Karriere nach UOS beenden?

Rttg Sdt/FhrC1

Neuer Benutzer
03. Sep. 2011
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Hallo zusammen

Ich hoffe mir kann jemand von euch helfen.

Ich war im Juli in der RS als Rettungssoldat/Fahrer C1 und habe dann die UOS besucht. Da ich Anlagenchef in einem Skigebiet bin, verlangte mein Arbeitgeber von mir und der Armee dass ich fraktioniere.

Dies hat so geklappt, ich war bis am 15.10.2011 in der UOS und soll am 5.3.2012 zum Abverdienen einrücken.

Nun habe ich eine Auftsiegsmöglichkeit im Geschäft jedoch macht mir das Abverdienen einen Strich durch die Rechnung.

Ist es möglich, dass ich ein Gesuch schreiben kann, dass ich Obgfr bleibe und so meine restlichen Tage in Form von WKs absolviere oder gibt es sonst irgendeine Lösung?

Danke

 
Abverdienen bedeutet ja, dass man der Armee etwas zurück gibt, weil man "kostenlos" eine Schule besuchen konnte.

Daher denke ich nicht, dass du es jetzt einfach beenden kannst.

Grundsätzlich kannst du aber immer ein Gesuch schreiben. Besser wäre es aber, wenn du halt nach der Weiterbildung abverdienst. Die Ausb wird ja nicht lange dauern. Ski wird ja schliesslich nicht bis in den Sommer gefahren, oder?

Gruss

 
ich persönlich finde, ein chef welcher auch im militär etwas hingebracht hat, hat auch mehr ahnung im zivilen. also nicht zwingend aber ist bestimmt eine gute möglichkeit zu üben.

 
Abverdienen bedeutet ja, dass man der Armee etwas zurück gibt, weil man "kostenlos" eine Schule besuchen konnte.Daher denke ich nicht, dass du es jetzt einfach beenden kannst.

Grundsätzlich kannst du aber immer ein Gesuch schreiben. Besser wäre es aber, wenn du halt nach der Weiterbildung abverdienst. Die Ausb wird ja nicht lange dauern. Ski wird ja schliesslich nicht bis in den Sommer gefahren, oder?

Gruss
Stimmt, ski wird nicht im Sommer gefahren. doch erst dann beginnt die arbeit richtig, dann werden die anlagen auf herz und nieren geprüft, gereinigt, geschmiert und gewartet. Mit 14 Anlagen ist der Sommer so durchaus gefüllt.

 
Klar, jedoch hast (oder wurdest) du dich verpflichtet.

Viele haben im zivilen eine Arbeit.

 
Ich verstehe Deine Situation. Wir hatten einen in der OS, der das Geschäft vom Chef übernehmen sollte. Er musste sich entscheiden zwischen den Geschäft und dem Militär. Die OS hat er abgeschlossen und er wurde über Hintertüren noch befördert. Bis sein Antrag beim Brigadier für das Aufhören durchgekommen war, vergingen ca. 4 Monate. Es besteht also die Möglichkeit, aber wie Scarabini sagt, die UOS hat Geld gekostet und das muss man irgendwie zurückgeben.

 
Mit dem Gedanken des "Zurückgebens" der Kosten der UOS bin ich nicht einverstanden. Das steht so auch nirgends geschrieben sondern ist eine Interpretation. Das Abverdienen gibt es ja so auch nicht mehr, es heisst jetzt Verbandsausbildung 1 und ist Teil des (Grund-) Ausbildungsdienstes zum jeweiligen Grad (Code "GADB").

Grundsätzlich hat die Schweiz eine allgemeine Dienstpflicht, dazu gehören selbstverständlich auch die Kaderausbildungen. Insofern bist du natürlich verpflichtet, den Ganzen für dich vorgesehenen Dienst zu absolvieren.

Ich würde deine Situation mit dem Sektionschef (der wäre in deinem Fall zuständig für Dienstverschiebungsgesuche) besprechen. Vielleicht kannst du die ganze Abverdienerei auf einen Zeitpunkt verschieben, der für deine Karriere förderlicher ist. Es kann ja nur im Interesse der Armee sein, wenn deine Berufliche Stellung mit mehr Führung verbunden ist. Alle rechtlichen Grundlagen und Formulare sowie Tipps der Armee findest du auf der Seite http://www.zivil-militaer.ch/ (jedoch mehr für Weiterbildungen / Studium ausgelegt).

Ansonsten hast du gemäss der aktuellen Rechtssprechung jederzeit die Möglichkeit, ein Zivildienstgesuch einzureichen. Wenn Dir dieses noch vor der Beförderung zum Wachtmeister bewilligt wird, musst du noch 1.5x die Diensttage als Zivi leisten, welche du als Obgfr noch zu leisten hättest. Diese Option ist wohl eher eine Art "Notnagel", als letztes Ass im Ärmel, wenn alle anderen Optionen nichts mehr bringen, weder von Arbeitgeber- noch von Armeeseite her. Ausserdem dient der Zivildienst nicht als Gefäss für Leute, welche die militärische Ausbildung nicht in Einklang mit ihrem Beruf bringen können, sondern für Leute, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen.

