Armeewaffe öffentlich herumführen?

star90

Neuer Benutzer
01. Feb. 2011
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Hallo zusammen,

unser Kadi hat uns bei der Entlassung aus dem Militärdienst mitgeteilt, dass man bei der Hinfahrt zum Obligatorischen Schiessen stets das Aufforderungsschreiben, Dienstbüchlein etc. zusammen mit der Waffe dabei haben muss. Es sei nämlich schon einmal vorgekommen, dass die Polizei einen AdA arg zur Rechenschaft gezogen hätte, als dieser keine solchen Papiere dabei hatte, was ja auch verständlich ist...

Mein Frage: Was ist aber beim Umzug in eine andere Wohnung? Wie gilt dort die Regelung bzgl. Herumführen einer Militärwaffe in der Öffentlichkeit ohne oben erwähnte Papiere?

Danke für die Antwort.

Gruss, star90

 
Hallo!

Ich glaube, hier zählt gesunder Menschenverstand, denn wenn du zügelst, kannst ja du die Waffe in ein Karton oder so verpacken.

Sicher nicht so gut, wenn die Waffe gut sichtbar im Kofferraum transportiert wird...

Oder die Waffe noch 14 Tage nach dem Umzug im Kofferraum des Autos liegt (ev noch eine Schachtel Mun daneben liegt) und du in eine Polizeikontrolle kommst...

Dann kommst du sicher in den Erklärungsnotstand...

Grz

 
Hi... also gemäss Waffengesetz darfst du die Waffe mitnehmen, wenn du zum Obligatorischen fährst... das mit dem Dienstbüchlein und so... ist reine Vorsichtsmassnahme... du beweist damit eigentlich nur, dass du wirklich auf dem Weg zum Obligatorischen bist... ansonsten müssten die Polizisten einen Waffentragschein verlangen.

Bei Wohnsitzwechsel darfst du die Waffe auch ohne Probleme mitnehmen. Wenn dich die Polizei dann kontrolliert, kannst du sie ja gleich mitnehmen zur neuen Wohnung :p

Wie CH682 aber richtig gesagt hat... würde ich ich die Waffe dann aber wirklich nicht im Auto liegen lassen... und erst recht nicht mit Mun daneben... das könnte dann doch ein gefundenes Fressen für die Hüter von Recht und Ordnung sein...

(zum Nachlesen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a28.html)

 
wichtig ist auch dass du bei jedem herumführen der armeewaffe stets verschluss, gewehr und magazin(e) getrennt mitführst.

 
Hey, danke euch für die Antworten. Ja, so wie ihr schildert, habe ich auch gedacht. Ich wollte nur mal wissen, wie das hierzulande gehandhabt wird.

So gesagt ist also das Herumführen der Militärwaffe im Rahmen des gesunden Menschenverstandes gestattet.

Natürlich werde ich dies jetzt nicht ausnutzen... :)

lg, star90

 
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Gruss