Waffenübernahme als San Sdt DD?

vcccl5

Member
12. Nov. 2024
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Hallo,

soweit ich weiss erhalten San Sdt in der Kp1 ein Stgw90 und eine Pist75 während ihrer RS, wovon die Pist75 zur PA gehört und das Stgw90 anscheinend nicht.

Meine Frage ist nun, ob bei einem San Sdt DD beide Waffen zur PA gehören:

- Falls ja: Wie sieht das mit der Übernahme aus? (Ich weiss nur, dass man einen Waffenerwerbsschein bei der Kantonspolizei beantragen muss und dass man "in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen 300m absolviert haben, was im Schiessbüchlein oder MLA eingetragen sein muss". Macht man diese vier Bundesübungen auch als DD?)

- Falls nein: Gibt es eine Möglichkeit, ein Stgw90 als Ordonnanzwaffe in den Eigenbesitz zu übernehmen?


Merci!
 
Hallo vcccl5

Es wird nur eine Waffe PA sein, wohl die Pist 75. Ob und wie du an ein Stgw90 kommst, kann ich dir leider nicht beantworten.
 
Wie sieht das mit der Übernahme aus? (Ich weiss nur, dass man einen Waffenerwerbsschein bei der Kantonspolizei beantragen muss und dass man "in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen 300m absolviert haben, was im Schiessbüchlein oder MLA eingetragen sein muss". Macht man diese vier Bundesübungen auch als DD?)

Die P75 kann ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernommen werden, zu CHF 30.- statt 100.- wie fürs 90er. Siehe https://www.armee.ch/de/militaerdienst-entlassung-retablierung unter Punkt "Waffen".

Wichtig: Waffenerwerbsschein beantragen, keine Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen/Sammler, die LBA akzeptiert nur Waffenerwerbsscheine. Ebenfalls die CHF 30 am Tag der Abrüstung in bar dabei haben. Twint, Rechnung, Karte etc wird nicht akzeptiert. An wen du das Gesuch schicken musst kommt auf den Wohnkanton an. In Zürich geht das über die Wohngemeinde, ansonsten haben die Kantonen jeweils eine Fachstelle Waffen oder sowas in der Art.

Wenns um das Stgw90 geht, müssen die Bundesübungen zwingend im MLA verzeichnet sein. Wenn sie nur elektronsich erfasst sind, gilt das nicht.

Siehe auch https://schussfreude.ch/artikel/allgemein/armeegewehr-nach-dienstende-behalten

Falls nein: Gibt es eine Möglichkeit, ein Stgw90 als Ordonnanzwaffe in den Eigenbesitz zu übernehmen?

Nein. Gilt auch für das Stgw07 (SIG 553) und das SSGw04 (Sako TRG42) und alle Korpswaffen. Nur die persönliche Waffe kann übernommen werden.


Als Alternative kannst du, wenn du genügend Bundesübungen geschossen hast, eine Leihwaffe beantragen, siehe https://www.armee.ch/de/militaerdienst-persoenliche-ausruestung unter "PErsönliche Leihwaffe". Die gehört dann nicht dir, aber du kannst über sie verfügen, so lange du die Vorraussetzungen dazu erfüllst. Du kannst demnach eine Leihwaffe mehrere Jahrzehnte ausleihen. Die als Korpswaffe abgegebene Waffe wird nicht als Leihwaffe abgegeben, das läuft über die LBA.
 
Hallo!
Ich kann leider deine Frage nicht beantworten, starte aber auch im Juli in der Kp 1 (zwar nicht als DD) und darum interessiert es mich… Woher hast du die Info, dass die Kp 1 Stgw und P75 erhält? Für mich war irgendwie bisher klar, dass ich nur an der P ausgebildet werde, fände es aber natürlich auch toll, das Gewehr ebenfalls kennenzulernen…
Lg und vielleicht sieht man sich dann ja mal!
 
Hallo!
Ich kann leider deine Frage nicht beantworten, starte aber auch im Juli in der Kp 1 (zwar nicht als DD) und darum interessiert es mich… Woher hast du die Info, dass die Kp 1 Stgw und P75 erhält? Für mich war irgendwie bisher klar, dass ich nur an der P ausgebildet werde, fände es aber natürlich auch toll, das Gewehr ebenfalls kennenzulernen…
Lg und vielleicht sieht man sich dann ja mal!
Ein Kollege von mir hat die RS in diesem Januar als Sanitätssoldat in der Kp1 absolviert und er meinte, dass die Leute von der Kp1 - nicht aber Kp2 oder Kp3 - eine Pistole als Teil der PA und zusätzlich ein Sturmgewehr als Leihwaffe erhalten würden; scheinbar wurde bereits irgendwann im 2024 ein Zug der Kp1 zusätzlich mit dem Sturmgewehr im Rahmen eines Pilotenprojekts ausgerüstet und das wurde wohl ausgeweitet.

Er meinte zwar, wir würden eigentlich garantiert doppelbewaffnet, aber dennoch sage ich nicht, dass das zwingend stimmem wird; alle Angaben entsprechend ohne offizielle Gewähr! Ich würde mich trotzdem mental vorbereiten, beides zu erhalten - wenn dem nicht so sein sollte, gibt es immerhin auf dem Marsch weniger Gewicht zum Schleppen.

Und ja, man sieht sich sicher mal in der topmodernen Motto Bartola! ^^

LG
 
Ein Kollege von mir hat die RS in diesem Januar als Sanitätssoldat in der Kp1 absolviert und er meinte, dass die Leute von der Kp1 - nicht aber Kp2 oder Kp3 - eine Pistole als Teil der PA und zusätzlich ein Sturmgewehr als Leihwaffe erhalten würden; scheinbar wurde bereits irgendwann im 2024 ein Zug der Kp1 zusätzlich mit dem Sturmgewehr im Rahmen eines Pilotenprojekts ausgerüstet und das wurde wohl ausgeweitet.

Er meinte zwar, wir würden eigentlich garantiert doppelbewaffnet, aber dennoch sage ich nicht, dass das zwingend stimmem wird; alle Angaben entsprechend ohne offizielle Gewähr! Ich würde mich trotzdem mental vorbereiten, beides zu erhalten - wenn dem nicht so sein sollte, gibt es immerhin auf dem Marsch weniger Gewicht zum Schleppen.

Und ja, man sieht sich sicher mal in der topmodernen Motto Bartola! ^^

LG
Alles klar, jaja mal sehen. Das stimmt, beides hat seine Vor- und Nachteile…
Genau, die Kaserne ist nach dem was man hier hört nicht das allerschönste, aber es gibt sicher schlimmeres. :)
Lg