Guten Morgen
Die anrechenbaren Diensttage sind im Verwaltungsreglement (Regl 51.003) im Anhang 3 geregelt - in Google oder LMS findbar.
Es wird zwischen allgemeinen und persönlichem Urlaub unterschieden.
Der allgemeine, vom Kommdanten verordnete, Urlaub ist immer anrechenbar. Darunter fallen Wochenende, Leistungsabtreten, Feiertage usw.
Persönliche Urlaube sind mit dem Gesuch beantragt und halt für die einzelne Person: Die Reisetage sind anrechenbar, die Urlaubstage nicht.
Jetzt kommt aber der Fall wenn sich der persönliche und allgemeine Urlaub schneiden.
Das Reglement sagt da
Wenn der persönlicher Urlaub mit einem allgemeinen Urlaub zusammenfällt, wird er nicht damit unterbrochen und der unmittelbar anschliessende allgemeine Urlaub wird angerechnet.
Bedeutet, dass wenn man am Donnerstag nach Hause geht und Sonntag wieder einrückt, nur der Freitag nicht zählt.
Donnerstag ist Reisetag, Freitag Urlaubstag, Samstag und Sonntag allgemeiner Urlaub.
Selbes gilt jetzt auch, wenn der allgemeine Urlaub bis Montag geht - wobei der Montag wieder als Reisetag gilt.
Gruess
Arty