Einsatz möglich trotz Betreibung?

kontra_k

Neuer Benutzer
30. Juli 2015
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Hallo miteinander

Ich setze mich schon seit geraumer Zeit mit einem Auslandeinsatz im Kosovo auseinander.

Vor einer Woche kam ein Brief das ich eine Betreibung habe, verringert dies meine Chance auf einen Auslandeinsatz?

Grüsse

 
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/peace/offene_stellen/bewerbungsunterlagen.html

Auszug aus dem Formular, somit wird es einen gewissen Einfluss haben, sonst würden sie es ja kaum wissen wollen:

E R K L Ä R U N G Z U M S T R A F- U N D

B E T R E I B U N G S R E G I S T E R

(VERTRAULICH, sobald ausgefüllt)

Name

Vorname

Geburtsort

Im Hinblick auf einen eventuellen Einsatz zugunsten der Friedensförderung hat jede/jeder Interessent/in zu deklarieren, ob gegen sie/ihn in der Schweiz oder anderswo Straf- oder Betreibungsverfahren laufen bzw. durchgeführt wurden, soweit die Vorfälle bisher nicht gelöscht wurden.

Die Erklärung dient vor allem der Schaffung klarer Verhältnisse.

Bei dieser Erklärung handelt es sich um eine Selbstdeklaration. Dies bedeutet, dass keine Betreibungs- und Strafregisterauszüge beigebracht werden müssen. Einzig die persönliche Deklaration ist notwendig.

A.​Strafverfahren und Strafregister

​Gegen mich ist kein Strafverfahren angehoben worden und es bestehen auch keine Einträge im Eidgenössischen Zentralstrafregister.

​Gegen mich ist ein Strafverfahren laufend bzw. es liegen Einträge im Eidg. Zentralstrafregister vor:

​Tatbestände des laufenden Strafverfahrens:



​Einträge im Strafregister:



B.​Betreibungsverfahren und Betreibungsregister

​Gegen mich ist zurzeit weder ein Betreibungs- oder Konkursverfahren hängig noch bestehen Verlust- und/oder Pfandausfallscheine.

​Gegen mich läuft zurzeit ein Betreibungsverfahren:

Anzahl der Betreibungen:

Umfang der Betreibungen in CHF

​Gegen mich läuft zurzeit ein Konkursverfahren

​Gegen mich sind Verlust- oder Pfandausfallscheine ausgestellt:

Anzahl der ausgestellten Schein

Umfang der ausgestellten Scheine in CHF

Sobald diese Deklaration ausgefüllt ist, ist sie vertraulich zu behandeln.

Der Zugang ist beschränkt auf Mitarbeiter des Kompetenzzentrum SWISSINT. Eine Weiterleitung der Daten und Angaben ist untersagt und durch das Datenschutzgesetz und weitere Erlasse geschützt.

 
Hallo kontra_k

Die sehr kurze Antwort darauf währe wohl leider: Ja

ABER - dass wäre so nicht ganz korrekt!

Gemäss Schweizer Armee suchen sie Personal mit "einwandfreiem Leumund"

Siehe: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/peace/offene_stellen/anforderungsprofile.html

Auf der anderen Seite gibt es diese Aussage des Parlaments:

Der Leumund ist unbescholten bei einem unbelasteten Betreibungsregisterauszug und einem eintragungsfreien Strafregisterauszug. Sind Einträge enthalten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob dennoch ein guter Leumund vorliegt. Namentlich geringfügige Delikte oder im Geschäftsverkehr übliche Betreibungen sind für einen guten Leumund nicht hinderlich.

http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100493

Also bleibt zum Schluss die Frage, wo der Unterschied zwischen dem ganz oben verlangten "einwandfreien" und denn danach erwähnten "guten" Leumundes genau liegt.

Da dürfte aber auch noch interpretationsspielraum für die Rekrutierer liegen.

Machst Du ansonsten einen super Eindruck - denke ich - könnte es doch klappen.

Sind da noch viele weitere kleine Dinge ... dann wirds wohl schwierig.