 
Mit dem Gedanken des "Zurückgebens" der Kosten der UOS bin ich nicht einverstanden. Das steht so auch nirgends geschrieben sondern ist eine Interpretation. Das Abverdienen gibt es ja so auch nicht mehr, es heisst jetzt Verbandsausbildung 1 und ist Teil des (Grund-) Ausbildungsdienstes zum jeweiligen Grad (Code "GADB").
Hmm, und trotzdem kann es nicht der Gedanke der Armee sein, Leute auszubilden, die dann nach der Ausb einfach abhauen. Ich schau mal, was ich von offizieller Seite noch erfahre.

Ansonsten hast du gemäss der aktuellen Rechtssprechung jederzeit die Möglichkeit, ein Zivildienstgesuch einzureichen. Wenn Dir dieses noch vor der Beförderung zum Wachtmeister bewilligt wird, musst du noch 1.5x die Diensttage als Zivi leisten, welche du als Obgfr noch zu leisten hättest. Diese Option ist wohl eher eine Art "Notnagel", als letztes Ass im Ärmel, wenn alle anderen Optionen nichts mehr bringen, weder von Arbeitgeber- noch von Armeeseite her. Ausserdem dient der Zivildienst nicht als Gefäss für Leute, welche die militärische Ausbildung nicht in Einklang mit ihrem Beruf bringen können, sondern für Leute, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen.
Dann wäre es in seinem Fall aber wieder ein wenig scheinheilig. Zuerst hat er keine Zeit zum Dienstleisten, jedoch ist die 1.5x solange Zeit im Zivilschutz wiederum kein Problem ;) Eine Optien wäre es aber trotzdem, da hast du recht Gnägi.

 
Mit dem Gedanken des "Zurückgebens" der Kosten der UOS bin ich nicht einverstanden. Das steht so auch nirgends geschrieben sondern ist eine Interpretation. Das Abverdienen gibt es ja so auch nicht mehr, es heisst jetzt Verbandsausbildung 1 und ist Teil des (Grund-) Ausbildungsdienstes zum jeweiligen Grad (Code "GADB").Grundsätzlich hat die Schweiz eine allgemeine Dienstpflicht, dazu gehören selbstverständlich auch die Kaderausbildungen. Insofern bist du natürlich verpflichtet, den Ganzen für dich vorgesehenen Dienst zu absolvieren.

Ich würde deine Situation mit dem Sektionschef (der wäre in deinem Fall zuständig für Dienstverschiebungsgesuche) besprechen. Vielleicht kannst du die ganze Abverdienerei auf einen Zeitpunkt verschieben, der für deine Karriere förderlicher ist. Es kann ja nur im Interesse der Armee sein, wenn deine Berufliche Stellung mit mehr Führung verbunden ist. Alle rechtlichen Grundlagen und Formulare sowie Tipps der Armee findest du auf der Seite http://www.zivil-militaer.ch/ (jedoch mehr für Weiterbildungen / Studium ausgelegt).

Ansonsten hast du gemäss der aktuellen Rechtssprechung jederzeit die Möglichkeit, ein Zivildienstgesuch einzureichen. Wenn Dir dieses noch vor der Beförderung zum Wachtmeister bewilligt wird, musst du noch 1.5x die Diensttage als Zivi leisten, welche du als Obgfr noch zu leisten hättest. Diese Option ist wohl eher eine Art "Notnagel", als letztes Ass im Ärmel, wenn alle anderen Optionen nichts mehr bringen, weder von Arbeitgeber- noch von Armeeseite her. Ausserdem dient der Zivildienst nicht als Gefäss für Leute, welche die militärische Ausbildung nicht in Einklang mit ihrem Beruf bringen können, sondern für Leute, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen.
Ja das mit dem verschieben ist genau das Problem. Ab 1.1.12 bin ich Teamleiter im Geschäft und es ist numal nicht einfach für alle beteiligten wenn man als Teamleiter 19 Wochen abwesend ist.

Deswegen bringt auch das verschieben nicht viel.

Und 180 Tage zivieldienst leisten kommt ja auf das selbe..

Ich wollte nie weitermachen, genau aus diesem Grund!

Habt ihr ein Vorschlag was ich machen kann?

 
Evtl ist es möglich das Abverdienen zu fraktionieren.

Das du nach der AGA (nach 10 Wo inkl KVK) oder nach der Beförderung (Nach 14 Wo) fraktionierst. Durch das bist du nicht gaaaaanz so lange weg?!

lg

 
Wie der thomy90 schon erklärt hat, wäre das eine Variante.

Das ganze nennt sich Splitting (Fraktionieren ist wenn du einen Unterbruch während zwei Schulen machst), und muss mit dem Lehrverband und der Schule abgesprochen werden. Würd mich also bei denen mal melden wie es aussieht.

