Stgw behalten

Temeraire

Neuer Benutzer
10. Apr. 2014
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Hallo zusammen

Mal eine kurze Frage, ich werde dieses Jahr bis auf weiteres vom Dienst befreit und möchte mein Stgw 90 dann behalten. Soweit ich mich informieren konnte gibt es dazu nebst dem WES noch andere Vorgaben.

Die 2 obli schiessen sind kein Problem, die habe ich absolviert, aber das Feldschiessen letztes Jahr habe ich leider verpasst, weswegen ich ende dieses Jahr nur 1 absolviert hätte von den benötigten 2. Nun die Frage, kann ich dieses Jahr einfach 2 mal ans Feldschiessen gehen (Z.B. Freitag und Sonntag) und dann zählt dies als 2 mal absolviert oder klappt dies nicht? 

Ausserdem steht noch was, von wegen man muss 7 Jahre in der Armee gewesen sein, dies ist bei mir auch nicht der Fall und werde ich auch nicht erreichen wegen der Dienstbefreiung. Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregeln? 

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruss

Patrick 

 
Bestend Dank für eure Antworten.  Wie das bei DD geregelt ist weis ich leider nicht. Ich habe ganz normal 21 Wochen RS absolviert und nun noch einige WKs vor mir. Da ich aber im Oktober meinen Arbeitgeber wechsle und dann vom Dienst befreit werde, stellt sich mir die Frage, ob ich dann bereits alles abgeben muss (wie bei der Entlassung aus dem Dienst) oder aber ob ich das Material begalten muss weil ich nur vom Dienst befreit werde.

Verstehe ich das richtig, dass eine Dienstbefreiung nicht das selbe wie die Entlassung aus dem Militärdienst ist?