Hallo allerseits. Als beförderten und abverdienten Leutnant habe ich ja bekanntlich maximal ca. CHF 10'000.- als Ausbildungsgutschrift zu gut. Da die Verordnungen zu diesem Thema verständlicherweise irreführend und stets zweideutig sind, hoffe ich nun darauf dass irgendwer bereits selber Erfahrungen gesammelt hat und diese mit mir teilen möchte. Konkret habe ich drei Fragen:
1) Zu einer Ausbildungsgutschrift ist berechtigt, wer eine kantonal oder eidgenössisch anerkannte Aus-/Weiterbildung besucht. Dabei wird auf das Berufsverzeichnis des Staatssekretariats verwiesen. Meiner Meinung nach sollte doch ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität, sagen wir zum Beispiel im Majorfach Physik, auch eidgenössisch anerkannt sein. Dies ist jedoch nicht in dem zuvor erwähnten Berufsverzeichnis aufgelistet. Hat nun jemand bereits ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität abgeschlossen, die Ausbildungsgutschrift beantragt und bewilligt erhalten? Oder weiss jemand per Zufall Bescheid zu dieser Angelegenheit?
2) Ist es möglich die Ausbildungsgutschrift für mehr als eine Ausbildung anzuwenden? Sprich, könnte jemand zum Beispiel seine Studiengebühren (nimm CHF 3'000.- an) vergüten lassen und zusätzlich noch ein Sprachzertifikat (nimm CHF 1'000.- an) absolvieren und anrechnen, mit der Überlegung dass ja mit 10'000 - 3'000 - 1'000 = 6'000 sogar noch mehr als die Hälfte der Ausbildungsgutschrift übrig wäre?
3) Angenommen jemand möchte ein Sprachzertifikat absolvieren ohne für dies einen Kurs besuchen zu müssen. Ist es möglich dass dieser zum Beispiel das anerkannte Cambridge C2 Proficiency Zertifikat besteht, jedoch ohne zuvor einen Sprachkurs absolviert zu haben nur die Prüfungsgebühren erstattet haben möchte? (Diese Person möge vielleicht Mitleid mit den Steuerzahlern haben, und entscheide sich dazu, statt sich für einen Kurs anzumelden und diesen nie zu besuchen, der Ausbildungsgutschrift nicht noch die 'unbeanspruchten' Kurskosten anzurechnen)
Wäre wirklich dankbar wenn irgendjemand auch nur zu einer Teilfrage mir Einsicht bieten könnte, oder vielleicht wüsste wo ich mich für spezifische Antworten erkundigen müsste.
(Sorry für den Sarkasmus und meine komplizierten Formulierungen...)
1) Zu einer Ausbildungsgutschrift ist berechtigt, wer eine kantonal oder eidgenössisch anerkannte Aus-/Weiterbildung besucht. Dabei wird auf das Berufsverzeichnis des Staatssekretariats verwiesen. Meiner Meinung nach sollte doch ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität, sagen wir zum Beispiel im Majorfach Physik, auch eidgenössisch anerkannt sein. Dies ist jedoch nicht in dem zuvor erwähnten Berufsverzeichnis aufgelistet. Hat nun jemand bereits ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität abgeschlossen, die Ausbildungsgutschrift beantragt und bewilligt erhalten? Oder weiss jemand per Zufall Bescheid zu dieser Angelegenheit?
2) Ist es möglich die Ausbildungsgutschrift für mehr als eine Ausbildung anzuwenden? Sprich, könnte jemand zum Beispiel seine Studiengebühren (nimm CHF 3'000.- an) vergüten lassen und zusätzlich noch ein Sprachzertifikat (nimm CHF 1'000.- an) absolvieren und anrechnen, mit der Überlegung dass ja mit 10'000 - 3'000 - 1'000 = 6'000 sogar noch mehr als die Hälfte der Ausbildungsgutschrift übrig wäre?
3) Angenommen jemand möchte ein Sprachzertifikat absolvieren ohne für dies einen Kurs besuchen zu müssen. Ist es möglich dass dieser zum Beispiel das anerkannte Cambridge C2 Proficiency Zertifikat besteht, jedoch ohne zuvor einen Sprachkurs absolviert zu haben nur die Prüfungsgebühren erstattet haben möchte? (Diese Person möge vielleicht Mitleid mit den Steuerzahlern haben, und entscheide sich dazu, statt sich für einen Kurs anzumelden und diesen nie zu besuchen, der Ausbildungsgutschrift nicht noch die 'unbeanspruchten' Kurskosten anzurechnen)
Wäre wirklich dankbar wenn irgendjemand auch nur zu einer Teilfrage mir Einsicht bieten könnte, oder vielleicht wüsste wo ich mich für spezifische Antworten erkundigen müsste.
(Sorry für den Sarkasmus und meine komplizierten Formulierungen...)
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