Lastwagen Billet

proxy

Neuer Benutzer
15. März 2011
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Hallo allerseits.

Ich höre viel verschiedenes, deshalb fragen ich hier.

Wie ist das mit dem Lastwagenbillet? Kann man das ins zivile übernehmen oder gibt es noch bedingungen, oder geht das gar nicht?

Danke für die kompetente antwort ;-)

Proxy

 
Wenn Du als Motorfahrer Kat 930E Ausgehoben wurdest und die Ausbildung machst, dann ist sie im zivilen mit der Kat C/E gleichwertig.

Zudem erhälst Du in der Armee die ADR/SDR Bescheinigung, das heisst, du darfst Gefahrgut herumchauffieren. (Stückgut)

ACHTUNG:

Ab 2014 muss man im zivilen für den gewerbsmässigen Transport 5Ausbildungstage besucht haben. Ob dies in der Armee auch abgedeckt wird, kann ich nicht sagen.

 
Wenn Du als Motorfahrer Kat 930E Ausgehoben wurdest und die Ausbildung machst, dann ist sie im zivilen mit der Kat C/E gleichwertig.Zudem erhälst Du in der Armee die ADR/SDR Bescheinigung, das heisst, du darfst Gefahrgut herumchauffieren. (Stückgut)

ACHTUNG:

Ab 2014 muss man im zivilen für den gewerbsmässigen Transport 5Ausbildungstage besucht haben. Ob dies in der Armee auch abgedeckt wird, kann ich nicht sagen.
Sali Proxy

Ich weiss, dass es bereits eine Weile her ist mit diesem Thema, dennoch habe ich noch ein paar kleine Ergänzungen...

1. Die LKW Prüfung wird dir im zivilen auch anerkannt. Jedoch hat das Militär die Möglichkeit, dir unter gewissen Umständen die zivile Kategorie nicht anzuerkennen... Sollte normal jedoch nicht geschehen.

2. Die Ausbildung im Militär beinhaltet nicht nur ADR/SDR, sondern auch Sachen wie der Schlederkurs, welchen wir letzte Woche in Hinwil besuchen durften, oder die WABRA-ausbildung, Ausbildung am Seilspill, etc.

@CH682: Die CZV muss nur gemacht werden, wenn du nach dem Militär berufsmässig LKW fahren willst. Dies ist bereits jetzt der Fall. Ohne CZV darfst du höchstens 50% deiner Arbeitszeit am chauffieren sein ;)

MfG Fabian

Edit: Habe gerade gsehen, dass du ja mit mir in der RS bist? Welcher Zug? Die Frage hätte sich ja somit sowieso erledigt..

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Militär kann niemanden die Fahrberechtigung im Zivilen entziehen. Wenn du aber im Zivilen den Ausweis abgeben musstest, darfst du im Militär auch nicht fahren. (umgekehrt nicht)

 
Klammerbemerkung: Hast du im Militär einen Führerausweisentzug, fährst du im Militär nie mehr. Befristete Führerausweisentzüge gibt es nicht im Militär.

 
@Scarabani: Das war auch nicht so gemeint. Eine zivile Ausweiskategorie, kann dir das Militär nicht entziehen. Jedoch machst du die LKW Prüfungen ja im Militär. Und unter gewissen Umständen, kann dir das Militär den Eintrag in den zivilen Führerausweis verweigern. Nämlich dann zum Beispiel, wenn das Militär den Eindruck hat, dass du nur die Prüfung auf Staatskosten machen willst. Sprich, deine Leistungen in der FGA stimmen, jedoch machst du wenig bis nichts für die AGA ;)