WK nicht antreten

Konsmanovski

New member
03. Nov. 2022
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Guten Tag allerseits

Ich melde mich mit einem für mich schon längerfristiges Thema.

Ich hätte bald den 3. WK vor mir und ich habe schon mit dem Dienstverschiebungsgesuch (Pünktlich gemacht) mit der Begründung dass es beruflich für mich nicht geht als Anhang habe ich einen Brief Hinterlegt der die Zustände noch einmal genauer schildert dass die das unsere Jährliche Hochsaison ist. Dieses wurde Abgelehnt mit der Begründung, dass dies kein Grund sei den Dienst zu verschieben. Danach haben wir mit einem Wiedererwägungsgesuch reagiert um die Situation noch einmal zu verdeutlichen, dieses wurde wiederrum abgelehnt. Mit dem Hauptmann haben wir dann vereinbart, dass ich ein Urlaubsgesuch stellen sollte. Ich habe ein Urlaubsgesuch gestellt und es wurde mir nur ein Urlaub von Donnerstagabend bis Sonntagabend bewilligt. Da ich auf Provisionsbasis Arbeite trifft mich diese Situation sehr persönlich. Ich habe dem Hauptmann versucht anzurufen, wieder ein Urlaubsgesuch gestellt, ihm Sms Geschrieben und auch eine E-Mail verfasst, wo ich auf seine Menschlichkeit appelliere und wir noch eine andere Lösung finden können, die aber nicht mehr beantwortet wurden.

Ich habe auch vergangene WKs, im WK selber Urlaubsgesuche gestellt und sie wurden nie angenommen.

Wenn ich also jetzt einrücke, bin ich mir ziemlich sicher, dass an meinem diesjährigen WK mir auch nicht entgegengekommen wird.

Ich will mich hier nicht öffentlich beschweren nur ich weiss nicht was ich machen kann.

Ich habe mir somit überlegt, den WK nicht anzutreten da meine berufliche Existenz bedroht wird.

wird das in diesem Fall als ein leichter Fall geahndet, da ich keine Antworten mehr bekomme und wir mit meinem Arbeitgeber schon etliche massnahmen versucht haben?

LG

 
Guten Tag allerseits

Ich melde mich mit einem für mich schon längerfristiges Thema.

Ich hätte bald den 3. WK vor mir und ich habe schon mit dem Dienstverschiebungsgesuch (Pünktlich gemacht) mit der Begründung dass es beruflich für mich nicht geht als Anhang habe ich einen Brief Hinterlegt der die Zustände noch einmal genauer schildert dass die das unsere Jährliche Hochsaison ist. Dieses wurde Abgelehnt mit der Begründung, dass dies kein Grund sei den Dienst zu verschieben. Danach haben wir mit einem Wiedererwägungsgesuch reagiert um die Situation noch einmal zu verdeutlichen, dieses wurde wiederrum abgelehnt. Mit dem Hauptmann haben wir dann vereinbart, dass ich ein Urlaubsgesuch stellen sollte. Ich habe ein Urlaubsgesuch gestellt und es wurde mir nur ein Urlaub von Donnerstagabend bis Sonntagabend bewilligt. Da ich auf Provisionsbasis Arbeite trifft mich diese Situation sehr persönlich. Ich habe dem Hauptmann versucht anzurufen, wieder ein Urlaubsgesuch gestellt, ihm Sms Geschrieben und auch eine E-Mail verfasst, wo ich auf seine Menschlichkeit appelliere und wir noch eine andere Lösung finden können, die aber nicht mehr beantwortet wurden.

Ich habe auch vergangene WKs, im WK selber Urlaubsgesuche gestellt und sie wurden nie angenommen.

Wenn ich also jetzt einrücke, bin ich mir ziemlich sicher, dass an meinem diesjährigen WK mir auch nicht entgegengekommen wird.

Ich will mich hier nicht öffentlich beschweren nur ich weiss nicht was ich machen kann.

Ich habe mir somit überlegt, den WK nicht anzutreten da meine berufliche Existenz bedroht wird.

wird das in diesem Fall als ein leichter Fall geahndet, da ich keine Antworten mehr bekomme und wir mit meinem Arbeitgeber schon etliche massnahmen versucht haben?

LG
Hallo

Wenn du aufgrund der Erfüllung deiner Dienstpflicht finanzielle Probleme bekommst, kannst du dich an den Sozialdienst der Armee wenden. Bezüglich deines WKs sieht die Situation eher schwierig aus. Du hast schon zwei Mal eine Absage bekommen. Falls sich an deiner momentanen Situation nichts deutlich ändert, wirst du deinen Dienst leisten müssen. Falls du dem Marschbefehl nicht folgst, wird es Konsequenzen nach sich ziehen. Die Dienstverweigerung ist nicht ratsam, da sie bis zum Militärstrafverfahren führen kann. Unten noch ein Artikel aus dem Dienstreglement.

Dienstreglement Art. 92 Abs. 1

1 Angehörige der Armee, die ihre Pflichten nicht erfüllen, machen sich strafbar. Zur Rechenschaft gezogen wird insbesondere, wer einen Befehl oder eine Vorschrift missachtet oder den militärischen Betrieb mutwillig stört.
 

 
Falls du in der Ablehnung des Urlaubsgesuchs angewiesen wurdest, Urlaubsgesuche einzureichen, kannst du ein neues Gesuch einreichen und es damit begründen, dass der Urlaub, der dir zugestanden wurde, nicht ausreicht.

Ich habe mir somit überlegt, den WK nicht anzutreten da meine berufliche Existenz bedroht wird.
Steht das auch in deinem Dienstverschiebungsgesuch? Oder hast du dort lediglich geschildert, wie wichtig es für deinen Arbeitgeber ist, dass du dann arbeitest?
Letzteres ist nämlich kein Grund für eine Dienstverschiebung. Deine berufliche Existenz (sofern es dann wirklich so dramatisch ist) wäre hingegen ein guter Grund für eine Dienstverschiebung.

Lies das Gesuch nochmals durch und überlege dir, ob du wirklich geschildert hast, dass die Dienstleistung für dich (und nicht für deinen Arbeitgeber) nicht machbar ist. Sollte das nicht der Fall sein, wende dich ans Kreiskommando und schildere ihnen das Problem. Wenn sie Verständnis für deine Situation aufbringen, kannst du allenfalls ein weiteres Gesuch mit neuer Begründung einreichen.

Wenn du nicht einrückst, wird das ein Militärstrafverfahren nach sich ziehen. Bist du vorsätzlich nicht eingerückt (wovon man nach Dienstverschiebungsgesuch, Wiedererwägung und Urlaubsgesuchen fast ausgehen müsste), kann die Geldstrafe bis 180 Tagsätze betragen. Ob sich das aufgrund der Provisionen rechnet, musst du selbst wissen...