Dienstwaffe in Eigentum

KrasserHase

Well-known member
19. Apr. 2021
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Ich habe diese Frage bereits gestellt aber keine Antwort erhalten. 

Habe dies auch intern schon vielen BM's gefragt niemand wusste es...

Wie sieht es aus mit der übernahme der Dienstwaffe in das Eigentum (Pist 12/15)

Ich weiss nur, dass ich nicht verpflichtet bin das OP/FS zu absolvieren und als Kaufbetrag 25.- zahlen muss + 20.- Strafregisterauszug + 50.- WES.

Aber wann ich die Waffe raus kaufen kann weiss ich nicht habe bald meinen Dienst abgeleistet. Kann ich sobald der Dienst abgeleistet ist die Pist raus kaufen oder muss ich noch die Reservezeit abwarten um dies tun zu können?

Lg

 
Genau, für die Übernahme der Pistole brauchst du einen gültigen WES aber keinen Schiessnachweis.

Die Übernahme in das Eigentum erfolgt zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht (also der "Abrüstung"). Eventuell musst du den administrativen Prozess jedoch schon früher starten. Die Website der entsprechenden Stelle deines Wohnsitz-Kantons sollte detaillierte Infos zu den Einzelheiten haben. Die Erteilung des WES ist Sache der Kantonspolizei (evtl. auch der Gemeindepolizei).

 
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Eventuell musst du den administrativen Prozess jedoch schon früher starten.
WES, vor allem wenns der erste ist, würde ich wirklich frühzeitig anfordern. Das Papier ist ein halbes Jahr gültig. Mittlerweile ist schon ein Monat vor Abrüstdatum knapp, je nach Kanton.
Ich hab letztens einen Strafregisterauszug beantragt (brauchst du für den WES) und statt zwei drei Tagen habe ich über zwei Wochen gewartet.

Die Erteilung des WES ist Sache der Kantonspolizei (evtl. auch der Gemeindepolizei).
In der Regel Kantonspolizei. Für Zürich ist bei WES aber die Gemeinde Zuständig, Kapo nur für ABK.

Noch ein Hinweis, so apropos ABK:
Die LBA akzeptiert nur WES, auch beim Sturmgewehr 90. Wer mit ABK auftaucht, geht leer aus, also aufgepasst.

 
WES, vor allem wenns der erste ist, würde ich wirklich frühzeitig anfordern. Das Papier ist ein halbes Jahr gültig. Mittlerweile ist schon ein Monat vor Abrüstdatum knapp, je nach Kanton.
Ich hab letztens einen Strafregisterauszug beantragt (brauchst du für den WES) und statt zwei drei Tagen habe ich über zwei Wochen gewartet.

In der Regel Kantonspolizei. Für Zürich ist bei WES aber die Gemeinde Zuständig, Kapo nur für ABK.

Noch ein Hinweis, so apropos ABK:
Die LBA akzeptiert nur WES, auch beim Sturmgewehr 90. Wer mit ABK auftaucht, geht leer aus, also aufgepasst.
Ja dauert echt sehr lange habe jetzt auch wieder einen Strafregisterauszug beantragt gehabt 2.5 Wochen und bin jetzt gespannt wie lange ich auf den WES warten darf...

Gut zu wissen, bei uns ist es die Kapo.

Das ist halt schon krass... überall wo die LBA einem auf den Sack gehen kann tun diese das da sollte mal was passieren, dass diese verstehen ohne Armee gäbe es die LBA nicht und sollen mal "Kundenorientiert" handeln das kanns doch nicht sein...

 
Das ist halt schon krass... überall wo die LBA einem auf den Sack gehen kann tun diese das da sollte mal was passieren, dass diese verstehen ohne Armee gäbe es die LBA nicht und sollen mal "Kundenorientiert" handeln das kanns doch nicht sein...
Die Entscheidung, nur WES zu akzeptieren fusst ironischerweise auf der "Ausnahmeregelung" im Waffengesetz 2019, wo halt das Sturmgewehr90 mit WES erworben werden kann, obschon es per Definition eigentlich auf ABK gehen müsste*. Diese Ausnahme bewirkt jetzt eben, dass die LBA auf WES beharrt. 

Soviel zum "pragmatischen" Waffengesetz...

*Natürlich nur, wenn man seine eigene Dienstwaffe übernehmen möchte. Wenn man sonst ein 90er kauft, oder seine ehemalige Dienstwaffe weiterverkauft, MUSS sie auf ABK genommen werden. Ausser, man will auf alle Ewigkeit nur noch 10er-Magazine verwenden aber wer will das schon.

 
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