sich jedoch überhaupt nicht mit dem, was auf der Website der Armee steht.
Ich frage mich da immer wieder : mir wurde dies vom FouFou in der RS so gesagt - war nicht so.

Es wurde mir vom Arbeitgeber so gesagt - war nicht so.

 
Definiere "seit kurzem".

Richtig deine 2 Kollegen hatten einen laufenden Arbeitsvertrag. Dass bedeutet die EO von 62,-/Tag wurde an den Arbeitgeber ausbezahlt, die Differez zu den 80% hat der Arbeitgeber aus der eigenen Tasche bezahlt. Ich nehme an dass deine Kollegen nach der RS wieder bei ebendiesen Arbeitgebern gearbeitet haben?? Diverse Arbeitgeber machen dies so. Damit können sie einen Arbeiter für eine gewisse Zeit an die Firma binden und müssen sich nicht aufwändig nach einer geeigneten Person umsehen und diese evtl. auch noch anlernen.

Wenn jetzt ein frisch ausgelernter Lehrling in die RS geht und dann weiter macht, müssen die 80% erst noch ermittelt werden. Da nimmt man in der Regel die 80% des Mindestlohns vom "zukünfigen" Berufes.
Mhm war bei mir und soviel mir ist, auch bei all meinen Kameraden, nicht der Fall. Jeder von uns erhielt die 111.- im GAD.

Wie sieht es aus wenn man student ist und in den Semesterferien arbeitet und dann in den WK geht? Kriegt mann dann 80% von diesem Lohn? Habe mal gelesen, dass dies so ist, wenn man in den letzten 3( oder warens12?) monaten vor dem WK eine gewisse Anzahl an Stunden gearbeitet hat.
Nach meinen Informationen, steht du als Student ganz unten auf der Lohnliste, bedeutet du bekommst nur das festgeschriebene Minimum von der EO. Hab ich so von Kameraden gehört die sich aktuell grad im Studium befinden. Ob es da Aussnahmen gibt kann ich dir nicht sagen.

mfg

 
Abgrenzung zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen

Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren. Ihnen gleichgestellt sind Arbeitslose, oder Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, und Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten (siehe Sonderfälle). Personen, welche keine der eben genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten als Nichterwerbstätig.[...]

[...]Höhe der Entschädigung

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Entschädigung für Erwerbstätige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens (mindestens 62 Franken und höchstens 196 Franken ohne Kinder, bzw. 245 Franken mit Kindern). Nichterwerbstätige Dienstleistende ohne Kinder haben Anspruch auf 62 Franken pro Tag und mit Kindern mindestens 98 Franken und höchstens 123 Franken pro Tag.

Laut dieser Aussage müsste ich doch falls ich in den Semesterferien 4 Wochen gearbeitet habe während dem WK 80% dieses Lohnes erhalten, oder nicht?

Edit:

Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unregelmässigem Einkommen

Art. 6

(Art. 11 EOG)

1Für Personen, die kein regelmässiges Einkommen im Sinne von Artikel 5 haben, wird für die Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens auf das während der drei letzten Monate vor Dienstbeginn erzielte und auf den Tag umgerechnete Erwerbseinkommen abgestellt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube mal was gelesen zu haben, dass die 80% auf die letzten 12 Monate gerechnet werden.

Ich denke, dass das Minimum immer noch höher wäre, als die 80% deines Jahresgehaltes.

Wie gesagt, bin mir jetzt nicht ganz sicher.

 
@Scarabani

Das würde Sinn ergeben. Der Arbeitsgeber muss mit der EO-Karte jeweils den Jahreslohn (Brutto) melden und nicht den Monatslohn.