Ausbildungsgutschrift

Flickboy

Member
06. Mai 2018
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Hallo allerseits. Als beförderten und abverdienten Leutnant habe ich ja bekanntlich maximal ca. CHF 10'000.- als Ausbildungsgutschrift zu gut. Da die Verordnungen zu diesem Thema verständlicherweise irreführend und stets zweideutig sind, hoffe ich nun darauf dass irgendwer bereits selber Erfahrungen gesammelt hat und diese mit mir teilen möchte. Konkret habe ich drei Fragen:  

1) Zu einer Ausbildungsgutschrift ist berechtigt, wer eine kantonal oder eidgenössisch anerkannte Aus-/Weiterbildung besucht. Dabei wird auf das Berufsverzeichnis des Staatssekretariats verwiesen. Meiner Meinung nach sollte doch ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität, sagen wir zum Beispiel im Majorfach Physik, auch eidgenössisch anerkannt sein. Dies ist jedoch nicht in dem zuvor erwähnten Berufsverzeichnis aufgelistet. Hat nun jemand bereits ein Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität abgeschlossen, die Ausbildungsgutschrift beantragt und bewilligt erhalten? Oder weiss jemand per Zufall Bescheid zu dieser Angelegenheit?  

2) Ist es möglich die Ausbildungsgutschrift für mehr als eine Ausbildung anzuwenden? Sprich, könnte jemand zum Beispiel seine Studiengebühren (nimm CHF 3'000.- an) vergüten lassen und zusätzlich noch ein Sprachzertifikat (nimm CHF 1'000.- an) absolvieren und anrechnen, mit der Überlegung dass ja mit 10'000 - 3'000 - 1'000 = 6'000 sogar noch mehr als die Hälfte der Ausbildungsgutschrift übrig wäre?  

3) Angenommen jemand möchte ein Sprachzertifikat absolvieren ohne für dies einen Kurs besuchen zu müssen. Ist es möglich dass dieser zum Beispiel das anerkannte Cambridge C2 Proficiency Zertifikat besteht, jedoch ohne zuvor einen Sprachkurs absolviert zu haben nur die Prüfungsgebühren erstattet haben möchte? (Diese Person möge vielleicht Mitleid mit den Steuerzahlern haben, und entscheide sich dazu, statt sich für einen Kurs anzumelden und diesen nie zu besuchen, der Ausbildungsgutschrift nicht noch die 'unbeanspruchten' Kurskosten anzurechnen)  

Wäre wirklich dankbar wenn irgendjemand auch nur zu einer Teilfrage mir Einsicht bieten könnte, oder vielleicht wüsste wo ich mich für spezifische Antworten erkundigen müsste.

(Sorry für den Sarkasmus und meine komplizierten Formulierungen...)

 
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Was für ein Timing, zeitgleich während ich mein erstes Antragsformular für die Gutschrift ausfülle, postest du hier im Forum :D

1) Ein Bachelorstudium ist eidgenössisch anerkannt. Mein Kollege absolviert gerade seinen Bachelorstudium in Kommunikation an der ZHAW und hat vor einigen Monaten das beantragte Geld erhalten.

2) Ja, muss möglich sein. Gemäss Weisung wurde hier nie eine Exklusivität vorgeschrieben.

3) Gem. VAK Art. 4 Abs. 2: «Die Ausbildungsgutschrift dient ausschliesslich der Finanzierung von Studien-, Schul-, Kurs- und Prüfungsgebühren.»
Ich denke, auch da kannst du einfach Rechnung und Zahlungsbeleg beilegen. Ob dein formuliertes Beispiel, Cambridge C2 Proficiency, auch eigenössisch oder kantonal anerkannt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.

Da ich gerade denselben Prozess durchlauf,e werde ich dich auf dem Laufenden halten. Per private Nachricht sende ich dir noch einen Kontakt; diese Person arbeitet mit diesen Anträgen und kann dir dort direkt Auskunft geben. Du kannst dort anrufen und alljene Fragen stellen – wenn dir dann mehr Klarheit verschafft wird, kannst du die Antworten ja auch in diesem Thread posten.

 
1) Ein Bachelorstudium ist eidgenössisch anerkannt. Mein Kollege absolviert gerade seinen Bachelorstudium in Kommunikation an der ZHAW und hat vor einigen Monaten das beantragte Geld erhalten.

2) Ja, muss möglich sein. Gemäss Weisung wurde hier nie eine Exklusivität vorgeschrieben.

3) Gem. VAK Art. 4 Abs. 2: «Die Ausbildungsgutschrift dient ausschliesslich der Finanzierung von Studien-, Schul-, Kurs- und Prüfungsgebühren.»
Ich denke, auch da kannst du einfach Rechnung und Zahlungsbeleg beilegen. Ob dein formuliertes Beispiel, Cambridge C2 Proficiency, auch eigenössisch oder kantonal anerkannt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Diese Punkte stellen sich nach kurzer Rücksprache alle als zutreffend heraus. Jedoch scheint es nicht möglich zu sein, sich auf ein Sprachzertifikat in einem reinen Selbststudium vorzubereiten, sondern muss man eine offizielle Ausbildung (z.B in diesem Fall ein Online-Selbststudium eines Schweizer Anbieters) absolvieren um den Anspruch auf eine Ausbildungsgutschrift zu erlangen.  

Wirtschaftlich macht dies natürlich Sinn, jedoch würde ich, aus Rücksicht auf den Schweizer Steuerzahler, lieber nur die Prüfungsgebühren und zwei bis drei Lehrbücher anrechnen lassen. Denn theoretisch würde ich bessere Chancen auf die Gutschrift haben wenn ich mich für einen Kurs registriere, die Kursgebühren bezahle, ihn jedoch nie besuche, als wenn ich keinen Kurs besuchen würde um mich auf die Prüfung vorzubereiten.

 
Als ich in der RS war hiess es mal, das es auch für Wm eine Ausbildungsgutschrift 3000CHF gibt. Stimmt das?

 
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Waren damals leider bloss leere Versprechen von verzweifelten BOs neues Kader zu ködern. ?
Die Ausbildungsgutschrift für Wachtmeister gibt es momentan nicht. Es wird aber wohl bald kommen: http://www.schweizer-soldat.ch/2019/07/nationalrat-genehmigt-neu-auch-für-wachtmeister-die-gutschrift.html
An die leeren Versprechungen kann ich mich sehr gut erinneren...

Wie sieht es eigentlicht mit den höheren UOf aus? Da ich die Beförderung ja 2017 hatte bin ich wohl nicht zur Ausbildungsgutschrift berechtigt.

 
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