Und ja, bevor der Einwand kommt: Es geht das man dieses Splitting bis zu einem Jahr rausholt. Hat ein Kamerad von mir auch gemacht, und im Folgejahr die VBA nachgeholt.

Gruss

sergey

 
Splitting? Ohje, was ist das nun shon wieder? Habe noch nie davon gehört! Man darf eine RS doch nicht unterbrechen? Im Regl QMA habe ich noch nie etwas davon gehört!

Beste Grüsse

 
Splitting? Ohje, was ist das nun shon wieder? Habe noch nie davon gehört! Man darf eine RS doch nicht unterbrechen? Im Regl QMA habe ich noch nie etwas davon gehört!
Ich weiss nicht in welcher Weise das in anderen Lvb gehandhabt wird. Splitting ist auch etwas was die Rekr nicht machen können, lediglich Kader. Inwiefern das reglementarisch geregelt ist kann ich dir nicht sagen, aber wie gesagt, ich kenne Beispiele in denen das funktioniert hat. Gruss sergey
 
Richtig, bei den Kadern spricht man ja von Fraktionieren! Ein Uof Anw kann einmal, ein Of Anw zweimal Fraktionieren und das nur, wenn gewichtige Gründe vorhanden sind.

Gruss

 
Ja das man fraktionieren kann weiss ich, habe ich ja auch gemacht.

Doch meine Frage ist hier ob es eine Möglichkeit dass ich Obgfr bleibe und so meine restlichen Tage im WK absolviere?

 
Die richtige Antwort darauf wird dir hier wahrscheinlich niemand geben können, daher rate ich dir dich bei deinem Schulkommando zu erkunden. Das sind die einzigen mit denn du über deine weitere Karriere verhandeln, und die dich entsprechend umteilen oder zum abverdienen zwingen können.

mfg

 
Doch meine Frage ist hier ob es eine Möglichkeit dass ich Obgfr bleibe und so meine restlichen Tage im WK absolviere?
Die richtige Antwort darauf wird dir hier wahrscheinlich niemand geben können [...]
Doch, die kann ich dir geben. Die Antwort lautet: ja. Warum ich das weiss? Weil ich genau das in zwei Fällen miterlebt habe.

Nun, die Entscheidung dafür liegt beim zuständigen Kommandanten (in deinem Fall vermutlich ein Schulkommandant im Grad eines Obersten... ist es Oberst ***? ;) ). Wenn dus irgendwie schaffst, ihn davon zu überzeugen, dich nicht zu befördern, dann wirst du auch nicht befördert und sitzt als Obergefreiter deine verbleibenden Diensttage ab. Bei uns wars damals (das war vor der Ära *** auf dem Waffenplatz Wangen a/A) so, dass ein UOS-Kamerad von mir (ein Tag vor der Beförderung nota bene!) meinte, er hätte eingesehen, dass eine Kaderfunktion seinem Wesen widerspräche, er vermöge sich nicht damit zu identifizieren und es sei anders, als er sich das vorgestellt hätte. Unser Schulkommandant hat ihn dann nicht befördert und so einen motivierten, leistungsbereiten "Soldaten" in den WK geschickt, anstelle eines unmotivierten Unteroffiziers, der sich womöglich quergestellt hätte.

Ich möchte an dieser Stelle erwähnt wissen, dass es sich bei diesem Vorgehen mitnichten um die feine englische Art handelt. Ich persönlich bin der Ansicht, dass zu einer militärischen Kaderausbildung auch das Abverdienen bzw. der praktische Dienst gehört, und das man als potentielles Kader bzw. als Aspirant den nötigen Weitblick haben sollte. Alles was ich mit meiner Antwort zum Ausdruck bringen will, ist nur, dass es grundsätzlich möglich ist, Obergefreiter zu bleiben.

*** = Edit by Admin. Keine Namen bitte

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die richtige Antwort darauf wird dir hier wahrscheinlich niemand geben können, daher rate ich dir dich bei deinem Schulkommando zu erkunden. Das sind die einzigen mit denn du über deine weitere Karriere verhandeln, und die dich entsprechend umteilen oder zum abverdienen zwingen können. mfg
Danke für dein Tipp, habe ich gemacht..

Kann jetz meine Dienst ins 2013 verschieben und das Praktikum und der Praktische Dienst Splitten, so dass ich dann der Praktische Dienst im Sommer 2014 mache, damit stehe ich im Winter immer meinem Arbeitgeber zur Verfügung.

 
A volia. Cool.

Woltest du nicht ganz aufhören? Ging das nicht, oder machst du es jetzt doch, weil dir die Lösung passt? Was hat er gesagt? Ev hilfreich für Andere.

Danke dir

Grüsse

 
Sehr gute Lösung. Mit einer offenen Kommunikation erreicht man immernoch am meisten.

Im übrigen eine weitere (unfreiwillige!) möglichkeit beim Obgfr zu bleiben ist, einfach so schlecht zu sein, dass eine Beförderung zum Wm nicht in Frage kommt. Das hatten wir bei uns auf dem Waffenplatz gleich 2 mal.