1.Tag - Arbeitsverhältnis bei Einrückung

Laparco

Benutzer
16. Feb. 2011
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Am 31. Oktober muss ich nach Thun als Führungsstaffelsoldat einrücken.

Der Vertrag dauert aber noch bis Montag, 31. Oktober. Bei Vertragsabschluss sagte meine damalige Ausbildnerin, dies sei kein Problem, ich arbeite einfach bis Freitag Abend (was ja auch nicht anders geht)

jetzt habe ich noch einen Freien Tag zugute, welchen ich gerne am Freitag einziehen möchte, doch jetzt sagen mir die einfach, den müsse ich für den Montag aufbringen!

Aber das kann doch nicht sein!

Wie soll ich mich nun verhalten? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Die, die mir das gesagt hat ist heute leider nicht im Büro - und morgen evtl. auch nicht, deshalb wirds mit der Zeit einwenig knapp!

Aber grundsätzlich ist doch so, Militär-Dienst zählt nicht mehr als Arbeitstag?

 
Guten morgen,

Vor kurzem habe ich den Lehrmeisterkurs gemacht und da haben wie folgendes gelehrnt: Für jeden Tag an dem du Militärdinst leistest bekommt entweder du oder dein Betrieb EO, je nachdem wie hoch dein Lohn ist.

Nun noch folgendes, da der Miltärdienst zu den Gesetzlichen Pflichten eines Schweizers zählt, zählt dieser Tag als Arbeitstag. Somit können sie dich nicht verplichten den freien Tag für den Montag einzusätzen. So haben wir das gelehrnt.

PS: Ist aber schon ein wenig kleinlich von deinem Lehrbetrieb. Wenn du die möglichkeit noch hasst setz dich noch mit deiner Ausbildnerin zusammen und erklähr ihr nochmals den Sachverhalt.

Sollte es nicht so sein dann bitte berichtigt mich :!:

--> Artikel 324a Abs 1+2 OR

--> hxxp://www.berufsbildung.ch/download/mb17.pdf

--> Artikel 329B Abs. 2 OR

 
Guten morgen,Vor kurzem habe ich den Lehrmeisterkurs gemacht und da haben wie folgendes gelehrnt: Für jeden Tag an dem du Militärdinst leistest bekommt entweder du oder dein Betrieb EO, je nachdem wie hoch dein Lohn ist.

Nun noch folgendes, da der Miltärdienst zu den Gesetzlichen Pflichten eines Schweizers zählt, zählt dieser Tag als Arbeitstag. Somit können sie dich nicht verplichten den freien Tag für den Montag einzusätzen. So haben wir das gelehrnt.

PS: Ist aber schon ein wenig kleinlich von deinem Lehrbetrieb. Wenn du die möglichkeit noch hasst setz dich noch mit deiner Ausbildnerin zusammen und erklähr ihr nochmals den Sachverhalt.

Sollte es nicht so sein dann bitte berichtigt mich :!:

--> Artikel 324a Abs 1+2 OR

--> hxxp://www.berufsbildung.ch/download/mb17.pdf

--> Artikel 329B Abs. 2 OR
Yeah - vielen Dank :) werde mich morgen (falls möglich) mit ihr zusammensetzen und höchst "triumphal" ihr meine "Erkenntnisse" vorlegen! :D

freue mich schon auf Ihr Gesicht :)

 
Wie schon gesagt hoffe dass meine Aussage so korret ist. Aber hier ein ganz wichtiger Tipp: Eine Lehre ist immer ein Geben und Nehmen soll heissen: Sei nicht zu triumphal. Erkläre ihr einfach alles ganz genau und hör auch ihr zu. Es könnte ja sein, dass es ein triftigen Grund gibt wieso sie dich am Freitag braucht. Es ist immer besser man geht im Guten als im schlechten! Glaub mir ich weiss wovon ich rede.

LG Attila

 
Das musst Du Dir eigentlich nicht so gefallen lassen. Für deinen Arbeitgeber ist dies die einfachste Methode, da er dann weniger Arbeit bezüglich EO-Anmeldung, etc. hat.

Den Montag kannst Du auf die Arbeit setzen. Da bekommst du dann die 80% des Lohnes, oder minimum 62.- für den Montag. Den Freitag nimmst Du in dem Fall normal frei und somit wäre der normal bezahlt.

 
Wie schon gesagt hoffe dass meine Aussage so korret ist. Aber hier ein ganz wichtiger Tipp: Eine Lehre ist immer ein Geben und Nehmen soll heissen: Sei nicht zu triumphal. Erkläre ihr einfach alles ganz genau und hör auch ihr zu. Es könnte ja sein, dass es ein triftigen Grund gibt wieso sie dich am Freitag braucht. Es ist immer besser man geht im Guten als im schlechten! Glaub mir ich weiss wovon ich rede.LG Attila
bin nicht mehr in der Lehre.. habe nach der Lehre noch 3 Monate dort gearbeitet, zur Überbrückung! :D

zu triumphal nicht - aber mit einem triumphalen lächeln auf dem gesicht!

wie john travolta stets :)