EO bei selbständiger Erwerbstätigkeit und Studium

patrax

Neuer Benutzer
07. Dez. 2016
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Hallo zusammen

Ich hätte eine Frage zum EO bei selbständiger Erwerbstätigkeit während dem Studium, bei der mir seitens der Ausgleichskasse bis jetzt niemand so richtig weiterhelfen konnte. Und zwar ist es so: Ich studiere Vollzeit und arbeite in den Semesterferien jeweils selbständig im Bereich IT. Das heisst, ich arbeite von Januar bis Mai aufgrund der Uni gar nichts, von Juli bis Mitte Oktober jedoch vollzeit. Jetzt hatte ich dieses Jahr meinen ersten WK und ging davon aus, dass ich dafür 80% meines Lohnes WÄHREND der Erwerbstätigkeit von Juni bis Oktober bekommen werde. Seitens der Augleichskasse waren sie jedoch der Meinung, dass man den Lohn der drei Monate durch 12 dividieren wird und das durchschnittliche Monatseinkommen des letzten Jahres berechnet. Kurzes Beispiel:

Angestellt mit Arbeitsvertrag Juni - Oktober: 4000.- Monatslohn * 0.8 = 3200.- EO pro Monat
Selbständig Erwerbend Juni - Oktober: (4000.- Monatslohn * 5 / 12) * 0.8 = 1333.- EO pro Monat

Das würde ja heissen, dass ich nur aufgrund meiner Selbständigkeit, bei gleichem Einkommen im letzten Jahr weniger EO bekomme, als jemand, der über die Semesterferien angestellt ist? Ist das denn korrekt so? Da ich mein Studium selber finanzieren muss, bin ich auch darauf angewiesen, in den Semesterferien wirklich arbeiten und Geld verdienen zu können und das macht dann schon einen beträchtlichen Unterschied aus für mich.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder verstehe ich da etwas falsch? Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüsse

 
Hallo patrax

Ohne die Details Ihrer letzten Anstellung oder den Modalitäten der Selbständigkeit zu kennen, scheint mir die Auskunft der Ausgleichskasse plausibel und richtet sich nach dem Erwerbsersatzgesetz und den entsprechenden Wegleitungen. Eine Präzision: Die EO wird immer mindestens CHF 62.- pro Tag betragen, somit ergeben sich im Minimum CHF 1860.- brutto pro Monat an EO. 

Die Problematik bei Studierenden die während der Semesterferien arbeiten würden, in dieser Phase jedoch einen WK absolvieren, ist uns bekannt. Da die Ausgleichskassen dass massgebende Erwerbseinkommen bei unregelmässigen Einkommen über einen längeren Zeitraum berechnen, senkt sich der Durchschnitt mit jedem Monat, in welchem Sie kein Einkommen erzielt haben. 

Sofern das Einkommen während der Semesterferien aufgrund einer Dienstleistung kleiner ist als in vorangegangenen Jahren, können wir jedoch eine Ergänzung seitens Sozialdienst der Armee prüfen, damit Sie aufgrund des Militärdienstes finanziell nicht benachteiligt werden. 

Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich unter 0800 855 844 oder sozialdienst.persa@vtg.admin.ch bei uns melden, damit wir einerseits die Berechnung Ihrer Ausgleichskasse im Detail überprüfen und andererseits eine Unterstützung unsererseits abklären können. 

Freundliche Grüsse, 

Sozialdienst der Armee, kedie

 
Hallo Kedie

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Ich werde mich auf jeden Falle gerne noch beim Sozialdienst der Armee melden.

Das stimmt, in meinem Falle kam so der Minimalsatz von CHF 62.-- pro Tag zu Stande.

Ich bin noch auf folgende Stelle in der WEO gestossen "Für Arbeitnehmende, die in keinem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis stehen oder deren Erwerbseinkommen starken Schwankungen ausgesetzt ist, wird für die Ermittlung des massgebenden vordienstlichen Erwerbseinkommens auf ein während drei Monaten erzieltes und auf den Tag umgerechnetes Erwerbseinkommen abgestellt. Lässt sich auf diese Weise kein angemessenes Durchschnittseinkommen ermitteln, so ist das auf den Tag umgerechnete Erwerbseinkommen einer längeren Zeitperiode – höchstens jedoch 12 Monate – zu berücksichtigen. Die Wahl der massgebenden Periode obliegt der Ausgleichskasse. Die Periode muss so gewählt werden, dass die Ermittlung eines den Verhältnissen angemessenen Durchschnittslohnes ermöglicht wird (Rz. 5032/5033 WEO)."

Ich denke, wenn die Ausgleichskasse, die für mich ungünstigste mögliche Periode wählt, kann man doch schlecht von einem "den Verhältnissen angemessenen Durschnittslohn" sprechen?

Vielen Dank und liebe Grüsse

Patrax