Dienstbeschwerde

Samuel_Schmid

Neuer Benutzer
01. Aug. 2011
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Hallo

Ich überlege mir eine Dienstbeschwerde zu schreiben. Aber kann mir jemand von euch sagen, wie diese genau auszusehen hat? Gibt es dafür ein Formular?

Besten Dank

Samuel

 
neh .. kein Formular. Sollte in Form eines formellen Briefes sein. Auf jeden Fall empfehle ich zuerst eine persönliche Aussprache mit dem Kdt suchen ... sollte die Beschwerde an den Kdt gerichtet sein .. eine Stufe höher gehen.

 
Grundsätzlich ist das Formular 6.005 (auch Sechseinhalber genannt) für Beschwerden u.ä. zu verwenden und auf dem Dienstweg zuzustellen. Aber ein paar zusätzliche Details währen ev. hilfreich. Und wie rincewind schreibt, solltest du dich fragen, ob nicht eine Aussprache sinnvoller wäre. Mit Dienstbeschwerden können kleine Probleme auf einen Schlag ziemlich aufwendig für alle Beteiligten werden.

 
Wir haben als Zug mal eine geschrieben.. 6.005er mit einem 2 Seitigen Anhang. (2 A4 Seiten). Wir haben die A4 Seiten mit dem Computer geschrieben zuerst Einleitung "Gemäss DR Art. blablabla berechtigt blabla dienstbeschwerde blabla" dann unsere Beschwerde und zum schluss noch ein nettes dankeschön und dann alle unterschriften vom zug inkl WM :D ich hatte die glorreiche idee "eilt" auf den 6.005er zu schreiben und wir machten dann 2 exemplare. da es um unseren BO ging, haben wir einen unserem zugführer übergeben auf dem dienstweg und einen hab ich dem schulkommandanten direkt vorbeigebracht (damit unser BO die beschwerde nicht einfach "verlieren" konnte. naja das mit dem "eilt" war etwas übertrieben, denn bereits 2 tage später kam unser chef lehrbat und stauchte uns gehörig zusammen, allerdings kam 1h. später der keine-ahnung-was (jedenfalls ein brigadier) und teilte uns mit, dass wir genau das richtige getan hätten :D unsere beschwerde war jedenfalls ein voller erfolg :D also: nur mut!

 
Wenn als Adresse z.B. der Schulkommandant auf dem 6.5 steht dan MUSS der 6.5 a d Dw bis zum Schul Kdt. Wenn jetzt also der BO die Beschwerde verliert .. kriegt er erst recht Probleme.

Gebt solche Sachen IMMER über den Dienstweg .. alles andere ist in meinen Augen nicht gerade optimal (zumal steht im Militärstrafrecht wenn ich mich nicht täusche sowieso, dass Beschwerden auf dem Dienstweg einzureichen sind ... d.H. streng gesehen, dass ihr bereits einen Befehl misachtet wenn ihr es direkt weitergebt) .. zudem ist immer gut wenn der Dw eingehalten wird, dann wissen gleich auch alle (Grfhr, Zfhr, Kp Kdt etc. was Sache ist, denn sie haben die Beschwerde alle in den Händen gehabt und gelesen... schliesslich müssen Sie ja den 6.5 quitieren).

 
Wenn als Adresse z.B. der Schulkommandant auf dem 6.5 steht dan MUSS der 6.5 a d Dw bis zum Schul Kdt. Wenn jetzt also der BO die Beschwerde verliert .. kriegt er erst recht Probleme. Gebt solche Sachen IMMER über den Dienstweg .. alles andere ist in meinen Augen nicht gerade optimal (zumal steht im Militärstrafrecht wenn ich mich nicht täusche sowieso, dass Beschwerden auf dem Dienstweg einzureichen sind ... d.H. streng gesehen, dass ihr bereits einen Befehl misachtet wenn ihr es direkt weitergebt) .. zudem ist immer gut wenn der Dw eingehalten wird, dann wissen gleich auch alle (Grfhr, Zfhr, Kp Kdt etc. was Sache ist, denn sie haben die Beschwerde alle in den Händen gehabt und gelesen... schliesslich müssen Sie ja den 6.5 quitieren).
Ist ganz eifach, und auch erlaubt.

Das Original a d Dw an den gewünschten Empfänger schicken und gleichzeitig dem Empfänger direkt einen Form 6.005 abgeben, mit der Meldung das eine Dienstbeschwerde zu Ihm unterwegs ist.

Gruss

 
105 Beschwerdeinstanz1 Die Dienstbeschwerde wird beim unmittelbar vorgesetzten Kommandanten oder,

wenn sie sich gegen eine Militärbehörde richtet, bei dieser Behörde eingereicht. Ist der Empfänger für die Behandlung nicht zuständig, so leitet er die Dienstbeschwerde

unverzüglich an die zuständige Stelle weiter.

