Handy während einer Übung kaputt gegangen

Ove Mattmann

Neuer Benutzer
10. Aug. 2014
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Hallo Leute,

Bir ist bei einer ABC-Übung, bei der wir völlig unerwartet mit dem C-Schutzanzug in eine Pfütze liegen sollten das Handy bzw. sein Akku abgesoffen. Seither ist es nicht mehr zu gebrauchen. :doof: Habe ich auch nur die kleinste Chance, dass es durch die Militärversicherung oder etwas dergleichen ersetzt wird? Was müsste ich dafür tun? Der Gruppenführer hat nie wirklich erwähnt, dass nun der Sackbefehl bzw. alle elektronischen Geräte geleert werden müssten. Demnach sehe ich diesen im Unrecht.

Könnt Ihr mir weiterhelfen Jungs? Würde mich echt freuen.

MfG. Rekr Mattmann

 
Dienstreglement; Artikel 87 (Haftung für Schäden); Absatz 6:

Die Angehörigen der Armee müssen Schäden an ihrem persönlichen Eigentum grundsätzlich selbst tragen. Entsteht der Schaden an ihrem persönlichen Eigentum jedoch durch einen dienstlichen Unfall oder unmittelbar durch die Ausführung eines Befehls, so richtet der Bund eine angemessene Entschädigung aus.
Du hattest nicht den Befehl, dein Handy während der Übung mitzuführen. Entsprechend haftest du für den Schaden selbst. Dein Arbeitgeber würde ja auch nicht für dein Handy haften, sollte es bei der Arbeit beschädigt werden.

 
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Soll ohne langes denken alles tun?

Information ist grundsätzlich eine Holschuld.

Und wie Stiglitz bereits zitiert..

Sehe ich da leider auch keine grosse Chance (bzw versuch es erst gar nicht..)

 
Keine Chance. Oder anders gesagt bist du selber schuld. Ich habe im Militär mein Natel immer in einer stossfesten, komplett wasserdichten Hülle. So überlebt es die allermeisten Abenteuer.

Der Gruppenführer ist sicher nicht schuld. Das wissen, dass man im Dienst fast immer mal nass und dreckig werden kann sollte gesunder Menschenverstand sein.

 
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Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, sehe ich für dich auch keine Chance. Grundsätzlich ist es ja so, dass das benutzen von Handy's während der Arbeitszeit verboten ist und als Rekrut sehe ich auch keinen Grund warum das Handy dabei sein sollte. Foto / Filmen ist sowieso verboten, Anrufe kannst du am Abend erledigen und Zeit für Spiele oder Apps wirst du auch nicht übermässig haben (je nach RS verschieden).

 
Bir ist bei einer ABC-Übung, bei der wir völlig unerwartet mit dem C-Schutzanzug in eine Pfütze liegen sollten das Handy bzw. sein Akku abgesoffen.
So interessant dein Anliegen auch ist, der Sachverhalt ist klar und ich kann mir denken das während der Ausbildung jeweils gesagt wurde was beim anziehen des ABC Schutzanzug wo hin gehört. Ansonsten wäre diesbezüglich schlecht ausgebildet worden. (Möchte hier niemandem etwas unterstellen.)

Anschliessend ist es so das es eigentlich recht wenig Sinn macht sich mit dem ABC Schutzanzug in eine Pfütze zu legen. Da sich der Wirkungsgrad der Kleidung dadurch verschlechtert wird ja eigentlich normalerweise die Regenpelerine angezogen sollte es Regnen oder ähnlich. Korrigiert mich falls ich falsch liege, aber so wurde es mir beigebracht.

Gruss

sergey

 
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Uns wurde auch mitgeteilt, dass die ICS-Anzüge kaputt gehen wenn sie nass werden, da diese ja Aktivkohle usw. als Wirkstoffe drinn haben. Man hat auch gemerkt, dass die etwas älteren Anzüge die an einigen Stellen feucht geworden waren, innen völlig verklebt und nicht mehr intakt gewesen sind. Daher ist es schon komisch, dass man so noch in eine Pfütze liegen muss... Schweizer Militär halt... :-D

Aber da glaube ich wie meine Vor-poster nicht, dass du etwas retour bekommst, da das Handy ja ein persönlicher Gegenstand ist.

 
Uns wurde auch mitgeteilt, dass die ICS-Anzüge kaputt gehen wenn sie nass werden, da diese ja Aktivkohle usw. als Wirkstoffe drinn haben. Man hat auch gemerkt, dass die etwas älteren Anzüge die an einigen Stellen feucht geworden waren, innen völlig verklebt und nicht mehr intakt gewesen sind. Daher ist es schon komisch, dass man so noch in eine Pfütze liegen muss... Schweizer Militär halt... :-D Aber da glaube ich wie meine Vor-poster nicht, dass du etwas retour bekommst, da das Handy ja ein persönlicher Gegenstand ist.
Anderst ist es btw bei Brillen.

Sofern ein AdA eine Kampfbrille erhalten hat und diese defekt ist (in der Reperatur, sprich im ALC abgegeben, oder zumindest beim Einh Fw (oder Mat Chef oder wo auch Ihr immer euer defektes Mat abgebt! -.-) )

Und er danach seine Zivile tragen muss welche dann im Militär defekt geht, wird ihm diese ersetzt.

 
Auszug aus dem Verwaltungsreglement (VR), der Bibel der Fouriere.

