STGW 90 übernehmen

J-Medic

Member
09. Nov. 2020
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Hallo zusammen

Da ich als San-Unteroffizier "nur" an der SIG P220, also der Pistole ausgebildet wurde, bin ich nun Interessiert an einem StGw 90. Dies ausschliesslich um in der Freizeit Schiessen zu gehen.

Ein guter Kollege war Führungstaffelsoldat und ist noch in Besitz von seinem StGw 90, welches er jedoch noch nicht übernommen/gekauft hat.

Ist es möglich, dass er das StGw ins Private Übernehmen kann und ich dieses dann von ihm erwerben darf?

Falls nicht, kennt ihr gute Anbieter von StGw 90?

Liebe Grüsse
J-Medic
 
Ja, möglich ist es, aber einfach wird es nicht.


Der problemlose Teil ist noch für deinen Kollegen, dass Stgw in sein Eigentum zu überführen. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Er kann seine persönliche Waffe erst bei einer endgültigen Entlassung aus der Militärdienstpflicht (Abrüstung) übernehmen. Weiter muss er in den letzten drei Jahren vier Bundesprogramme geschossen und im MLA (grünes Büchlein) eingetragen haben. Sowohl das Obligatorische wie auch das Feldschiessen zählt als Bundesprogramm. Zum Schluss benötigt dein Kollege noch einen gültigen Waffenerwerbsschein, welchen er bei seinem Wohnkanton beantragen kann.

Der aufwendige Teil ist es, ihm die Waffe abzukaufen. Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen (bspw Stgw 90) fallen, ausser bei der direkten Übernahme, in die Kategorie "Verbotene Waffen, übrige". Deswegen reicht der normale Waffenerwerbsschein nicht aus. Du benötigst eine Ausnahmebewilligung, für welche du am besten mit deinem kantonalen Waffenbüro Kontakt aufnimmst und die Machbarkeit direkt abzuklären.

Einfacher wäre es, die zivile Version des Stgw 90 (Stgw PE 90) zu kaufen, dazu reicht der normale Waffenerwerbsschein aus, sofern Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen. Ansonsten fällt die zivile Version in die Kategorie "Verbotene Waffen, halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin", was ebenfalls einer Sonderbewilligung bedarf, welche wiederum einfacher zu erhalten ist als für die übrigen verbotenen Waffen.
 
Falls im Dienstbüchlein Stgw Anw eingetragen ist, könntest du auch eine Leihwaffe vom Bund beantragen, wenn du die schiessnachweise vorlegen kannst.
 
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Ja, möglich ist es, aber einfach wird es nicht.
Sagt wer??

Der problemlose Teil ist noch für deinen Kollegen, dass Stgw in sein Eigentum zu überführen. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Er kann seine persönliche Waffe erst bei einer endgültigen Entlassung aus der Militärdienstpflicht (Abrüstung) übernehmen. Weiter muss er in den letzten drei Jahren vier Bundesprogramme geschossen und im MLA (grünes Büchlein) eingetragen haben. Sowohl das Obligatorische wie auch das Feldschiessen zählt als Bundesprogramm. Zum Schluss benötigt dein Kollege noch einen gültigen Waffenerwerbsschein, welchen er bei seinem Wohnkanton beantragen kann.
Er muss auch 100 CHF in bar an die Abrüstung mitbringen.
Im Kanton Zürich gehen die Waffenerwerbsscheine via Wohngemeinde.
Wichtig: Es muss ein Waffenerwerbsschein sein, Ausnahmebewilligung wird seitens LBA nicht akzeptiert.

Der aufwendige Teil ist es, ihm die Waffe abzukaufen.
Das ist der leichteste Teil.

Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen (bspw Stgw 90) fallen, ausser bei der direkten Übernahme, in die Kategorie "Verbotene Waffen, übrige". Deswegen reicht der normale Waffenerwerbsschein nicht aus.
Korrekt. Es benötigt dann eine Ausnahmebewilligung klein für Sammler oder Schützen, je nach dem was dir lieber ist (Sammler benötigt einen Sicherheitsnachweis, Schütze benötigt Schiessnachweise).

Du benötigst eine Ausnahmebewilligung, für welche du am besten mit deinem kantonalen Waffenbüro Kontakt aufnimmst und die Machbarkeit direkt abzuklären.
Machbarkeit? Mir ist kein einziger Kanton bekannt, der ABKs restriktiv handhabt. Formular ausfüllen und abschicken und gut ist.
Das fedpol, bzw die Zentralstelle Waffen hat 2019/2020 genügend eigenbrödlerische Kantone zurückgepfiffen, mittlerweile ist das ganz gut am Laufen mit den ABKs.

Einfacher wäre es, die zivile Version des Stgw 90 (Stgw PE 90) zu kaufen, dazu reicht der normale Waffenerwerbsschein aus, sofern Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen.
Das ist ein sehr naiver Vorschlag. Das Stgw90 hat standardmässig 20er-Magazine, die 10er sind erstens seltener, viel teuerer und einiges umständlicher zu Handhaben, als die 20er.

Ansonsten fällt die zivile Version in die Kategorie "Verbotene Waffen, halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin", was ebenfalls einer Sonderbewilligung bedarf, welche wiederum einfacher zu erhalten ist als für die übrigen verbotenen Waffen.
Bei der ABK Sammler muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden, bei der Schützen-ABK Schiessnachweise. Ist jedem selber überlassen, was er als "einfacher" ansieht. Der Sicherheitsnachweis muss nur einmal, oder bei Änderung den Behörden vorgelegt werden.

Ich empfehle JEDEM, die Sammler-ABK zu lösen, mit de rhat man am wenigsten Probleme.

Zu dem Thema verlinke ich gerne meine Beiträge von schussfreude.ch:
sowie insbesondere
https://schussfreude.ch/waffenerwerb-in-der-schweiz/ (mit Empfehlung der SIWAS AG *g*)

Falls im Dienstbüchlein Stgw Anw eingetragen ist, könntest du auch eine Leihwaffe vom Bund beantragen, wenn du die schiessnachweise vorlegen kannst.
Eine Leihwaffe kann jeder beantragen, der die Schiessnachweise erbringt. Auch wenn man schon ein Stgw90 hat, oder nie in der Armee war (meine Frau bspw hat eine).
 
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Weil ich gerade meinen EU-Feuerwaffenpass erneuern muss, noch eine Info die mir persönlich durchgegangen ist. Seit Januar muss man keinen Strafregisterauszug mehr beilegen, da dieser jetzt von den Behörden selber abgefragt wird (Änderung des Strafregistergesetz zum 23.01.2023). Also alles in allem noch einfacher an die ABK zu kommen. Nur noch Gesuch ausfüllen und Kopie ID mit beilegen. In ZH kann man das auch online machen.

Ich habe selber als privater von privat ein entmilitarisiertes Stgw. (sogar 2) gekauft. Es war nicht komplizierter als beim Waffenhändler.
 
Ich sprach ja nicht von der Übernahme, sondern generell zum Erlangen der ABK.
Der normale WES reicht bei Privatkauf nicht aus. Es muss die neue Ausnahmebewilligung klein sein.
 
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