Natürlich müssen Frauen auch Dienst leisten, es gibt absolut nichts, was dagegen spricht. Jeder AdA nimmt vor der Dienstpflicht an der Aushebung teil. Dort wird jeder einer Truppengattung zugeteilt, zu welcher er fähig ist. Die Ausrede der physikalische Überforderungen am Teilnehmen von Frauen an Truppenübungen ist deshalb nicht glaubwürdig, da bei der Aushebung die Fähigkeiten ohnehin individuell gemessen werden. Fazit: Jeder in einer Truppengattung eingeteilte AdA ist in der Regel dafür tauglich.