Bezahlung von Studienunterlagen für zukünftige Militärärzte?

medizinstudent

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17. Feb. 2020
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Hello Zusammen,

Diesen Sommer begann ich das Medizinstudium. Nach dem Bescheid, dass ich den Eignungstest (Numerus Clausus) bestanden hatte, liess ich mich gleich umteilen (ich war schon ausgehoben, RS noch vor mir), sodass ich ins Programm der Armee für zukünftige Militärärzte käme. Das ging reibungslos. Vor einer Weile meinte einer zu mir, es wäre möglich die Kosten für Bücher fürs Studium zurückerstattet zu bekommen. Indirekt fliesst das ja auch meine militärärztliche Ausbildung. Stimmt das bzw. weiss jemand mehr darüber? Online fand ich nichts.

Vielen Dank!

 
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Ich glaube Ja, allerdings kannst Du Deine Ausbildungsgutschrift erst nach Abschluss der OS und vorallem erst nach dem Staatsexamen "einfordern". Um die Ausbildungsgutschrift zu bekommen, muss die Ausbildung abgeschlossen sein. Es empfiehlt sich also, alle Quittungen zu behalten. Das sollte übrigens auch für die Semestergebühren gelten.

 
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Die Ausbildungsgutschrift gab es zur Zeit Deiner UOS, @study, noch nicht. Falls Du aber noch nicht Lt bist, kannst Du auch davon profitieren. Infos gibts hier: 

https://www.vtg.admin.ch/de/karriere/bildungslandschaft-und-armee/ausbildungsgutschrift.html

Unten an der Seite gibt es eine Box mit dem Link zur Verordnung und zu den Erläuterungen für die Verordnung. In den Erläuterung für die Verordnung steht auf Seite 3, in drittem Absatz:

Ausbildungsgutschriften dienen der Finanzierung von Studien-, Schul-, Kurs- und Prüfungsgebühren. Nicht finanziert werden alle übrigen Auslagen im Zusammenhang mit der Aus- oder der Weiterbildung, wie Lebenshaltungskosten, Transporte, Miete oder Kauf von Werkzeugen, Instrumenten, Geräten oder weiteren Anschaffungen. Nachweislich mit der Aus- und Weiterbildung verbundene Kosten für erforderliche Literatur sind aber bezugsberechtigt.

 
allerdings kannst Du Deine Ausbildungsgutschrift erst nach Abschluss der OS und vorallem erst nach dem Staatsexamen "einfordern"
Hier noch eine Präzisierung meiner Aussage: Eventuell kann man die Ausbildungsgutschrift schon während dem Studium einfordern. In den Erläuterungen steht zu Art. 6: 

Mit dem Gesuch sind die erforderlichen Belege innert zwölf Monaten ab Datum nach Beendigung der zivilen Aus- oder Weiterbildung, oder Teilen davon, einzureichen.

Was das nun konkret heisst, weiss ich nicht. Ich würde empfehlen, bei der entsprechenden Stelle nachzufragen. Allenfalls kann man schon einzelne Semestergebühren abrechnen? Definitiv Auskunft geben kann sicher die in der Internetseite erwähnte Kontaktstelle. Falls das jemand macht, wäre es sicher interessant, das hier zu teilen.

 
Danke für diese ausführliche Antwort. Ich gehe dem nach und berichte hier, wie das konkret aussieht.

 
Davon habe ich noch nie gehört... Gibt es da irgendwelche Quellen oder Erfahrung? @gnägi?
Sorry, dazu weiss ich leider nichts. Zu meiner Zeit gabs das noch nicht. Ich würde mich schon sehr wundern, wenn man die Gutschrift erst nach dem Studium einfordern könnte. Eigentlich sollte das klar geregelt sein in einem schönen Reglement oder in einer Verordnung. 

 
Ich habe die Verordnung und die Erläuterungen gelesen, aber sie sind nicht so klar gehalten. Ich frage telefonisch bei der Armee nach und berichte dann, was die gemeint haben.

 
Ich habe heute mit der Verantwortlichen beim Personellen der Armee gesprochen und habe daraus eine kleine Erklärung erstellt:

Information zu Ausbildungsgutschriften fürs Medizinstudium
Wer sich für eine Laufbahn als hö­herer Unteroffizier oder Offizier bei der Armee entschei­det, erhält pro erreichte Gradstufe einen Betrag, den er für eine zivile Aus- oder Weiterbildung verwenden kann. Diese Regelung ist erst im Jahr 2017 in Kraft getreten, ist also nicht auf ältere militärischen Ausbildungen anwendbar.

Anforderungen
- Kaderschule (Mil Az Os, 8 Wochen im Wahlstudienjahr) absolviert
- Praktischer Dienst (PD, 12 Wochen, erst nach Staatsexamen) absolviert
- bis spätestens 12 Monate nach dem zivilen Ausbildungsabschluss kann das Gesuch eingereicht werden
- Bachelor und Master werden als getrennte Ausbildungsabschlüsse betrachtet (wir können also nur noch Gebühren vom Master geltend machen)

Gutschriften
- Finanziert werden: Studien-, Schul-, Kurs- und Prüfungsgebühren
- Nicht finanziert werden: alle übrigen Auslagen, wie Lebenshaltungskosten, Kosten für Transporte, Miete oder Kauf von Werkzeugen, Instrumenten, Geräten oder weiteren Anschaffungen.

Weitere Informationen
- https://www.vtg.admin.ch/de/karriere/bildungslandschaft-und-armee/ausbildungsgutschrift.html
- Telefonisch beim Personellen der Armee

Kommentare / Fragen
- Kann ich auch die Bachelorkosten einreichen? Meiner Meinung nach nicht, da kein praktischer Dienst erfolgt, sondern nur die Kaderschule absolviert wurde.
- Wie sieht es mit den Kosten vom Staatsexamen aus? Das wüsste ich auch gerne ;-) Ich werde es versuchen diese anrechnen zu lassen...
- Meldet euch bei weiteren Fragen gerne hier im Forum!

 
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