Freiwillig in der Armee und zum Weitermachen gezwungen?

kampffufu

Benutzer
11. Dez. 2012
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Hallo zusammen.

Reine Interessensfrage.

Mir haben einige AdA's gesagt, dass es das nicht gibt. Ich hatte gestern mit einem Hptadj eine Diskussion über die Zulässigkeit davon. Und er sagt laut Reglement steht eine Frau da nicht anders.

Diese Frage hat sich bei mir nach so Sätzen wie: "Seien Sie doch wenigstens so stolz und unterschreiben Sie das selber." "Ist egal ob Sie unterschreiben, Sie sind sowieso schon im System eingetragen." aufgedrängt. (Hat schlussendlich auch gezogen und ist nun auf meine Kappe zu nehmen.) Trick oder Ernst?

Gibt es eine Stelle im Reglement, auf die man sich da berufen kann?

Dankeschön. ;-)

 
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Gemäss dem DR:

Die Armee benötigt zur Erfüllung ihres Auftrags eine ausreichende Zahl geeigneter Unteroffiziere und Offiziere. Deshalb können Angehörige der Armee zu einem bestimmten Grad oder einer Funktion verpflichtet werden. Sie müssen die entsprechenden Dienste leisten und die mit Grad oder Funktion verbundenen ausserdienstlichen Aufgaben erfüllen.

Da du dich für den Militärdienst gemeldet hast, hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie deine Kameraden, d.h. man kann auch WAdA's zum weitermachen zwingen.

P.S.: Gruss an ***** :cool:

Edit by Admin > keine Namen im Forum

 
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Was wäre die Alternative? Da die Frau ja "freiwillig" in der Armee dient ist sie davon ausgenommen, den Pflichten der Armee unterworfen zu sein?

Darf man sie also zum Weitermachen zwingen? Warum nicht gleich: Darf man Frau überhaupt in die Wochenendwache einteilen, denn eigentlich ist sie ja eine Freiwillige?! Darf man Frau zur Nacharbeit aufbieten, sie ist ja freiwillig in der Armee?!....Darf man(n) Frau überhaupt etwas befehlen, denn sie ist ja freiwillig da....

 
Was wäre die Alternative? Da die Frau ja "freiwillig" in der Armee dient ist sie davon ausgenommen, den Pflichten der Armee unterworfen zu sein? Darf man sie also zum Weitermachen zwingen? Warum nicht gleich: Darf man Frau überhaupt in die Wochenendwache einteilen, denn eigentlich ist sie ja eine Freiwillige?! Darf man Frau zur Nacharbeit aufbieten, sie ist ja freiwillig in der Armee?!....Darf man(n) Frau überhaupt etwas befehlen, denn sie ist ja freiwillig da....
Bin gleicher Meinung, aber ich hatte mit einigen Männern diese Diskussion und die fanden, dass man das nicht darf. In den Reglementen habe ich dazu nichts spezifisch gefunden und trotzdem waren einige so felsenfest davon überzeugt, deshalb die Frage.

Mir persönlich ist es egal, ich bin mittlerweile sogar sehr froh, wurde diese Entscheidung für mich gefällt. Nachdem ich den anfänglichen Frust überwunden hatte, sehe ich doch einige Chancen, welche damit verbunden sind. ;)

 
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Das DR gilt für alle AdAs. Deshalb darf jeder AdA zum weitermachen gezwungen werden.

 
Ok einverstanden. Danke. Werde ich gerne weiterleiten. ;)

Von mir aus kann das Thema geschlossen werden, viel mehr gibt es hier wohl nicht mehr hinzuzufügen.