WK / Arbeit / Ersatzabgaben

Maverick2805

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21. Mai 2011
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Hallo zusammen

Ich hatte mir heute mal ein paar Reglemente zu gemüte geführt. Und habe ein paar Fragen, die mir hier sicher wer beantworten kann.

Habe 103 Diensttage (RS), nachher nie einen WK geleistet.

2010 und 2011 habe ich den WK verschoben (zahlt mein Arbeitgeber).

RS 2003, werde im Mai 29.

Frage 1: stimmt es, dass ich bis 34. in den WK muss?

Frage 2: wie hoch ist der Wehrpflichtersatz für mich pro Jahr?

Frage 3: wielange muss ich das bezahlen?

Frage 4: ich bin Pilot und für meinen Arbeitgeber ist es sehr schwierig, mich "frei zu geben" für 3 Wochen am Stück, gibt es da eine Möglichkeit, Dienst in gestückelten Tagen zu leisten?

Ich danke für eure Antworten.

Mav

 
1. Ja, bei jenen, die die vorgeschriebene Anzahl Diensttage noch nicht erfüllt haben – werden sie danach zu sechs oder sieben jährlich stattfindenden dreiwöchigen Wiederholungskursen (WK) aufgeboten

2. 3% des Jahreslohn(mind 400.-), kannst du am ende deiner Dienstzeit zurückfordern.

3. Die Dauer der Ersatzpflicht richtet sich nach der Wehrpflichtdauer für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere der Armee. Die Ersatzabgabe ist also nicht bis zum Ende der Dienstpflichtzeit im Zivilschutz (40. Altersjahr) zu bezahlen, sondern nur bis zum Ende des Jahres, in dem das 30. Altersjahr vollendet wird.

4. Ja gibt es, an wen du dich genau wenden musst kann ich dir aber leider nicht sagen, am betsen wohl erstmal an den KpKdt

 
Danke für die Auskunft.

Also muss ich nur bis 30 bezahlen? Was ist wenn ich mit 32 fürn WK aufgeboten werde und den verschieben muss? Fände es ja cool, wenn ich da nicht mehr zahlen müsste :D aber irgendwie wäre das nicht fair oder schon? ;-)

Dann frage ich mal nach beim KpKdt, denke da müsste ich umgeteilt werden, Payerne ist doch weit weg für nurn paar Tage :D vorallem mir wo's im Zug schlecht wird ;-)

Danke und Gruess

Mav