Hallo zusammen,
unser Kadi hat uns bei der Entlassung aus dem Militärdienst mitgeteilt, dass man bei der Hinfahrt zum Obligatorischen Schiessen stets das Aufforderungsschreiben, Dienstbüchlein etc. zusammen mit der Waffe dabei haben muss. Es sei nämlich schon einmal vorgekommen, dass die Polizei einen AdA arg zur Rechenschaft gezogen hätte, als dieser keine solchen Papiere dabei hatte, was ja auch verständlich ist...
Mein Frage: Was ist aber beim Umzug in eine andere Wohnung? Wie gilt dort die Regelung bzgl. Herumführen einer Militärwaffe in der Öffentlichkeit ohne oben erwähnte Papiere?
Danke für die Antwort.
Gruss, star90
unser Kadi hat uns bei der Entlassung aus dem Militärdienst mitgeteilt, dass man bei der Hinfahrt zum Obligatorischen Schiessen stets das Aufforderungsschreiben, Dienstbüchlein etc. zusammen mit der Waffe dabei haben muss. Es sei nämlich schon einmal vorgekommen, dass die Polizei einen AdA arg zur Rechenschaft gezogen hätte, als dieser keine solchen Papiere dabei hatte, was ja auch verständlich ist...
Mein Frage: Was ist aber beim Umzug in eine andere Wohnung? Wie gilt dort die Regelung bzgl. Herumführen einer Militärwaffe in der Öffentlichkeit ohne oben erwähnte Papiere?
Danke für die Antwort.
Gruss, star90