2 Über die Dienstbeschwerde entscheidet der unmittelbar vorgesetzte Kommandant

desjenigen Angehörigen der Armee, gegen den sich die Beschwerde richtet. Richtet

sie sich gegen mehrere, so ist der gemeinsame vorgesetzte Kommandant zuständig.

Wenn sie sich gegen eine Militärbehörde richtet, so entscheidet die vorgesetzte Behörde.

3 Wenn die Beschwerdeinstanz an der angefochtenen Anordnung mitgewirkt hat

oder in der Sache befangen ist, so leitet sie die Dienstbeschwerde zum Entscheid an

die nächsthöhere Stelle weiter. Dienstbeschwerden gegen genehmigungsbedürftige

Anordnungen werden von der vorgesetzten Stelle der Genehmigungsinstanz entschieden.

Das Beschwerdeverfahren wird erst nach der Genehmigung durchgeführt.

4 Streitigkeiten über die Zuständigkeit werden von der gemeinsamen vorgesetzten

Stelle entschieden.

106 Fristen

1 Während der Dienstzeit müssen Dienstbeschwerden innert fünf, ausserhalb der

Dienstzeit innert zehn Tagen ab Kenntnis der Anordnung oder des Vorfalls eingereicht

werden.

2 Hat der Beschwerdeführer innert der Beschwerdefrist um eine persönliche Aussprache

mit dem Kommandanten ersucht, so beginnt die Frist nach der Aussprache

neu zu laufen.

3 Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, an dem diese zu laufen beginnt, nicht

mitgezählt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder

einen anerkannten Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag.

4 Die Frist ist eingehalten, wenn die Dienstbeschwerde spätestens am letzten Tag bei

der Kommandostelle des Empfängers abgegeben oder dem Wachtkommandanten

oder der Schweizerischen Post übergeben wird.

5 Kann der Beschwerdeführer nachweisen, dass er ohne sein Verschulden verhindert

war, die Dienstbeschwerde fristgerecht einzureichen, so kann er trotz Verspätung

noch innerhalb von fünf beziehungsweise von zehn Tagen nach Wegfall des Hindernisses

eine Dienstbeschwerde einreichen.
Dienstreglement sagt aber etwas anderes. die Dienstbeschwerde ist beim direkt Vorgesetzten Kdt (also Dw) einzureichen.

sicher nicht direkt dem Schul Kdt. Auch der BO hat noch einen Vorgesetzten zwischen dem Schul Kdt (wahrscheinlich irgendetwas wie ein Lehrgangsleiter AGA/FGA --> BO/BU's der verschiedenen Kompanien --> Kp Kdt usw. ) ....

 
Ja ich weiss dass es eigentlich nicht 100% korrekt war.. aber wirksam ;) kollektivstrafen wären laut DR auch verboten.. dann heisst es halt es ist ein "training". Also wie du siehst wird das DR von beiden "Seiten" nicht immer zu 100% eingehalten..

Der Brigadier (an den die Beschwerde adressiert war) fand es jedenfalls super.

 
kann aber auch sehr nach hinten losgehen. Deshalb mein Tipp an alle Rekruten, Sdt etc... haltet euch an das DR .. das wrude vom CdA unterschrieben .. und der ist höher als ein Brigadier ;)

Ich bemühe mich immer darum im Dienst möglichst 100% korrekt zu sein .. und dasselbe erwarte ich auch von Vorgesetzen sowie Unterstellten. Man beübt sich schon genug gegenseitig ;)

 
Ich finde auch, die Regeln sind zu befolgen, insbesondere bei solch delikaten Angelegenheiten wie Beschwerden. Sonst kann eine (berechtigter) Reklamation plötzlich wegen Formfehlern auf dich zurückfallen.

Falls etwas auf dem Dienstweg "verloren" geht, kann man immernoch mit der eigenen Kopie (deshalb hat jeder 6.5-Block ein Durchpausblatt) mal beim schlussendlichen Empfänger vorbeigehen und nachfragen. Dann kriegt nähmlich der "Verlierer" richtig Ärger.

 
kann aber auch sehr nach hinten losgehen. Deshalb mein Tipp an alle Rekruten, Sdt etc... haltet euch an das DR .. das wrude vom CdA unterschrieben .. und der ist höher als ein Brigadier ;) Stimmt nicht ganz, es ist nicht der CdA der das DR unterschrieben hat, sonder der Bundesrat!

http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/510.107.0.de.pdf

Auf der ersten Seite steht:

Der Schweizerische Bundesrat,

510.107.0

gestützt auf Artikel 150 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952,3

verordnet