Angerechnete Diensttage

marciboy

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06. Nov. 2023
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Ich werde nach einer Pause von 5 Jahren im Dezember meinen zweiten WK leisten. Damals war es so, dass nur Tage angerechnet wurden, an denen man im Dienst war. Als ich einmal am Freitag abtretten durfte, wurde der Samstag nicht berechnet. Nun hat ein Freund mir mitgeteilt, dass dies nicht mehr so ist. Es sollen jetzt alle Tage vom WK Beginn bis zum Ende abgerechnet werden, dabei soll es egal sein, wenn man z.B. vom Freitag bis Montag Urlaub nimmt. Stimmt das? Und wo kann man das nachlesen?
 
Also bei uns war es so (WK Frühling 23),dass tatsächlich nur die Tage im Dienst angerechnet wurden. Sprich hast du urlaub Dienstag-Mittwoch beantragt, (Dienstag morgens früh deine Komp verlassen, und Mi. Abends spät wieder dazugestossen) wurden beide Tage angerechnet.
War der Urlaub z.B Di-Do, so galt der Mi nicht als Diensttag.

Selbiges galt für das Wochenende. Hatte jemand am Freitag Urlaub, so galt der Sa nicht als Diensttag und wurde nicht angerechnet.

Eine Ausnahme gab es jedoch; Bei Leistungsabtreten am Freitag wurde auch der Sa als Diensttag angerechnet.

Lg
 
Guten Morgen

Die anrechenbaren Diensttage sind im Verwaltungsreglement (Regl 51.003) im Anhang 3 geregelt - in Google oder LMS findbar.
Es wird zwischen allgemeinen und persönlichem Urlaub unterschieden.
Der allgemeine, vom Kommdanten verordnete, Urlaub ist immer anrechenbar. Darunter fallen Wochenende, Leistungsabtreten, Feiertage usw.
Persönliche Urlaube sind mit dem Gesuch beantragt und halt für die einzelne Person: Die Reisetage sind anrechenbar, die Urlaubstage nicht.

Jetzt kommt aber der Fall wenn sich der persönliche und allgemeine Urlaub schneiden.
Das Reglement sagt da
Wenn der persönlicher Urlaub mit einem allgemeinen Urlaub zusammenfällt, wird er nicht damit unterbrochen und der unmittelbar anschliessende allgemeine Urlaub wird angerechnet.
Bedeutet, dass wenn man am Donnerstag nach Hause geht und Sonntag wieder einrückt, nur der Freitag nicht zählt.
Donnerstag ist Reisetag, Freitag Urlaubstag, Samstag und Sonntag allgemeiner Urlaub.

Selbes gilt jetzt auch, wenn der allgemeine Urlaub bis Montag geht - wobei der Montag wieder als Reisetag gilt.

Gruess
Arty
 
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