63 Diensttage leisten in 2 Jahren. Ist dies zulässig?

Howi

Erfahrener Benutzer
13. März 2012
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Hallo zusammen

Habe soeben meinen (hoffentlich letzten WK) beendet. Nun ist es so, dass ich im Jahr 2017 23 Diensttage geleistet habe. Nun habe ich errechnet, dass mir bis zum Vollenden meiner Dienstpflicht noch genau 40 Tage fehlen würden bis zur Erreichung der 400 Tage. Ich habe den Kp Kdt angefragt, ob ich die kompletten 6 Wochen WK machen könnte um die restlichen Tage in diesem Jahr noch machen zu können um fertig zu werden. Er hat mir gesagt ich könne dies so machen und ich wurde auch für 6 Wochen aufgeboten. (Klammerbemerkung= Mir wurde zunächst ein MB für 38 Diensttage zugestellt, da es eine Differenz zwischen PISA und DB gab.) Im Dienst habe ich mich beim Kadi gemeldet und ihn gebeten mir eine Verlängerung für 2 Tage ausszustellen. Er hat mir dies auch ausgestellt mit einer Ersatzmarschbefehlkarte. Er hat mir gesagt, länger sei nie ein Problem.

Da es aber eine Regelung  gibt die besagt, dass man nicht mehr als 60 Tage in 2 Jahren leisten darf bin ich etwas unsicher.

Nun meine Frage: Wenn im DB steht 40 Diensttage besoldet und anrechenbar, dann bin ich zu 100% sicher, dass die Tage zählen? Ich habe etwas Respekt, dass Bern  plötzlich die 3 Tage die mehr als 60 Tage sind streicht und ich in einem Jahr nochmal kommen muss? Der ursprüngliche Marschbefehl mit 38 Tagen wäre ja auch schon 1 Tag zu viel gewesen und da hat niemand was gesagt.

Kennt sich jemand aus wie die Sachlage ist? 

Besten Dank!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

Eine 100%ige Antwort kann ich dir nicht geben. Aus meiner Erfahrung ist es aber nicht so, dass Bern dies kleinlich nachrechnen wird. Sollte es so sein, muss sich lediglich der Kp Kdt rechtfertigen. Dass dir etwas gestrichen oder nicht akzeptiert wird, bezweifle ich.

 
Ganz sicher bin ich mir auch nicht. Aber bei den 60Tagen geht es meiner Meinung nach vorallem um den Schutz der AdA. Meistens haben die Arbeitgeber ein Problem damit. Mit den 60 Tagen existiert somit ein "Schutz" für alle.

Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

 
Besten Dank für die Antworten!

Ich denke und hoffe, dass dies so alles rechtens ist.

Lieber Gruss Howi