Lohn als ehemaliger Student

LuckyLukas

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27. Aug. 2016
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Hallo zusammen

Ich bin seit letzter Woche im WK (15.8-2.9). Vor einigen Tagen hat mir ein Soldat erklärt, dass man als ehemaliger Student, der noch auf der Suche nach einer Arbeitsstelle ist, 80% vom Branchenüblichen Lohn verlangen darf. Stimmt das?

Freundliche Grüsse

Lukas

 
Nein, du wirst wohl den ganz normalen EO-Ansatz wie während des Studiums (Fr. 62/d) erhalten.

 
Nein, du wirst wohl den ganz normalen EO-Ansatz wie während des Studiums (Fr. 62/d) erhalten.
Auch wenn man keine Möglichkeit hatte eine Arbeitsstelle zu finden, da man erst vor knapp einem Monat das Studium absolviert hat?

 
Auch wenn man keine Möglichkeit hatte eine Arbeitsstelle zu finden, da man erst vor knapp einem Monat das Studium absolviert hat?
Ja, denke schon.

«Grundsätzlich gelten Sie als nicht erwerbstätig, wenn Sie in Ausbildung sind. Waren Sie jedoch in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstagen oder 160 Arbeitsstunden erwerbstätig, werden Sie als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger betrachtet. Dies kann unter Umständen zu einer gegenüber Nichterwerbstätigen höheren Entschädigung führen.»

Hier findest du weitere Infos: https://www.ahv-iv.ch/p/6.01.d

 
Für Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten, wird die Entschädigung auf Grund des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf berechnet.
Quelle: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

Siehe Spezialfälle.

Heisst, dass du eine höhere Entschädigung erhalten soltest, als wenn du noch studieren würdest.

LG Handbauer

Edit: Rechtschreibung

 
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Da hast du schon recht, dass dies mit dem Germanisten etwas kompliziert werden könnte. Meiner Meinung ist es vermutlich auch schwierig einen Job zu finden wenn man sowas studiert hat. Aber das ist dann wieder Offtopic.

Aber nehmen ein einfacheres Beispiel. Jemand macht einen Abschluss als Ingenieur. Da ist es ja kein geheimnis was der Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung ist. Andernfalls gibt es beim Bundesamt für Statistik eine gute Seite um den ortsüblichen Lohn berechnen zu lassen:

https://www.gate.bfs.admin.ch/salarium/public/index.html#/calculation

Falls nicht, kommt es vermulich auf die glaubhaft machende Argumentation des Ersuchstellers an. Aber ich denke dass dies für jede Art von Ausbildung gilt. Würde aus meiner sicht auch Sinn machen. Denn ein Hochschulabsolvent hat genau gleich eine Ausbildung abgeschlossen wie jeder andere auch.

 
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Wahrscheinlich wäre es wohl die beste Idee, direkt bei der SVA einmal nachzufragen - die können bestimmt präziser und verbindlicher Auskunft geben. Mich selber wird es wohl so oder so nicht betreffen, da ich noch vor meinem Master-Abschluss meinen letzten WK absolvieren werde (und mein Bachelor-Abschluss wohl die Höhe der EO-Entschädigung nicht beeinflussen mag).

 
So, ich habe mich mal mit der SVA Stelle in Thurgau auseinander gesetzt. Die haben mir mitgeteilt, dass nicht mehr als 3 Wochen zwischen Studiumabschluss und WK liegen dürfen, sonst würde man nur den normalen Sold von 62 CHF/Tag bekommen.

Danke für all die Antworten!

Freundliche Grüsse

Lukas

 
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