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Ich finde das überhaupt nicht fragwürdig. Die Fotos sind öffentlich auf dem Facebook-Profil des Verfassers einsehbar - er ist nicht mit ihm befreundet... auch die Publikation der "privaten Nachricht" ist bedenkenlos da diese ausschliesslich aus der Drohung bestand und sonst keine privaten Informationen enthielt...Allerdings sollte auch gesagt sein, dass es mehr als fragwürdig ist, wie der Herr NR mit persönlichen Daten umgeht.
Kann ich leider nicht zustimmen, nicht falsch verstehen, persönlich habe ich auch nichts dagegen, da ein solcher Mensch m.M.n nichts anderes verdient. ABER es ist trotzdem gegen geltenes Gesetz persönliche Daten so im Rahmen der Öffentlichkeit zu verbreiten. Besonders ein Nationalrat sollte in dieser Hinsicht ein Vorbild sein. Die Nachricht zu veröffentlichen etc. völlig okay, man hätte aber wenigstens den Namen zensieren können. Bei der Meldung an die Behörden sieht das natürlich anders aus, da ist es völlig richtig die Personalien zu melden.Ich finde das überhaupt nicht fragwürdig. Die Fotos sind öffentlich auf dem Facebook-Profil des Verfassers einsehbar - er ist nicht mit ihm befreundet... auch die Publikation der "privaten Nachricht" ist bedenkenlos da diese ausschliesslich aus der Drohung bestand und sonst keine privaten Informationen enthielt...
Stimme ich immer noch nicht zu:Kann ich leider nicht zustimmen, nicht falsch verstehen, persönlich habe ich auch nichts dagegen, da ein solcher Mensch m.M.n nichts anderes verdient. ABER es ist trotzdem gegen geltenes Gesetz persönliche Daten so im Rahmen der Öffentlichkeit zu verbreiten. Besonders ein Nationalrat sollte in dieser Hinsicht ein Vorbild sein. Die Nachricht zu veröffentlichen etc. völlig okay, man hätte aber wenigstens den Namen zensieren können. Bei der Meldung an die Behörden sieht das natürlich anders aus, da ist es völlig richtig die Personalien zu melden.
Grundsätzlich stimmt das, jedoch muss man sich fragen, ob es auf diesen Fall zutrifft? Das Recht auf den eigenen Namen ist ein Persönlichkeitsrecht, da sind wir uns einig. Weiter stimmt es auch, dass Persönlichkeitsverletzungen nicht widerrechtlich sind, wenn dadurch eine Strafttat aufgedeckt wird. Wird nun durch die Veröffentlichungen tatsächlich eine Straftat aufgedeckt? Meiner Meinung nach nicht, es wird eine Straftat dargelegt ja, aber aufgedeckt wird sie durch die Veröffentlichungen nicht.Stimme ich immer noch nicht zu:
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt immer dann vor, wenn der Betroffene keine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung privater Inhalte erteilt hat. Dieses Recht gilt jedoch nicht, wenn der Inhalt von grossem öffentlichem Interesse ist – zum Beispiel, wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird oder eine der Personen öffentlich bekannt ist. Das Persönlichkeitsrecht schützt und beinhaltet das Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort (gesprochen und geschrieben), Recht am eigenen Namen, Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre. Es gibt weitere Schutzbereiche, diese sind aber zu speziell, um diese allgemein zu behandeln. Wie stark der Schutz des Persönlichkeitsrechts ausfällt, hängt davon ab, in welcher Sphäre die Verletzung stattfand. Die Öffentlichkeitssphäre hat dabei den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten. Während die Schutzfähigkeit der anderen Sphären je nach Einzelfall überprüft werden muss, gilt bei der Intimsphäre jeglicher Eingriff als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Zur Intimsphäre gehören die innere Gefühlswelt, der Sexualbereich sowie der Kernbereich der Ehre.
Zudem gilt es bei einer Rechtsverletzung zu unterscheiden, ob es sich um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Letzteres ist Beweisen zugänglich und damit nachprüfbar. Unwahre Tatsachenbehauptungen generell sind verboten. Bei Werturteilen oder Meinungsäusserungen greift zusätzlich noch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Diese ist in der Regel nicht objektiv und kann nur schwer widerlegt werden. Eine Rechtsverletzung tritt dann nur ein, wenn es sich um eine Schmähkritik oder eine Herabsetzung der Person handelt.
Quelle: https://www.fon-times.ch/2018/02/26/private-nachrichten-von-anderen-nicht-veroeffentlichen/?fbclid=IwAR0hPE36mtDXtWYiAseueLe1wpxxROPlMknONkuWhw0BUPxi61pn-iK6EO8
Dass Herr Glarner die Daten an die zuständigen Behörden weitergibt, ist selbstverständlich richtig. Sie im Internet zu veröffentlichen ist jedoch der Klärung des Falles keinesweges zuträglich und führt - wenn überhaupt - zu Selbstjustiz und Mobmentalität. Angesichts der geringen tatsächlichen Gefahr, der Herr Glarner ausgesetzt ist, finde ich diese Aktion lächerlich. Ich wurde im Internet schon öfters bedroht und oft auch wesentlich schlimmer. Ich denke das geht den Meisten Usern so. Trotzdem würde ich nie auf die Idee kommen, jemanden zu doxxen.Allerdings sollte auch gesagt sein, dass es mehr als fragwürdig ist, wie der Herr NR mit persönlichen Daten umgeht
Da hast Du recht, habe den Namen zensiert...Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, wieso man den Namen an dieser Stelle nicht hätte zensieren sollen.