Studiumsgebühren

thoteliminator

New member
13. Jan. 2019
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Guten Morgen

Ich habe mich vor der RS für ein Studium an der ETH angemeldet und kann dieses wegen der UOF dieses Jahr nicht antreten. Weiss jemand ob ich mir die Anmeldegebühren vom Militär zurückerstatten lassen kann?

Danke für eure Antworten 

 
Kannst du nicht den Studiumsbeginn bei der ETH um ein Jahr verschieben?
Ich hatte mich damals an der Hochschule Luzern für den Herbst 2018 angemeldet, ich verschob den Start dann allerdings auf Frühling 2019 ohne Probleme oder zusätzliche Kosten.

Ich würde an deiner Stelle zuerst bei der Hochschule anfragen und nicht bei der Armee ("man weiss ja, dass man evtl. weitermachen muss" ?).

 
Melde dich bei deinem Studiensekretariat des Departmentes, schildere deine Situation und schau ob du dein aktuelles Semester zu einem Urlaubssemester umändern kannst, zumindest zahlst du dann nur die 50 Franken für das ASVZ.

Desweiteren zählen auch Urlaubssemester zu deiner maximalen Dauer bis zum Abschluss von 5 Jahren. Je nachdem, ob du mehrmals nicht bestehst, kann dir das Departement dieses Semester nicht für diese Dauer anrechnen.

Austreten ist ja keine Option, da du nicht ein zweites Mal für das selbe Studium dich immatrikulieren kannst. (Angaben ohne Gewähr ?)

 
Ein Urlaubsemester einzulegen wird nicht viel bringen. Erstens kannst du im nächsten Semester trotzdem nichts machen, wenn du das erste nicht besucht hast (an der ETH muss man das gesamte Basisjahr absolvieren und wird erst dann zu den Prüfungen zugelassen). Und zweitens müsstest du dann die Basisprüfung im ersten Anlauf bestehen (innert zwei Jahre nach Studiumsbeginn).

Solange du nur angemeldet und nicht eingeschrieben bist, sollte eine Verschiebung kein Problem sein. Ich würde bei der Kanzlei anrufen und nachfragen, wie ich vorgehen soll: https://www.ethz.ch/studierende/de/studium/administratives.html (Telefonnummer auf der rechten Seite)

 
Ein Urlaubsemester einzulegen wird nicht viel bringen.
Ein Urlaubssemester im ersten Semester ist schlicht und einfach nicht erlaubt (https://www.ethz.ch/studierende/de/studium/administratives/studienspezifisch/urlaub.html). Da du dich ja zur Zeit noch vor der offiziellen Anmeldefrist (30. April) darum kümmerst, sollte es wohl möglich sein, die Anmeldung rückgängig zu machen. Ich würde mich schnellstmöglich mit der Kanzlei in Kontakt setzen.

Ebenfalls nicht ganz richtig ist, dass du "im nächsten Semester trotzdem nichts machen" kannst; es ist möglich, die Prüfung im darauffolgenden Winter zu absolvieren (ebenfalls in oben genanntem Link festgehalten); für einzelne Studiengänge  (Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnologie, Mathematik, Physik oder Rechnergestützte Wissenschaften) gelten zudem Sonderregeln. Falls du die Anmeldung folglich nicht rückgängig machen kannst, ist es immer noch möglich, im Frühling mit dem Studium zu beginnen, die Basisprüfung im Winter 2020/2021 zu absolvieren und sie im Fall der Fälle im Sommer 2021 nochmals zu wiederholen.

 
Ebenfalls nicht ganz richtig ist, dass du "im nächsten Semester trotzdem nichts machen" kannst; es ist möglich, die Prüfung im darauffolgenden Winter zu absolvieren (ebenfalls in oben genanntem Link festgehalten); für einzelne Studiengänge  (Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnologie, Mathematik, Physik oder Rechnergestützte Wissenschaften) gelten zudem Sonderregeln. Falls du die Anmeldung folglich nicht rückgängig machen kannst, ist es immer noch möglich, im Frühling mit dem Studium zu beginnen, die Basisprüfung im Winter 2020/2021 zu absolvieren und sie im Fall der Fälle im Sommer 2021 nochmals zu wiederholen.
Danke für die Präzisierungen bezüglich Urlaubssemester im Basisjahr.

Im Frühlingssemester ins Studium einzusteigen wird trotzdem nicht möglich sein. Die geteilte Basisprüfung in den von dir genannten Studiengängen hat nicht den Zweck, dass man im Frühlingssemester ins Studium einsteigen kann. Es werden lediglich die Fächer, die bereits im Herbstsemester abgeschlossen werden, in der Wintersession geprüft. Früher musste man die Prüfung 7-8 Monate nach der letzten Vorlesung ablegen. Die umfangreichen und stark gewichteten Fächer (Analysis, Lineare Algebra, ...) dauern weiterhin ein ganzes Jahr und werden im Sommer geprüft. Wenn man das Studium nicht bereits mit Hochschulerfahrung beginnt, dürfte es unmöglich sein, der Vorlesung Analysis II ohne das Wissen aus Analysis I zu folgen. Und das ablegen einzelner Prüfungen der Sommersession ist ebenfalls nicht möglich.