Wenn du Miliz Uof / Of bist, darfst du so oder so nur mit einem militärischen Führerausweis ein Fahrzeug bewegen. Wenn du in deiner Funktion also keinen mil Führerscheinprüfung absolvierst, spielt es also keine Rolle.
Als ZM oder BM darfst du aber ohne mil Führerschein ein mil Fahrzeug bewegen. Desshalb ist bei einer Anstellung "normalerweise" ein ziv Führerschen pflicht.
Teilzeit? Nein. In ganz seltenen Fällen kannst du bei einer Festanstellung auf 80% runter, wenn du ein Kind zur Betreuung hast. Da musst du aber schon einige Voraussetzungen erfüllen.