Abrüstung während WK

user123

New member
13. Aug. 2023
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Guten Tag zusammen.

Ich würde mich gerne während des WK abrüsten lassen, habe aber keine Ahnung wie ich hier vorgehen muss. Wäre super nett wenn mir jemand das erklären könnte.

Danke im Voraus
 
Hallo

Es kommt ein bisschen darauf an, was du mit abrüsten meinst.

Deine komplette persönliche Ausrüstung (PA) kannst du erst später abgeben. Nach dem Erfüllen der Dienstpflicht (alle Diensttage gemacht), bleibst du noch in der Reserve.

Gruess
Arty
 
Hallo

Ich meine mit abrüsten, dass ich denn WK abbreche aus der Armee austrete und meine restlichen Diensttage dann abbezahle.
LG
 
Wenn du nach absolvierter RS keinen Militärdienst mehr leisten willst, stehen dir eigentlich nur zwei Optionen zur Verfügung:

1. Nachträglich doppeluntauglich schreiben lassen und abbezahlen.
2. In den Zivildienst wechseln.

Den WK einfach so kannst du genau so wenig grundlos abbrechen wie die Armee selber. Oder wie stellst du dir das genau vor? In den WK einrücken, Mat abgeben und sagen "passt so für mich, schickt mir die Rechnung"?
 
Ich befinde mich schon im WK, kann ich mich nicht während des WK's doppelt untauglich schreiben lassen und dann sozusagen entlassen werden ?
 
Nein. Man kann sich nicht einfach abrüsten lassen. Wir sind keine Freiwilligenarmee. Es gilt immer noch die Wehrpflicht.
 
Ich befinde mich schon im WK, kann ich mich nicht während des WK's doppelt untauglich schreiben lassen und dann sozusagen entlassen werden ?
Nein, weder du noch sonst jemand in deiner/m Kp/Bat/Abt/Det kann das einfach so.

Dienstuntauglich aus medizinischer Sich ist, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes nicht genügt und dabei entweder die eigene Gesundheit oder diejenige Dritter gefährdetest (e contrario Art 2 Abs 1 VMBM).

Wenn du untauglich gestempelt werden willst, musst du vor eine medizinische Untersuchungskommission, welche deinen Fall beurteilt. Um dort vorstellig zu werden benötigst du ärztliche oder psychologische Zeugnisse, welche eine signifikante Änderung deiner physischen oder psychischen Fähigkeit seit deiner Rekrutierung attestieren, welche es dir nun verunmöglicht, weiter deiner verfassungsmässigen Dienstpflicht nachzukommen. Da du die RS bereits absolviert hast und dort für militärdiensttauglich empfunden wurdest, müsstest du sämtliche Anfallenden Arztkosten selbst tragen.
 
Nein, weder du noch sonst jemand in deiner/m Kp/Bat/Abt/Det kann das einfach so.

Dienstuntauglich aus medizinischer Sich ist, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes nicht genügt und dabei entweder die eigene Gesundheit oder diejenige Dritter gefährdetest (e contrario Art 2 Abs 1 VMBM).

Wenn du untauglich gestempelt werden willst, musst du vor eine medizinische Untersuchungskommission, welche deinen Fall beurteilt. Um dort vorstellig zu werden benötigst du ärztliche oder psychologische Zeugnisse, welche eine signifikante Änderung deiner physischen oder psychischen Fähigkeit seit deiner Rekrutierung attestieren, welche es dir nun verunmöglicht, weiter deiner verfassungsmässigen Dienstpflicht nachzukommen. Da du die RS bereits absolviert hast und dort für militärdiensttauglich empfunden wurdest, müsstest du sämtliche Anfallenden Arztkosten selbst tragen.
Ok, vielen dank für die sachliche Antwort hat mir weitergeholfen.

Lg