Hallo,
soweit ich weiss erhalten San Sdt in der Kp1 ein Stgw90 und eine Pist75 während ihrer RS, wovon die Pist75 zur PA gehört und das Stgw90 anscheinend nicht.
Meine Frage ist nun, ob bei einem San Sdt DD beide Waffen zur PA gehören:
- Falls ja: Wie sieht das mit der Übernahme aus? (Ich weiss nur, dass man einen Waffenerwerbsschein bei der Kantonspolizei beantragen muss und dass man "in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen 300m absolviert haben, was im Schiessbüchlein oder MLA eingetragen sein muss". Macht man diese vier Bundesübungen auch als DD?)
- Falls nein: Gibt es eine Möglichkeit, ein Stgw90 als Ordonnanzwaffe in den Eigenbesitz zu übernehmen?
Merci!
soweit ich weiss erhalten San Sdt in der Kp1 ein Stgw90 und eine Pist75 während ihrer RS, wovon die Pist75 zur PA gehört und das Stgw90 anscheinend nicht.
Meine Frage ist nun, ob bei einem San Sdt DD beide Waffen zur PA gehören:
- Falls ja: Wie sieht das mit der Übernahme aus? (Ich weiss nur, dass man einen Waffenerwerbsschein bei der Kantonspolizei beantragen muss und dass man "in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen 300m absolviert haben, was im Schiessbüchlein oder MLA eingetragen sein muss". Macht man diese vier Bundesübungen auch als DD?)
- Falls nein: Gibt es eine Möglichkeit, ein Stgw90 als Ordonnanzwaffe in den Eigenbesitz zu übernehmen?
Merci!