Funktionsabzeichen bei Funktionswechsel

SwissSwat

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04. Sep. 2020
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Guten Tag miteinander!

Ich bin zurzeit in der Rekrutenschule in Biére und seit gestern als Büroordonnanz eingeteilt. Davor war ich Panzeraufklärer. Ich musste aufgrund von Knieproblemen an eine TBR und bekam einschränkungen, welche den Funktionswechsel unausweichlich machten. Das Funktionsabzeichen hatte ich mir bereits abverdient in der RS.

Nun zu meiner Frage:

Darf ich mein Abzeichen als Aufklärer behalten oder muss ich das obwohl ich 10 Wochen der RS als Aufklärer ausgebildet wurde und das Funktionsabzeichen abverdient habe abgeben?

Unser Adjudant hat zu mir gemeint ich könne dies behalten, da ich ja ein ausgebildeter Aufklärer sei. Leider kam 1-2 Stunden später der Feldi auf mich zu und meinte ich müsse dieses sofort abgeben und hätte kein Anrecht auf das Abzeichen.

Wie ist das geregelt? Ich hoffe ihr könnt mir da helfen!

Besten Dank!

 
Rein reglementarisch ist der Fall klar. Du hast das Funktionsabzeichen deiner aktuellen Funktion zu tragen.

Rein reglementarisch müsstest du das Funktionsabzeichen aber auch ab dem Moment tragen, ab dem du deine Uniform trägst. Kein Funktionsabzeichen zu tragen, weil du dieses erst "abverdienen" musst, ist (erneut: rein reglementarisch) nicht korrekt.

Ich würde mich an den BU halten und dem Feldi sagen, dass der BU gesagt hat, dass du das Abeichen tragen darfst. Sollte der Feldi aber alle Register ziehen, wirst du kaum darum herum kommen, das Abzeichen zu wechseln. Ich bezweifle aber etwas, dass er dafür Zeit hat...

 
Nach Reglement ist aber das Aushebungsfunktion und nicht das ausgeübte Funktion. Spricht du würde als Aufklärer ausgehoben und ausgebildet du darf es nicht nur behalten sonder auch tragen.

 
Nach Reglement ist aber das Aushebungsfunktion und nicht das ausgeübte Funktion. Spricht du würde als Aufklärer ausgehoben und ausgebildet du darf es nicht nur behalten sonder auch tragen.
Die Aushebungsfunktion ist nicht zwingend die Funktion, die man bei der Aushebung erhalten hat. Im Falle eines Funktionswechsels während der RS würde ich davon ausgehen, dass sich die "Aushebungsfunktion" ändert. Die Unterscheidung Funktion vs. Aushebungsfunktion ist für Kader gedacht. Die können z.B. die Funktion "Einh Fw" oder "Einh Kdt" haben, ohne dass sich die Aushebungsfunktion ändert.

Ob das allerdings der Feldi weiss? ;-)

 
Danke an alle die bereits geantwortet haben. Weiss vielleicht jemand eventuell in welchem Reglement ich die Antwort finden kann? 

Ein Zitat bzw. ein Auszug davon wäre sehr hilfreich :)