Drohung gegen NR Andi Glarner

tosci

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15. Apr. 2016
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Hallo Zusammen

Das ist zwar "noch" nicht aus den Medien, aber vom Facebook-Profil von Andi Glarner, Nationalrat:

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Aus meiner Sicht gehören solche Personen nebst strafrechtlicher Verfolgung aus der Armee entlassen - wie denkt ihr darüber?

Gruss

Tosci

 
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Wird dann wohl in den Medien in Kürze ausgeschlachtet. Kaum zu vermeiden, dass da wieder ne schön welle rechtsradikaler Abschaum ankommt, weil es sich bei dem Typen offensichtlich um einen Schweizer mit ausländischen Wurzeln handelt.

Die Armee sollte den Vogel jedenfalls entlassen/entwaffnen. Jeder Soldat verkörpert in Uniform keine Privatperson, sondern die Schweiz (bzw. Schweizer Armee) und wir haben wahrlich bereits keinen guten Ruf in grossen Teilen der Bevölkerung. Dazu sind solche öffentlichen Drohungen (ob ernst gemeint oder nicht) eine Straftat und ein absolutes Armutszeugnis.

Allerdings sollte auch gesagt sein, dass es mehr als fragwürdig ist, wie der Herr NR mit persönlichen Daten umgeht.

 
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Allerdings sollte auch gesagt sein, dass es mehr als fragwürdig ist, wie der Herr NR mit persönlichen Daten umgeht.
Ich finde das überhaupt nicht fragwürdig. Die Fotos sind öffentlich auf dem Facebook-Profil des Verfassers einsehbar - er ist nicht mit ihm befreundet... auch die Publikation der "privaten Nachricht" ist bedenkenlos da diese ausschliesslich aus der Drohung bestand und sonst keine privaten Informationen enthielt...

 
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Ich finde das überhaupt nicht fragwürdig. Die Fotos sind öffentlich auf dem Facebook-Profil des Verfassers einsehbar - er ist nicht mit ihm befreundet... auch die Publikation der "privaten Nachricht" ist bedenkenlos da diese ausschliesslich aus der Drohung bestand und sonst keine privaten Informationen enthielt...
Kann ich leider nicht zustimmen, nicht falsch verstehen, persönlich habe ich auch nichts dagegen, da ein solcher Mensch m.M.n nichts anderes verdient. ABER es ist trotzdem gegen geltenes Gesetz persönliche Daten so im Rahmen der Öffentlichkeit zu verbreiten. Besonders ein Nationalrat sollte in dieser Hinsicht ein Vorbild sein. Die Nachricht zu veröffentlichen etc. völlig okay, man hätte aber wenigstens den Namen zensieren können.  Bei der Meldung an die Behörden  sieht das natürlich anders aus, da ist es völlig richtig die Personalien zu melden.

 
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Kann ich leider nicht zustimmen, nicht falsch verstehen, persönlich habe ich auch nichts dagegen, da ein solcher Mensch m.M.n nichts anderes verdient. ABER es ist trotzdem gegen geltenes Gesetz persönliche Daten so im Rahmen der Öffentlichkeit zu verbreiten. Besonders ein Nationalrat sollte in dieser Hinsicht ein Vorbild sein. Die Nachricht zu veröffentlichen etc. völlig okay, man hätte aber wenigstens den Namen zensieren können.  Bei der Meldung an die Behörden  sieht das natürlich anders aus, da ist es völlig richtig die Personalien zu melden.
Stimme ich immer noch nicht zu:

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt immer dann vor, wenn der Betroffene keine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung privater Inhalte erteilt hat. Dieses Recht gilt jedoch nicht, wenn der Inhalt von grossem öffentlichem Interesse ist – zum Beispiel, wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird oder eine der Personen öffentlich bekannt ist. Das Persönlichkeitsrecht schützt und beinhaltet das Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort (gesprochen und geschrieben), Recht am eigenen Namen, Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre. Es gibt weitere Schutzbereiche, diese sind aber zu speziell, um diese allgemein zu behandeln. Wie stark der Schutz des Persönlichkeitsrechts ausfällt, hängt davon ab, in welcher Sphäre die Verletzung stattfand. Die Öffentlichkeitssphäre hat dabei den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten. Während die Schutzfähigkeit der anderen Sphären je nach Einzelfall überprüft werden muss, gilt bei der Intimsphäre jeglicher Eingriff als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Zur Intimsphäre gehören die innere Gefühlswelt, der Sexualbereich sowie der Kernbereich der Ehre.

Zudem gilt es bei einer Rechtsverletzung zu unterscheiden, ob es sich um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Letzteres ist Beweisen zugänglich und damit nachprüfbar. Unwahre Tatsachenbehauptungen generell sind verboten. Bei Werturteilen oder Meinungsäusserungen greift zusätzlich noch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Diese ist in der Regel nicht objektiv und kann nur schwer widerlegt werden. Eine Rechtsverletzung tritt dann nur ein, wenn es sich um eine Schmähkritik oder eine Herabsetzung der Person handelt.

