Finanzielle Entschädigung während der RS

pascal999

Neuer Benutzer
28. Okt. 2010
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Hallo miteinander,

Es geht um folgende Situation:

Ab dem 1. November bin ich für 21 Wochen in der RS. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich per ende Oktober gekündigt, da ich mich ansonsten für weitere 2 Jahre verpflichten hätte müssen. Per 1. November, bzw. nach der RS habe ich allerdings einen Job auf sicher.

Wenn ich aber nun in die RS gehe, bin ich für diesen Zeitraum nicht angestellt und verdiene in der Zwischenzeit somit kein Geld.

Auf http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html unter Sonderfälle heisst es:

Bei Dienstleistenden, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben, oder glaubhaft machen, dass sie während der Dienstleistung eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, gelten für die Bemessung der EO-Entschädigung besonderen Bemessungsregeln.
Ist dieses hier gültig? Was heisst das finanziell? Wo müsste ich mich melden?

Besten Dank

Pascal

 
Hey!

Ich glaube das wird uns alles in den ersten Wochen ausführlich erklärt wie wir wann und wo vorgehen müssen.

Mach dir nicht zuviele Sorgen um das Geld :) zu wenig wirst du sicher nicht bekommen und zu viel werden sie definitiv nicht geben :p

 
hatte die gleiche situation, habe ca. 1700.- pro Monat EO gekriegt (abgeschlossene Hochbauzeichnerlehre) was sehr wenig ist, wenn du eine eigene Wohnung hast!

Anders siehts dann aus, wenn du eine höhere Fachausbildung abgeschlossen hast!

 
Hey!Ich glaube das wird uns alles in den ersten Wochen ausführlich erklärt wie wir wann und wo vorgehen müssen.

Mach dir nicht zuviele Sorgen um das Geld :) zu wenig wirst du sicher nicht bekommen und zu viel werden sie definitiv nicht geben :p
*unterschreib*

warts einfach ab. es wird dir alles in der 1. woche erklärt,es kommen noch Leute von der AK vorbei um spezifische Fragen zu beantworten.

 
hatte die gleiche situation, habe ca. 1700.- pro Monat EO gekriegt (abgeschlossene Hochbauzeichnerlehre) was sehr wenig ist, wenn du eine eigene Wohnung hast!
Hmm, davon würden alleine 1600 für meine Wohnung weggehen ;-)

Anders siehts dann aus, wenn du eine höhere Fachausbildung abgeschlossen hast!
Also einen HF oder FH abschluss?

 
Ich denke mal beides, sicher bin ich mir aber nicht:)

ps.: Viel Spass in Jassbach, habe meine RS auch dort absolviert;)

 
aber ich glaube es kommt nicht von gestern auf Heute dass du in die RS musst oder?!

 
Und an der Aushebung hatte man doch einen Vortrag, der ca. eine Stunde ging, der nur das Thema Einkommen, Sozialdienst der Armee usw. behandelte...

Und wenn man aufgepasst hat dann weiss mann wie viel man ca. in der RS verdient, und mit deinen Ausgaben für die Wohnung hättest du schon da reagieren können...z.B. einen Flyer der Sozialhilfe der Armee mitnehmen...vorgängig abklären usw.

Aber die Verlockung ist gross während solchen Vorträgen nicht ganz Aufmerksam zu sein :p

 
@Khrish

Nein, natürlich weiss ich das schon länger! Danke für deinen Ersten Beitrag. Den Sinn hinter dem zweiten sehe ich leider "noch" nicht... :?

@Ministry

Ich weiss wie viel EO/Sold ich in der RS bekomme. Und das mit meiner Wohnung war damals noch nicht aktuell.

Beim letzten Punkt muss ich dir recht geben, allerdings ist man beim Thema Lohn/Geld "immer" aufmerksam ;-)

Schöne Abig

Pascal

 
Hallo miteinander,Es geht um folgende Situation:

Ab dem 1. November bin ich für 21 Wochen in der RS. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich per ende Oktober gekündigt, da ich mich ansonsten für weitere 2 Jahre verpflichten hätte müssen. Per 1. November, bzw. nach der RS habe ich allerdings einen Job auf sicher.

Wenn ich aber nun in die RS gehe, bin ich für diesen Zeitraum nicht angestellt und verdiene in der Zwischenzeit somit kein Geld.

Auf http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html unter Sonderfälle heisst es:

Bei Dienstleistenden, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben, oder glaubhaft machen, dass sie während der Dienstleistung eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, gelten für die Bemessung der EO-Entschädigung besonderen Bemessungsregeln.
Ist dieses hier gültig? Was heisst das finanziell? Wo müsste ich mich melden?

Besten Dank

Pascal
Habe leider das gefunden :

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht. Auch das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses während der RS ändert an der Höhe der EO-Entschädigung nichts. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).