Ferieneinzug

svartsol

Neuer Benutzer
20. Apr. 2011
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Hi zusammen!

Hab ne Frage bzgl. Arbeitgeber/Ferien.

Hab grad die Winter-RS absolviert und bin nun zurück ins Geschäft. Dort musste ich feststellen, dass mir der Arbeitgeber für die Weihnachtsferien, also diese fast 3Wochen, die man in der Winter-RS hat, als 8Tage Ferien eingegeben hat. Ist das rechtlich zulässig?!

Hab ja in dieser Zeit EO oder Sold gekriegt. Eins von beidem auf alle Fälle.

In facto hiesse das, ich hätte während dieser Zeit Arbeiten gehen müssen, wenn ich dafür nicht diese Ferien hätte drangeben wollen o_O

Das Ganze hat nichts mit Ferienkürzungen zu tun, die dem Arbeitgeber zustehen bei längerer Abwesenheit des Arbeitnehmers.

 
Schaue dir die EO genau an. Wenn du durchgehend (und das nehme ich mal an) den Erwerbseratz bekommen hast, dann hat dein Arbeitgeber Geld bekommen und darf dir somit die Leistungen nicht kürzen.

Wenn du ihm sagst, dass du da keine Ferien dran geben willst und er dann antwortet, dass er dir das dann vom Lohn abzieht, is es rechtlich nicht zugelassen.

Ausnahme: Dein Chef hat die immer mehr bezahlt als er bekommen hat (62.- pro Tag). Wenn du dann auf deine Ferien beharrst, dann wirst du wohl oder übel ein problem bekommen.

"eine Hand wäscht die andere"

 
Das hat doch nichts damit zu tun ob ich den Minimumprozentsatz erhalte oder mir das Geschäft mehr zahlt?!

Im Arbeitsvertrag sind der Prozensatz geregelt und die Ferienkürzung (sprich 4/12 vom Ferienguthaben). Dann können Sie doch nicht noch 8 Ferientage einziehen? Dann würden mir ja für den Rest des Arbeitsverhältnisses (Juli) um die 8 Tage überigbleiben.

 
Das hat doch nichts damit zu tun ob ich den Minimumprozentsatz erhalte oder mir das Geschäft mehr zahlt?!
Doch, indirekt eben schon. Wenn er dir natürlich mehr bezahlt als er muss, dann will er schon auch eine gewisse Leistung dafür sehen.

Grundsätzlich gilt aber tatsächlich, dass er dir die Ferien nicht kürzen darf. Offiziell gehört der Urlaub während dem Dienst aber auch zur Militärdienstleistung.

Das ganze ist rechtlich gesehen ein Grenzfall. Darum musst du, wie Scarabani schon gesagt hat, nachsehen, wie es denn nun mit der EO aussieht.

Hat er nicht mehr bezahlt, stehen deine Chancen ziemlich gut. Wenn doch... versuch ihn nett davon zu überzeugen, dass du damit nicht einverstanden bist.

Im Arbeitsvertrag sind der Prozensatz geregelt und die Ferienkürzung (sprich 4/12 vom Ferienguthaben). Dann können Sie doch nicht noch 8 Ferientage einziehen? Dann würden mir ja für den Rest des Arbeitsverhältnisses (Juli) um die 8 Tage überigbleiben.
Hmmm... die 4/12 Regel würde aber nicht für Militärdienst gelten, sondern für selbstverschuldete Abwesenheit... Art. 329b OR ist da relativ deutlich und die Absätze 2 & 3 sind teilzwingend... heisst, die dürfen nicht zu deinen Ungunsten abgeändert werden...

Wenn ich es richtig im Kopf habe, müsste das Ferienguthaben doch jeweils im neuen Jahr neu anfangen, oder? Hattest du im letzten Jahr ev. noch Ferientage übrig, die du dir hier anrechnen lassen könntest? Dann wäre das Problem auch elegant gelöst.