Über Weihnachten ins Ausland

BB90

Neuer Benutzer
12. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Habe eine weiter kurze Frage zur RS, die ich gerne im Vorfeld beantwortet hätte. Da ich die Winter-RS absolvieren werde und da ja vom 23.12.2010 bis zum 09.01.2011 Weihnachtsurlaub habe, wollte ich über Silvester verreisen um ein wenig auszuspannen.

Jetzt zu meiner Frage, darf man während die RS offiziell läuft die Schweiz überhaupt verlassen oder gibt es da irgend eine Regelung dafür?

Danke!

 
habe gehört (von einem Obwm) dass Nein, denn ich hatte den gleichen Wunsch.

bin mir aber nun nicht ganz sicher,da ich durchdiener gewesen wäre,wies bei der normalen RS aussieht weiss ich nicht.

 
Bei mir ist es so, dass man ein 6.5 an den Kadi schreiben muss und dieser das auch so gut wie immer bewilligt.

Es wurde uns so erklärt, dass Auslandsreisen im Urlaub kein Problem sei, aber den 6.5 müssen Sie wegen der Versicherund oder so haben.

 
he.admin.ch sagt:

"In den Wochenendurlauben dürfen Sie ohne spezielle Bewilligung ins Ausland reisen – aber selbstverständlich nur in zivil und ohne militärische Ausrüstung."
Ein 6.005 wird geschrieben, damit das Kader weiss, wo sich der AdA befindet. Rückt ein AdA, warum auch immer, nicht mehr ein, so muss man dessen Verbleib und den Grund abklären können. Das interessiert je nach Grund folgende Stellen: Wpl Kdo, Einh Kdt, Einh Fw, KA, Militärversicherung, Kameraden...oder die Militärpolizei. ;)

Eine Beschränkung findet idR nur beim Ausgang statt.