Quelle: https://www.fon-times.ch/2018/02/26/private-nachrichten-von-anderen-nicht-veroeffentlichen/?fbclid=IwAR0hPE36mtDXtWYiAseueLe1wpxxROPlMknONkuWhw0BUPxi61pn-iK6EO8

 
Stimme ich immer noch nicht zu:

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt immer dann vor, wenn der Betroffene keine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung privater Inhalte erteilt hat. Dieses Recht gilt jedoch nicht, wenn der Inhalt von grossem öffentlichem Interesse ist – zum Beispiel, wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird oder eine der Personen öffentlich bekannt ist. Das Persönlichkeitsrecht schützt und beinhaltet das Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort (gesprochen und geschrieben), Recht am eigenen Namen, Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre. Es gibt weitere Schutzbereiche, diese sind aber zu speziell, um diese allgemein zu behandeln. Wie stark der Schutz des Persönlichkeitsrechts ausfällt, hängt davon ab, in welcher Sphäre die Verletzung stattfand. Die Öffentlichkeitssphäre hat dabei den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten. Während die Schutzfähigkeit der anderen Sphären je nach Einzelfall überprüft werden muss, gilt bei der Intimsphäre jeglicher Eingriff als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Zur Intimsphäre gehören die innere Gefühlswelt, der Sexualbereich sowie der Kernbereich der Ehre.

Zudem gilt es bei einer Rechtsverletzung zu unterscheiden, ob es sich um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Letzteres ist Beweisen zugänglich und damit nachprüfbar. Unwahre Tatsachenbehauptungen generell sind verboten. Bei Werturteilen oder Meinungsäusserungen greift zusätzlich noch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Diese ist in der Regel nicht objektiv und kann nur schwer widerlegt werden. Eine Rechtsverletzung tritt dann nur ein, wenn es sich um eine Schmähkritik oder eine Herabsetzung der Person handelt.

Quelle: https://www.fon-times.ch/2018/02/26/private-nachrichten-von-anderen-nicht-veroeffentlichen/?fbclid=IwAR0hPE36mtDXtWYiAseueLe1wpxxROPlMknONkuWhw0BUPxi61pn-iK6EO8
Grundsätzlich stimmt das, jedoch muss man sich fragen, ob es auf diesen Fall zutrifft? Das Recht auf den eigenen Namen ist ein Persönlichkeitsrecht, da sind wir uns einig. Weiter stimmt es auch, dass Persönlichkeitsverletzungen nicht widerrechtlich sind, wenn dadurch eine Strafttat aufgedeckt wird. Wird nun durch die Veröffentlichungen tatsächlich eine Straftat aufgedeckt? Meiner Meinung nach nicht, es wird eine Straftat dargelegt ja, aber aufgedeckt wird sie durch die Veröffentlichungen nicht. 

Ein Beispiel für einen Fall, in dem eine Verletzung zur Aufklärung beitragen würde, wäre z.B die Veröffentlichung von Fotos eines flüchtigen Terroristen. In diesem Fall würden diese insofern zur Aufdeckung beitragen, dass Bürger aktiv helfen können den Täter zu fassen.

Ich geb aber zu, dass es sich um eine durchaus schwierige Situation handelt. Wobei wir uns wieder auf das wesentliche Thema, die Androhungen gegen einen NR konzentrieren sollten, die „mögliche“ Persönlichkeitsverletzung spielt hier ja eher eine Nebenrolle. :)

 
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Wie heisst es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter und ein vernünftiger Richter würde in dem Falle wohl zu Gunsten von Glarner entscheiden. Einen im weitesten Sinne ähnlichen Fall hatten wir ja gerade in Oesterreich als dort eine Schweizerin begrapscht wurde und dem Typen die Nase gebrochen hat. Ich wette, dass die Anklage wegen Körperverletzung gegen sie fallen gelassen wird... obwohl sie ja grundsätzlich eine Straftat begangen hat.

 
Allerdings sollte auch gesagt sein, dass es mehr als fragwürdig ist, wie der Herr NR mit persönlichen Daten umgeht
Dass Herr Glarner die Daten an die zuständigen Behörden weitergibt, ist selbstverständlich richtig. Sie im Internet zu veröffentlichen ist jedoch der Klärung des Falles keinesweges zuträglich und führt - wenn überhaupt - zu Selbstjustiz und Mobmentalität. Angesichts der geringen tatsächlichen Gefahr, der Herr Glarner ausgesetzt ist, finde ich diese Aktion lächerlich. Ich wurde im Internet schon öfters bedroht und oft auch wesentlich schlimmer. Ich denke das geht den Meisten Usern so. Trotzdem würde ich nie auf die Idee kommen, jemanden zu doxxen.

Das ist aber nur meine Meinung und die ist in diesem Kontext eigentlich ziemlich egal.

Wesentlich wichtiger ist mMn der Umgang mit Klarnamen auf diesem Forum. Immer wieder werden Neulinge daran erinnert, deren Verwendung zu unterlassen und dann postet ein Admin so etwas.

Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, wieso man den Namen an dieser Stelle nicht hätte zensieren sollen.

 
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