Gefängnisstrafe

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Laparco

Benutzer
16. Feb. 2011
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Angenommen, ich müsste in der RS ins Gefängnis, wäre dieser Gefängnisaufenthalt im Strafregister aufgelistet und ersichtlich?

Oder wie sind da die Richtlinien?

 
Wenn ich es richtig in Erinnerrung habe nur dann wenn das Vergehen auch Zivilbestraft werden würde. Man unterscheidet ja zwischen dem Disziplinarstrafrecht und dem Militärstrafrecht. Ersteres greift zb bei Ungehorsam. Zweiteres zb bei Illegalem Waffenbesitz. Bei zweiterem wirst du auch Zivil einen Eintrag erhalten. Jedoch kann es sein das sich die Strafe kurz vor Dienstende erreignet so das du nicht mehr in den Arrest kannst(auch bei Diszpilinarstrafen)dann musst du dies Zivil absitzen - was wenn ichmich recht entsinne immer eingetragen wird.

Alle angaben ohne Gewähr, bin nicht mehr so bewandert auf dem Gebiet.

 
Wie bereits gesagt wird zwischen Disziplinarstrafen und "normalen" Strafen nach MStG unterschieden. Geregelt sind beide im MStG. Disziplinarstrafen werden aber nicht im Strafregister eingetragen.

Wie ebenfalls bereits gesagt werden Disziplinarstrafen ausserhalb des Dienstes zivil abgesessen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a192.html).

Eingetragen werden die Disziplinarstrafen gem. Verordnung über das Strafregister Art. 9 Bst. f des Militärs aber nicht (http://www.admin.ch/ch/d/sr/331/a9.html).

Der Unterschied zwischen Disziplinarstrafen und normalen Strafen ist vor allem daran ersichtlich, wer sie verhängt... wenn du vom Kp Kdt oder vom Schul Kdt verknackt wirst, ist es eine Disziplinarstrafe, also nicht ganz so schlimm... sobald die Militärjustiz, also ein Untersuchungsrichter und MPs involviert sind, dann ist es nicht mehr so gut (ev. empfiehlt sich dann ein Anwalt...)

 
Dass heisst, wenn ich einen Befehl verweigern würde und dafür 3 Tage in die Kiste wandern müsste, wäre es nicht sonderlich schlimm?

und danke für die antworten :)

 
Wieso willst du den befehl verweigern? Entweder du würdest dich strafbar machen, dann ist es dein recht den befehl zu verweigern (gemäss DR) ansonsten hast du keinen grund den befehl zu verweigern..

 
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