Untauglich während dem Dienst
5 Antworten5'690 AufrufeGestartet von SwenMeer ·
SwenMeerThemenstart
bearbeitet #1
Hallo zusammen. Ich leiste meinen Dienst als Durchdiener bei der Armee und befinde mich nun in der 30. Woche. Seit der 18. Woche habe ich ein Problem mit meiner Schulter, die Verletzung lässt sich auf einen kleinen Autounfall vor meinem Dienst zurückverfolgen. Damals wollte mich der Artzt untauglich schreiben, doch ich wollte zumindest noch die RS abschliessen und so biss ich mich durch. Nach Abschluss der RS hatten wir es ein paar Wochen vergleichsweise ziemlich "chillig", wodurch sich meine Schulter baldschon erholte. Nun sind jedoch die Schmerzen zurückgekehrt und ich überlege mich nun doch ausmustern zu lassen. Meine Frage: Muss ich nach der ausmusterung noch Militärersatz zahlen obwohl ich die RS abgeschlossen habe und bereits über 200 Diensttage zusammen habe? Mir wurde von meinem Zugführer nämlich gesagt, dass der Dienst trotzdem als abgeschlossen gilt, wenn man erst nach der RS untauglich geworden ist. Stimmt das so? Für mich hört sich das ziemlich unlogisch an. Ich bedanke mich bereits in voraus.
edit by Admin: Habe in der Überschrift die "Frage" rausgenommen.
edit by Admin: Habe in der Überschrift die "Frage" rausgenommen.
bearbeitet #2
Ich glaub so richtig kann dir das niemand sagen...wobei, ich weiss nicht was die Mitglieder hier alles wissen ;)
Aber ich teile dir hier gerne mit, was ich alles schon gehört habe ("ich habe gehört" ist jeweils von hochrangigem Kader u.a. im Aushebungszentrum)
So, als ich neurekrutiert wurde für meine 2. RS wurde gesagt : wer 50 Tage geleistet hat, der muss kein Zivilschutz oder Zivildienst mehr leisten oder eine 2. RS anfangen (hihi einer hatte 49 Diensttage und musste nochmals eine neue RS beginnen). Allerdings ob du dann zahlen müsstest, weiss ich nicht.
Grundsätzlich ist deine Wehrpflicht aber mit 270 (danke dopamin) Tagen "geleistet" kommt aber auch auf den Grad draufan.
Allerdings : könnte man dich nicht eventuell umteilen? So dass du deine Schulter nicht mehr all zu fest belastest?
Aber ich teile dir hier gerne mit, was ich alles schon gehört habe ("ich habe gehört" ist jeweils von hochrangigem Kader u.a. im Aushebungszentrum)
So, als ich neurekrutiert wurde für meine 2. RS wurde gesagt : wer 50 Tage geleistet hat, der muss kein Zivilschutz oder Zivildienst mehr leisten oder eine 2. RS anfangen (hihi einer hatte 49 Diensttage und musste nochmals eine neue RS beginnen). Allerdings ob du dann zahlen müsstest, weiss ich nicht.
Grundsätzlich ist deine Wehrpflicht aber mit 270 (danke dopamin) Tagen "geleistet" kommt aber auch auf den Grad draufan.
Allerdings : könnte man dich nicht eventuell umteilen? So dass du deine Schulter nicht mehr all zu fest belastest?
Als Durchdiener ist deine Leistung mit 270 Dienstagen erfüllt. (als Soldat)
Red doch mal mit dem Kadi ob du nicht Betriebssoldat,Büroord oder usw. machen kannst..
müsste ja nichts im DB umgeschrieben werden,einfach in den KDO Zug umteilen..
Red doch mal mit dem Kadi ob du nicht Betriebssoldat,Büroord oder usw. machen kannst..
müsste ja nichts im DB umgeschrieben werden,einfach in den KDO Zug umteilen..
als soldat hat man mit 260 tagen schon erfüllt...
bei uns hies es 270.. aber auch egal.. wenn er noch 2monate etwas weniger anstrengendes machen könnte wäre er sicher nicht schlecht bedient :)
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/dienstleistungspflicht/sdt.html
jep, wenn man es halbwegs gut hat mit dem kadi, dann geht so was ohne funktionswechel und dem ganzen tamtam. wenn man sich kooperativ anstellt, sollte das keine probleme geben.
jep, wenn man es halbwegs gut hat mit dem kadi, dann geht so was ohne funktionswechel und dem ganzen tamtam. wenn man sich kooperativ anstellt, sollte das keine probleme geben.
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