Kann der Vermieter die Wohnung kündigen?

InfSiso90

Neuer Benutzer
04. Feb. 2010
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Hallo zusammen,

Ich habe da eine Frage an euch. Ich bin in folgender Situation.

Wir feierten gestern Abend meinen Geburtstag und wurden auch nach 22.00h etwas lauter.

Nachdem eine meiner Nachbarinnen bei mir klingelte und androhte, die Polizei zu rufen, verlegten wir die "Party" in den Partyraum, der bei uns im selben Haus ist. Doch nur schon wenige Zeit später kam die besagte Nachbarin erneut und meinte, sie melde dies der Verwaltung und sorge dafür, dass mir die Wohnung gekündigt werde.

Dazu müsst ihr wissen, dass ich vor ein paar Monaten mit ihrer Tochter zusammen war und ich mich dann aber von dieser getrennt habe. Seit her ist das "Verhältnis" zwischen mir und der Nachbarin nicht mer wirklich gut.

Ich denke also, dass sie aus Wut so überreagiert hat.

Doch meine Frage: Ich habe an der Rekrutierung gehört, dass man während dem Militärdienst unter dem Militärgesetz steht. Also z.Bsp. Betreibungen stehen zum Beispiel im Rechtsstillstand. Wenn ich das so richtig verstanden habe. (?)

Gibt es für eine Wohnung ebenfalls so ein Recht? Direkt gefragt, sollte mir wirklich gekündigt werden vom Vermieter, geht das während dem Militärdienst? Ich meine, ich müsste dann eine neue Wohnung suchen, was sich als schwierig herausstellt, da ich unter der Woche nicht da sein werde. Und auch ein Umzug wäre ja praktisch nicht möglich ausser mit einem Urlaubsgesuch.

Ich habe schon ziemlichen Bammel, dass die Nachbarin das jetzt meldet. Ich hatte jedoch nie Probleme mit der Verwaltung. Und trotzdem nagt die Angst ein wenig.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Luc

 
Inzwischen hat die Verwaltung mit mir Kontakt aufgenommen. Es gab keine weiteren Probleme, ausser, dass nach 22.00 die Nachruhe eingehalten werde müsse.

Doch die Frage, ob ein Vermieter einem AdA während dem Dienst (z.Bsp. RS) kündigen kann beschäftigt mich trotzdem.

Ich danke für Antworten :)

Gruss Luc

 
Meines wissens kann er das schon, aber die Kündigungsfrist fängt erst zu diesem Zeitpunkt an, an dem du die RS beendest. Korrigiert mich, wenns nicht so ist.

 
Meines wissens kann er das schon, aber die Kündigungsfrist fängt erst zu diesem Zeitpunkt an, an dem du die RS beendest. Korrigiert mich, wenns nicht so ist.
das ist so bei der arbeit und bei betreibungen aber ob es bei mieter so ist kann ich dir nicht sagen. hab auch mal gegoogelt und nichts gefunden. im zweifelsfall einfach mal beim mieterverband anrufen oder mailen, die geben dir bestimmt gerne (und wahrheitsgetreue) auskunft dazu.

grüsse und schönes wochenende!

 
Danke euch für die Antworten.

Ich werde dem Mieterverband eine E-Mail schreiben und mal nachfragen. Denn, sollte erneut so eine Situation vorkommen, habe ich Angst, dass mir die Wohnung gekündigt wird. Und während der RS könnte ich so was echt nicht brauchen.

Gruss Luc

 
1. Fakten: Eine Mieterin kann nicht dafür sorgen, dass dir gekündigt wird. Wie auch? Sie kann sich lediglich beschweren und solange es nur um eine einmalige Lärmbelästigung nach 22:00 geht wird dir mit Sicherheit nicht gekündigt.

2. Mögliche Probleme: Sollte sie sich wegen der Sache mit ihrer Tochter rächen wollen kann es höchstens irgendwann in einem Verleumdungsfall enden und das ist strafbar. Mach dir also keine Sorgen. Wenn sie sich zu sehr ins Zeug legt schadet sie sich selbst.

3. Prävention: Erkundige dich in einem sachlichen und freundlichen Ton bei der Verwaltung und erwähne notfalls die gespannte Beziehung zu deiner Nachbarin wegen der Geschichte mit ihrer Tochter.

Hinterlasse dabei einen freundlichen und korrekten Eindruck.

4. Letzte Möglichkeit: Sollte das ganze ausarten und die Nachbarin doch noch irgendeinen Weg finden dir ans Bein zu pissen gibt es immernoch den Mieterschutz bei dem du dich erkundigen kannst nd hilfe bekommst.