Eo Entschädigung als WM

Maellliiiii

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01. Sep. 2021
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Ich bin momentan in meiner RS, die ich direkt nach meiner Lehre EFZ angefangen habe. Voraussichtlich werde ich im Winter die UOS besuchen und eine zweite Rs als Wm absolvieren. Im Merkblatt der Armee steht geschrieben:“Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren. Ihnen gleichgestellt sind Arbeitslose oder Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, und Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten. 
 

Nun zu meiner Frage: Kann ich jetzt einen Arbeitsvertrag auf Ende RS abschliessen und beim Einrücken als WM 80% dieses festgelegten Lohnes beziehen, oder erhalte ich dann einfach den Mindestbetrag als Unteroffizier?
 

 
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Wende dich an deine Ausgleichskasse. Soweit ich weiss, wird der übliche Einstiegslohn nach deiner Lehre als Berechnungsgrundlage verwendet.

 
Genau, die Arbeitslosenkasse kontaktieren und dann wird eine höhere Entschädigung ausbezahlt. (Ist im Normalfall mindestens Lohn gemäss GAV resp. ein fairer Einstiegslohn.

Wenn du und dein Chef einfach irgendeinen Fantasielohn in einen Vertrag schreibt und anschliessend nicht so gearbeitet wird, könnte die Arbeitslosenkasse noch aufgrund von "Sozialversicherungsbetrug" rechtlich tätig werden.

Alles Gute :)