9.3 Schäden an persönlichem Eigentum des Angehörigen der Armee

9301 Grundsatz [Art. 137 MG; Art. 168 Abs. 1 Bst a Ziff. 3 VVA] [Art. 87 Abs. 6,

DR]

1

Die Angehörigen der Armee müssen für Verlust und Beschädigung ihres

Eigentums selbst aufkommen. Der Bund richtet ihnen eine angemessene

Entschädigung aus, wenn der Schaden durch einen dienstlichen Unfall

oder unmittelbar durch die Ausführung eines Befehls entstanden ist.

2

Bei Selbstverschulden kann die Entschädigung angemessen herabgesetzt werden. Dabei wird berücksichtigt, ob die Mitnahme oder Verwendung des privaten Gegenstandes dienstlich geboten war.

3

Rechnungen und Forderungen im Zusammenhang mit Schäden und Verlust an persönlichem Eigentum des Angehörigen der Armee, müssen dem

Schadenzentrum VBS gemeldet werden. Die Truppe kann Bagatellfälle bis

Fr. 200.– zu Lasten Dienstkasse bezahlen und soll eine Kopie des Falls

an das Schadenzentrum VBS weiterleiten (www.schadenzentrumvbs.ch).

4

Schadenersatzgesuche für Verlust und Beschädigung von persönlichem

Eigentum des Angehörigen der Armee (ausgenommen Fälle nach Ziffern

9303 Absatz 1 und 9304 Absatz 2) sind dem Schadenzentrum VBS zum

Entscheid einzureichen. Dem Gesuch sind beizufügen:

a. ein Bericht über den Hergang des verursachten Schadens, mit der

Richtigkeitsbescheinigung des Kommandanten;

b. der Nachweis des Ankaufes des beschädigten Gegenstandes

(Preis und Anschaffungsjahr), sofern der Schadenersatz Fr. 200.–

übersteigt;

c. die Rechnung (bezahlt oder unbezahlt) über den beschafften Ersatz;

d. das Dienstbüchlein des geschädigten Angehörigen der Armee bei Brillenschäden und bei Verlust von Kontaktlinsen.

9302 Brillen und Uhren

1

Der Angehörige der Armee, der auf Kosten des Bundes eine Militär- oder

Kampfbrille erhalten hat, hat diese bei allen dienstlichen Verrichtungen

anstelle der privaten Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Bei Verlust oder

Beschädigung übernimmt der Bund nur die Kosten für die Instandsetzung

oder den Ersatz der Militär- bzw Kampfbrille.

2

Schadenersatzgesuche für Verlust und Beschädigung von persönlichen

Brillen oder Kontaktlinsen können nur dann gestellt werden, wenn die Militär- bzw. Kampfbrille unverschuldet noch nicht im Besitz des Armeeangehörigen gewesen ist. Dem Schadenersatzgesuch sind die in Ziffer 9301

Absatz 4 erwähnten Dokumente beizulegen.

3

Bei Nahkampf- und Turnübungen, Kampfspielen, Patrouillenläufen, Bauarbeiten und ähnlicher Tätigkeit sowie auf der Kampfbahn sind Brillen und

Uhren in der Regel zu entfernen und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Diese Regelung gilt nicht für die Brillenträger, die ohne Brille grösserer

Unfallgefahr ausgesetzt sind.

9303 Bezahlung von Brillen- und Uhrenschäden (GVF 61)

1

Sofern die Voraussetzungen gemäss Absatz 2 für die Übernahme des

Schadens gegeben sind, können Brillen- und Uhrenschäden bis zum Betrag von Fr. 200.– pro Schadenfall direkt zu Lasten der Dienstkasse bezahlt

werden. Dem Ausgabenbeleg sind Bericht und Rechnung beizufügen.

2

Damit die Voraussetzungen erfüllt sind:

• muss der Schaden in einem direkten Zusammenhang mit einem dienstlichen Auftrag entstanden sein;

• die Sorgfaltpflicht vom AdA eingehalten worden sein;

• bei Brillenschäden darf die Kampfbrille noch nicht im Besitz des AdA

gewesen sein.

3

Alle übrigen Fälle sind nach Ziffer 9301 zu erledigen.

9304 Gebissprothesen [in Zusammenarbeit mit Suva]

1

Als Schäden an persönlichem Eigentum gelten auch Verlust von und

Schäden an Gebissprothesen.

2

Steht der Schaden in engem und unmittelbarem Zusammenhang mit

einer Gesundheitsschädigung, für welche die Militärversicherung leistungspflichtig ist, so wird er von der Militärversicherung übernommen
 
Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, sehe ich für dich auch keine Chance. Grundsätzlich ist es ja so, dass das benutzen von Handy's während der Arbeitszeit verboten ist und als Rekrut sehe ich auch keinen Grund warum das Handy dabei sein sollte. Foto / Filmen ist sowieso verboten, Anrufe kannst du am Abend erledigen und Zeit für Spiele oder Apps wirst du auch nicht übermässig haben (je nach RS verschieden).
Uns wurde während der RS sogar gesagt, dass wir das Handy mitnehmen sollten, einfach zur Sicherheit falls mal was passiert.

Und man hat in jeder RS mehr als genug Zeit für Spiele, Apps, Lovoo, und den restlichen Kram. Zumidnest die letzten 12 Wochen macht man eigentlich nichts anderes als seine Pokemons zu trainieren. sdt-salutier

Betreffend Foto und Video: Interessiert sowieso niemand.