Stgw 90 als Offizier nach Dienst behalten?

allmann

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12. Apr. 2022
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Hallo zusammen

Ich bin zurzeit im JSK und habe vor, nach der RS ein aktiver Schütze (300 m) zu werden. Ich kann mir aber auch vorstellen die OS zu machen. Als Offizier wird ja die Pistole zur Ordonnanzwaffe und das Sturmgewehr muss man nach dem Dienst ja wieder zurückgeben. Als Sportschütze würde ich dieses jedoch sehr gerne behalten, da ich sonst ein anderes kaufen müsste. Könnte man da einen Antrag oderso stellen um dieses zu behalten? 

Mit freundlichen Grüssen

Allmann

 
Hallo @allmann

Als Offizier wird ja die Pistole zur Ordonnanzwaffe und das Sturmgewehr muss man nach dem Dienst ja wieder zurückgeben
Das ist so nicht ganz korrekt. Bei allen Truppen, welche standartmässig das Stgw 90 als persönliche Waffe erhalten wird bei Offizieren die Pistole wie du gesagt hast die persönliche Waffe. Die Subaltern Offiziere (Lt/Oblt) behalten das Sturmgewehr jedoch als persönliche Leihwaffe auch nach dem Dienst. Bei Truppen welche standartmässig die Pist 75 als persönliche Waffe erhalten kann das Stgw 90 von Offizieren, welche an der OS daran Ausgebildet wurden bei der LBA bezogen werden.

Könnte man da einen Antrag oderso stellen um dieses zu behalten? 
Es wird also kein Antrag notwendig sein.

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ

 
Hallo ARHZ

Die Subaltern Offiziere (Lt/Oblt) behalten das Sturmgewehr jedoch als persönliche Leihwaffe auch nach dem Dienst.
Ist dies auch der Fall, wenn man im Durchdienermodell ist? Die Frage geht Hand in Hand mit der Frage: Muss man das Korpsmaterial im DD-Modell gleich nach dem DD zurückgeben oder für eine gewisse Zeit (z.B. 10 jahre) behalten? 

Vielen Dank für die Korrektion und die Auskunft.

Freundliche Grüsse

Allmann

 
Ist dies auch der Fall, wenn man im Durchdienermodell ist? Die Frage geht Hand in Hand mit der Frage: Muss man das Korpsmaterial im DD-Modell gleich nach dem DD zurückgeben oder für eine gewisse Zeit (z.B. 10 jahre) behalten? 
Ja du behälst dein Pers Mat und deine Pers Leihwaffe bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht, was bei Subaltern Offizieren das vierzigste Lebensjahr wäre.

Du bist grubdsätzlich auch nach dem DD bis zur Entlassung schiesspflichtig.

Freundliche Grüsse

Lt ARHZ

 
Ebenfalls Anmerkung, die Möglichkeit, ein Stgw90 als Leihwaffe vom Zeughaus zu bekommen stet jedem offen, der einen WES vorlegen und den Schiessnachweis (FS/Obli) erbringen kann. Auch Personen, die nicht im Militär eingeteilt sind oder waren. 

Das kostet dich 70 Franken (20 für den Strafregisterauszug und 50 für den WES). Alle zwei oder drei Jahre musst du das Stgw90 im Zeughaus zur Kontrolle vorlegen.

Nachteil: Es ist nicht "deine" Waffe, eine Möglichkeit, sie ins Eigentum zu übernehmen ist nicht vorgesehen. Das war aber schon alles an Nachteilen. Im Grunde genommen ist es wie ein Leasing anzusehen.