Fehlen während RS - Folgen?

garfield

Neuer Benutzer
16. Mai 2011
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Hallo zusammen

Ich bin von meiner (bald ehemaligen) Schule angefragt worden, ob ich Lust hätte, an einer Weiterbildung aufzutreten um ein Feedback zu geben. Dies wäre unter der Woche in meiner 5. RS-Woche.

Meine Frage lautet nun:

Was für ein Gesuch muss ich genau stellen, wenn ich nur einen halben Tag fehlen will? Urlaubsgesuch ist ja nur, wenn der Urlaub länger als 1 Tag ist.

Was hat mein Fehlen für Folgen? Soldausfall und/oder kein EO? Muss ich den gefehlten Halbtag nachholen?

Danke für eure Antworten

 
sobald du dich von der Truppe entfernen willst (Urlaub haben willst ) füllst du ein Urlaubsgesuch aus das du dan ganz normal auf dem Dienstweg einreichst (Zgfr-Hptfw-komandant )

Tipp lege eien bestätigung oder die Einladung der Schule bei .

Allfällige Konzequenzen könnte 1 Wochendwache sein

gruss Tech_FW

 
Hi

Ein Urlaubsgesuch ist unabhängig von der Dauer. Also einfach in der ersten Woche ein Urlaubsgesuch stellen. Da es in der 5. Woche ist und nur einen halben tag dauert, erübrigt sich ein vordienstliches Gesuch einzureichen.

Auf Sold und EO hat es keinen Einfluss (ab 3 Tage oder so...bin mir grad nicht sicher)

Falls in dieser Zeit eine wichtige Prüfung/Ausbildung ansteht, könnte es sein, dass die diese Lektionen oder Prüfungen am Samstag nachholen musst.

Gruss