Wenn ich es richtig in Erinnerrung habe nur dann wenn das Vergehen auch Zivilbestraft werden würde. Man unterscheidet ja zwischen dem Disziplinarstrafrecht und dem Militärstrafrecht. Ersteres greift zb bei Ungehorsam. Zweiteres zb bei Illegalem Waffenbesitz. Bei zweiterem wirst du auch Zivil einen Eintrag erhalten. Jedoch kann es sein das sich die Strafe kurz vor Dienstende erreignet so das du nicht mehr in den Arrest kannst(auch bei Diszpilinarstrafen)dann musst du dies Zivil absitzen - was wenn ichmich recht entsinne immer eingetragen wird.
Alle angaben ohne Gewähr, bin nicht mehr so bewandert auf dem Gebiet.